Blei im Trinkwasser

Austauschpflicht für alte Leitungen läuft

Die aktuelle Trinkwasserverordnung verpflichtet Immobilieneigentümer, bis spätestens zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und bleihaltigen Leitungsteile aus der Trinkwasserinstallation zu entfernen oder stillzulegen.

Bis spätestens 12. Januar 2026 müssen bleihaltige Trinkwasserleitungen ausgetauscht oder stillgelegt werden. Foto: Brunata-Metrona-Gruppe
Bis spätestens 12. Januar 2026 müssen bleihaltige Trinkwasserleitungen ausgetauscht oder stillgelegt werden. Foto: Brunata-Metrona-Gruppe

Von Maximilian Ahrens, Produktmanager Trinkwasseranalyse bei Brunata-Metrona

Die gesetzliche Vorgabe der Trinkwasserverordnung zur Entfernung bleihaltiger Rohrleitungen betrifft vorrangig Gebäude, die vor den 1980er-Jahren errichtet wurden. Hier ist das Risiko besonders hoch, dass noch derartige Installationen vorhanden sind. Laut Schätzungen des Umweltbundesamts und der Gesundheitsämter sind bundesweit rund 38.000 Gebäude betroffen. Besonders in Städten wie Hamburg, Berlin und in Teilen Nordrhein-Westfalens besteht weiterhin ein erhöhter Handlungsbedarf.

Gesundheitsrisiko für Mieterinnen und Mieter

Blei gilt als hochgiftiges Schwermetall, das sich im Körper anreichert und langfristig zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann – insbesondere bei Kindern und Schwangeren. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Blei als eine der zehn gefährlichsten Chemikalien für die öffentliche Gesundheit ein. Schon geringe Konzentrationen im Trinkwasser reichen aus, um neurologische Entwicklungsstörungen bei Kindern hervorzurufen.

Pflichten und Chancen für Vermieter

Vermieter stehen in der Pflicht, die Trinkwasserleitungen in ihren Gebäuden zu überprüfen und bei Bedarf zu sanieren. Eine professionelle Trinkwasseranalyse kann hier Klarheit schaffen. Sie ermöglicht es, bleihaltige Leitungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Maximilian Ahrens, Produktmanager Trinkwasseranalyse bei BRUNATA-METRONA, betont: „Mit einer Trinkwasseranalyse auf Blei kommen Vermieter nicht nur den gesetzlichen Anforderungen nach, sondern zeigen auch, dass ihnen die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter am Herzen liegt.“

Die Analyse kann zudem das Vertrauen von Mietinteressenten stärken – denn ein nachweislich gesundes Wohnumfeld wird für viele Menschen immer wichtiger.

Handlungsbedarf bis 2026

Die gesetzliche Übergangsfrist endet im Januar 2026. Bis dahin müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre Gebäude keine bleihaltigen Leitungen mehr enthalten. Ein frühzeitiges Handeln kann unnötige Risiken vermeiden und die Attraktivität der Immobilie langfristig sichern.

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