UBA

Bleileitungen in deutschen Trinkwasserinstallationen

Das Umweltbundesamt hat Anfang Juni seinen Abschlussbericht zur Abschätzung der in Deutschland noch vorhandenen Bleileitungen veröffentlicht. Der DVQST weist darauf hin, dass künftig deutlich weniger Blei im Trinkwasser zulässig ist.

Cover: Abschlussbericht Abschätzung der in Deutschland noch vorhandenen Bleileitungen. Quelle: UBA
Cover: Abschlussbericht Abschätzung der in Deutschland noch vorhandenen Bleileitungen. Quelle: UBA

Die vorliegende Studie hat den Restbestand an Bleileitungen in Deutschland abgeschätzt und liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184), nach der der Grenzwert für Blei von 10 μg/l auf 5 μg/l mit einer Übergangsfrist gesenkt werden soll und nach einer nationalen Risikobewertung u.a, Maßnahmen zur Entfernung noch vorhandener Bleileitungen geprüft werden müssen.

Dem Abschlussbericht zufolge gibt es bundesweit nach Einschätzung der Wasserversorgungsunternehmen noch ca. 15.000 Hausanschlussleitungen aus Blei. Dazu wurden deutschlandweit drei Umfragen bei den Bundesländern, Wasserversorgungsunternehmen und Installationsfirmen durchgeführt.

Deutlich unsicherer ist lt. UBA eine Schätzung über Bleileitungen in Gebäuden, nach der noch in ca. 38.000 Gebäuden Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation vorhanden sein sollen. Am stärksten seien Thüringen, Hamburg und Berlin betroffen. Der Restbestand an Bleileitungen der anderen Bundesländer liegt, abhängig von der Aktivität ihrer Gesundheitsämter, deutlich niedriger und ist teils schon vergleichbar mit dem Bestand in Baden-Württemberg und Bayern, die historisch begründet als „bleifrei“ angesehen werden.

Der Austausch oder die Stilllegung aller Bleileitungen in Deutschland würden voraussichtlich maximal 100 Mio. kosten. Auf die Betreiber und Eigentümer kommen damit nicht unerhebliche Kosten zu, wobei nach Erkenntnissen des UBA die meisten betroffenen Gebäude eine ohnehin schon überalterte Trinkwasserinstallation aufweisen und daher auch diesem Gesichtspunkt her dringend sanierungsbedürftig seien.

Der DVQST e.V. beklagt, dass die neue TrinkwV noch immer nicht im Bundesanzeiger publiziert wurde.

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