GEG und Klimakabinett – BWP fordert klare Entscheidungen für Erneuerbare Energien im Wärmesektor

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eröffnet sich die Chance, das Bauen und Wohnen in Deutschland stärker an die Klimaschutzziele anzupassen.

Energieträgerpreise 2018
Energieträgerpreise 2018

Um die Ziele zu erreichen, muss sich der Gesetzgeber von der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2018 verabschieden, sonst stagniert das aktuelle energetische Anforderungsniveau. Das Klimakabinett soll nun entscheiden.

„Konventionellen Energieträgern wird auch in der aktualisierten Gesetzesvorlage nach wie vor zu viel Spielraum eingeräumt – dadurch wird die Erreichung der Klimaschutzziele gefährdet, wenn nicht gar verhindert. Hier braucht es klare Entscheidungen, den Weg der Wärme mit erneuerbaren Energien beschreiten zu wollen – mit Wärmepumpen als der führenden erneuerbaren Heiztechnologie im Gebäudeneubau“, so Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Die Politik reagiert nach wie vor phlegmatisch im Hinblick auf einen zukunftsfähigen Gebäudesektor. Die positive Entwicklung, welche die Wärmepumpe seit der letzten EnEV‐Novelle zumindest im Neubau genommen hat, muss forciert werden. Der Gesetzesentwurf muss korrigiert werden.

Neue Rechenmethode unzureichend

Das Referenzgebäude, nach dem im Energieeinsparrecht die energetischen Anforderungen festgelegt werden, muss anders definiert werden, so der BWP. Das Anforderungsniveau für den Neubau muss angehoben werden und das Referenzgebäude muss als Vorbild für Gebäude dienen, das die Klimaziele für 2050 deutlich erreichen kann. Luft‐Wasser‐Wärmepumpen sollten als Standardheizung für Wohngebäude ausgewiesen werden.

Dezentral gewonnener erneuerbarer Strom kann laut GEG auf den Gebäudeenergiebedarf angerechnet werden. Die neue Rechenmethode ist physikalisch jedoch nicht ausreichend begründet, kritisiert der BWP und die eingezogene Deckelung der Anrechenbarkeit der mit Wärmepumpen versorgten Gebäude benachteiligt. Ein Problem sei außerdem, wie die Photovoltaik als Ersatzoption bei der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien anerkannt wird. Der Ausbau der Dachflächen mit PV-Anlagen muss mit der tatsächlichen Nutzung des Stroms für die Gebäudetechnik korrelieren, mahnt der BWP an. Zu den weiteren Kritikpunkten gehört die unzureichende Anerkennung von Wärmepumpen, die Umweltwärme oder Abwärme einsetzen, bei der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden und bei Quartierslösungen.

Nachbesserung des Entwurfs hinsichtlich des Gebäudebestandes

Der vorliegende GEG‐Entwurf ist nach Meinung des BWP unzureichend. Das Klimakabinett muss auf zügige Nachbesserung drängen. Es müsse außerdem über den Gebäudebestand gesprochen werden, denn der komme in der energetischen Nachbesserung im neuen Entwurf zu kurz. Der Umgang mit den 14 Millionen veralteten Heizsystemen sei entscheidend bei der Erreichung der Klimaziele. „Energieeffizienz und CO2‐Absenkung im Bestand müssen deshalb auch ganz oben auf der Agenda des Klimakabinetts stehen. Dazu gehört eine deutliche Senkung der Strompreise, denn nur so kann es gelingen, über erneuerbare Heizungssysteme wie Wärmepumpen, die Belastung des Klimas durch den Gebäudesektor zu reduzieren“ erklärt Martin Sabel. Der Klimaschutz hat mit der aktuellen Belastung der Strompreise im Gebäudesektor keine Chance.

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