Schutz für Trinkwasser und Käsespezialitäten
Vorausschauende Investition in die Produktionssicherheit
Wie alle Betreiber von Anlagen, die Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz entnehmen, muss auch der Käsehersteller sicherstellen, dass keine Trinkwasserverunreinigung durch Rückfließen von Produktionsrückständen in das öffentliche Leitungsnetz erfolgen kann. Welche Sicherungseinrichtungen im Einzelfall installiert werden müssen, regelt die DIN EN 1717 in Verbindung mit der DIN 1988 Teil 100 zur Planung und Ausführung von Trinkwasserinstallationen. „Die Schutzeinrichtungen unserer Leitungssysteme werden permanent an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
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