AgNes-Festlegungsprozess: Weitere Nachbesserungen im Verfahren nötig
Der BEE begrüßt die Klarstellung, dass Netzentgelte nun nicht nach installierter Leistung, sondern nach vereinbarter Einspeisekapazität entrichtet werden sollen, ausdrücklich. „Damit werden Überbauung und Co-Location an Netzverknüpfungspunkten (NVP) attraktiver. So kann die Regelung eine sinnvolle Steuerungswirkung entfalten und zur Entlastung der Netze beitragen”, ordnet BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser ein.
Die verschobene Einführung dynamischer Netzentgelte kritisiert der BEE. Für Speicher soll die Einführung frühestens ab 2030, für Einspeiser erst ab 2032 erfolgen. „Für die Energiewende kommt dieses Instrument jetzt deutlich zu spät”, kritisiert Heinen-Esser. Laut dem Verband sollten dynamische Entgelte, dort wo die notwendige Mess- und Steuerungstechnik vorhanden ist, bereits ab 2029 eingesetzt werden. „Der Prozess zäumt das Pferd vom Schwanz auf. Erst wird die Finanzierungsseite festgelegt, die dringend notwendigen Anreize für ein systemdienliches Verhalten werden aber weiter nach hinten verschoben. Das ist nicht sinnvoll.”
Auch den Prosumer-Aufschlag kritisiert der Verband. Der Festlegungsentwurf hält am zusätzlichen Grundpreis für Prosumer unabhängig von der Anlagengröße fest. Damit wird nicht die tatsächliche Netzwirkung eines Prosumers betrachtet, sondern eine ganze Nutzergruppe pauschal belastet. Heinen-Esser: „Eigenversorgung pauschal zu belasten, ist ein klarer Fehlanreiz. Wer das Netz tatsächlich entlastet, darf dafür nicht mit einem Aufschlag bestraft werden.”
Daneben setzt auch das vorgesehene Einspeiseentgelt ein falsches Signal für den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Entwurf führt für Erzeugungsanlagen oberhalb von 30 kW ein reines kapazitätsbezogenes Finanzierungsentgelt ein. Der im Mai im Zwischenstandsbericht genannte Korridor von 4–7 €/kW wird durch eine konkrete Berechnungsmethode präzisiert. In der Folge werden Erzeuger unabhängig von ihrer tatsächlichen Netzwirkung an Kosten beteiligt. Damit trifft dieses neue Entgelt den weiteren Ausbau von Wind und PV. Die Folge wären steigende Fixkosten für die Projekte, deren Wirtschaftlichkeit dadurch bedroht wäre.
Auch Speicher sollen mit einem pauschalen Kapazitätsentgelt belastet werden. Der BEE sieht hier die klare Gefahr, dass dadurch Investitionen in diese dringend im Netz benötigte Flexibilitätsoption gebremst werden. Statt pauschaler Entgelte plädiert der Verband für eine wirkungsorientierte Systematik, damit sich ein netzdienliches Verhalten auch finanziell lohnt.
Den Vertrauensschutz für Speicherprojekte, Erzeuger und Elektrolyseure begrüßt der BEE grundsätzlich. Projekte, die bis zum 1. Januar 2027 eine finale Investitionszusage (FID) getroffen haben und bis zum Stichtag am 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, bleiben auf eine Dauer von 20 Jahren von den neuen Entgelten befreit. Kritisch ist jedoch, dass die Anforderungen an die FID sehr hoch sind.
Der Beteiligungsprozess läuft noch bis zum 18. September. Der BEE wird sich mit detaillierten Vorschlägen in den Prozess einbringen. „Es gilt, systemische Fehlentwicklungen zu vermeiden und das System zukunftsfähig und kosteneffizient aufzustellen“, kommentiert Heinen-Esser abschließend.
Der BVES zum Festlegungsentwurf
„Die Bundesnetzagentur greift viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf. Gleichzeitig sehen wir beim Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und dem vorgesehenen Prosumeraufschlag Nachbesserungsbedarf“, erklärt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
Mit dem heute veröffentlichten Festlegungsentwurf im Verfahren AgNes setzt die Bundesnetzagentur ihren konstruktiven Kurs bei der Reform der Netzentgelte fort. Gemeinsam mit den parallel laufenden Verfahren zu MiSpeL und den Netzanschlussregelungen wird deutlich, dass zentrale regulatorische Fragen zunehmend im Zusammenhang betrachtet werden. Dies entspricht einer zentralen Forderung des Bundesverbandes Energiespeicher Systeme e.V. (BVES). Positiv bewertet der Verband zudem den offenen Dialog mit der Bundesnetzagentur und die angemessene Konsultationsfrist.
Im Vergleich zum im Mai vorgestellten Zwischenstand ergeben sich für Stromspeicher nur wenige Änderungen. Positiv bewertet der BVES, dass die Bundesnetzagentur weiterhin an einem moderaten Kapazitätsentgelt festhält und dynamische Netzentgelte als langfristiges Ziel bestätigt. Offen bleibt jedoch, wie das Zusammenspiel mit Flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCA) und Baukostenzuschüssen ausgestaltet werden soll. Werden Speicher über FCA in ihrer tatsächlich nutzbaren Netzanschlusskapazität eingeschränkt, muss sich dies aus Sicht des BVES auch angemessen in der Beteiligung an Netzausbaukosten widerspiegeln.
Vertrauensschutz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Kritisch bewertet der BVES die geplante Übergangsregelung für die bestehende Netzentgeltbefreiung. Zwar schafft die Bundesnetzagentur mit einem verbindlichen Stichtag grundsätzlich mehr Klarheit. Die zusätzlich vorgesehenen Voraussetzungen für den Nachweis einer endgültigen Investitionsentscheidung – insbesondere verbindliche Komponentenbestellungen in Höhe von mindestens 50 Prozent des Investitionsvolumens – gehen jedoch über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus und erschweren die Umsetzung vieler Projekte.
„Die vergangenen Monate haben bereits erhebliche Unsicherheit ausgelöst und Investitionsentscheidungen verzögert. Jetzt brauchen Unternehmen rechtssichere und praxistaugliche Kriterien“, so Windelen.
Prosumeraufschlag sendet falsches Signal
Nachbesserungsbedarf besteht außerdem beim vorgesehenen Prosumeraufschlag für Eigenversorger in der Niederspannung. Prosumer leisten durch Eigenversorgung, Speicher und netzdienliches Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung des Energiesystems. Zusätzliche Belastungen dürfen diese Entwicklung nicht ausbremsen.
Der BVES wird den umfangreichen Entwurf nun gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen sorgfältig analysieren, um fristgerecht bis zum 18. September 2026 eine fundierte Stellungnahme in das Konsultationsverfahren einzubringen.














