Die Energiewende beschränkt sich bislang weitgehend auf den Stromsektor. Auf Basis des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) gelang es in den letzten 20 Jahren, den Anteil der erneuerbaren Energien auf über 40 % an der Bruttostromerzeugung auszubauen. Im Wärme- und Verkehrssektor stagniert der Anteil der erneuerbaren Energien hingegen: Weil der Anteil der erneuerbaren Energien hier nur bei 15 bzw. 6 % liegt, kann bislang von einer „Energiewende der zwei Geschwindigkeiten“ gesprochen werden. Dies steht im Widerspruch zum Erfordernis, in den kommenden 29 Jahren Klimaneutralität zu erreichen.
Der Wärmesektor ist der energieintensivste Anwendungsbereich. Der hohe Anteil an fossilen Brennstoffen wird zu einem großen Teil mit Energieimporten bedient und dies ist u. a. mit hohen Mittelabflüssen aus der Bundesrepublik verknüpft. Der Ausbau der erneuerbaren Wärme bietet die Möglichkeit, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu vermeiden und stattdessen den heimischen Anlagen- und Heizungsbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken.
Erneuerbare Fernwärme
In der Fernwärme stehen, u. a. aufgrund des beschlossenen Kohleausstiegs, in den kommenden Jahrzehnten milliardenschwere Neuinvestitionen an. Die Bundesregierung hat die klima- und wirtschaftspolitischen Chancen einer beschleunigten Integration der erneuerbaren Energien in die Wärmenetze erkannt und in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 aufgeführt:
Gelingt es, die Umstellung in der erforderlichen Breite zu initiieren, ergeben sich Perspektiven für diverse Wirtschaftsakteure. Deutsche Technologiehersteller können mit neuen Exportmärkten rechnen, da aufgrund der europäischen Klimaziele mittelfristig auch die großen Fernwärmebestandsnetze in Osteuropa auf erneuerbare Energien umzustellen sind. Ausgereifter Anlagenbau Made in Germany kann so auch über die Bundesgrenzen hinaus zum europäischen Klimaschutz beitragen.
Transformation der Basis nötig
Die wesentlichen energiepolitischen Leitstudien weisen der Fernwärme eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der Wärmewende zu. Dafür ist allerdings ein grundlegender Wandel im Erzeugungs- und Brennstoffmix erforderlich, der durch eine Grundlasterzeugung auf Basis von fossiler KWK sowie einer unzureichenden Einbindung von erneuerbaren Energien charakterisiert werden kann: Laut AG Energiebilanzen e.V. werden aktuell ca. 27 % der Fernwärme auf Basis von Stein- und Braunkohle und 41 % auf Basis von Erdgas erzeugt. Der Anteil erneuerbarer Energien betrug hingegen nur 18 %, davon entfiel zudem ein nicht unwesentlicher Anteil auf biogene Siedlungsabfälle. Die Bereitstellung von Fernwärme auf Basis der Zukunftstechnologien Solarthermie, Erd- und Umweltwärme spielt, von regionalen Ausnahmen abgesehen, aktuell leider noch keine große Rolle.
Instrumente für den Ausbau
Für einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien in der Fernwärme bedarf es einen Mix aus förderpolitischen Maßnahmen, Preissignalen (CO2-Bepreisung) und ordnungsrechtlichen Weiterentwicklungen.
1. Attraktive Förderung für erneuerbare Wärme
Im Zuge der über das Kohleausstiegsgesetz beschlossenen Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) wurde mit dem „Bonus für Innovative Erneuerbare Wärme“ („EE-Wärme-Bonus“) im KWKG erstmals ein Instrument geschaffen, dass die Einbindung von erneuerbarer Wärme gezielt anreizt. Im Kern soll der Bonus Mehrkosten ausgleichen, die bei der Errichtung und im Betrieb von iKWK-Systemen gegenüber konventionellen KWK-Anlagen bestehen.
Zur Weiterentwicklung des EE-Wärme-Bonus bieten sich folgende Optionen an:
- Aufnahme von Wärme aus Biomasse (Holz, Biogas), falls diese als Brennstoff in der KWK-Anlage und/oder in Heizwerken eingesetzt wird. Der Einsatz von Biomasse bietet (in großen) Wärmenetzen insbesondere dann einen Mehrwert, wenn diese zur Bereitstellung von Wärme auf hohem Temperaturniveau für Bestandsgebäude in den Wintermonaten eingesetzt wird.
- Aufnahme einer Großwärmepumpen-Förderung für alle Wärmequellen, die ein Temperaturniveau unterhalb der jeweiligen Wärmenetztemperatur haben. Dadurch wird Abwärme aus einer Vielzahl an Prozessen wirtschaftlich nutzbar und gefördert, solange die Erschließung der Wärmequelle effizient auf Basis von Großwärmepumpen erfolgt.
- Die Förderung von rein fossil befeuerten KWK-Anlagen ist einzustellen. Stattdessen sollte perspektivisch ein verpflichtender Mindestanteil an der Referenzwärme von KWK-Anlagen festgelegt werden.
Zusätzlich zur Förderung der erneuerbaren Wärme in Kombination mit einer KWK-Anlage soll die erneuerbare Wärme über die geplante Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) direkt gefördert werden. Erste Eckpunkte für das geplante Förderprogramm wurden im August 2020 vorgestellt. Den Ansatz, die Differenz der Gestehungskosten zwischen der erneuerbaren Wärme und der fossilen Erzeugung über eine Kombination aus Investitions- und Betriebskostenförderung auszugleichen, ist dabei ebenso zu begrüßen wie die Stärkung von Planungsinstrumenten.Die große Herausforderung besteht neben der Ausarbeitung einer auch im Detail passenden Förderrichtlinie insbesondere darin, Vertrauen in die neue Förderung zu schaffen. Diejenigen, die in erneuerbare Wärme investieren, müssen Rechtssicherheit darüber haben, dass zur Auszahlung der laut Programmeckpunkten auf zehn Jahre angesetzten Betriebskostenförderung ausreichende Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen.
2. EU-ETS und nEHS: Klare Preissignale setzen
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) verfehlt es bislang, deutliche und für Investoren vorhersehbare Preissignale zu setzen. Um eine verlässliche Preisentwicklung zu gewährleisten, muss der EU-ETS resistent gegenüber unvorhergesehenen Entwicklungen wie etwa Wirtschaftskrisen werden. Dies könnte z. B. über die Einführung eines Mindestpreises im EU-ETS erreicht werden. Sollten europäische Anstrengungen zur Einführung eines Mindestpreises kein Erfolg finden, muss gewährleistet werden, dass die Preise im EU-ETS zumindest nicht unter die Preise im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) fallen. Entsprechende Politikinstrumente, wie z. B. der britische Carbon Floor Price, sind in anderen Ländern bereits eingeführt und könnten als Orientierung dienen.
Mit dem nEHS werden in diesem Jahr erstmals Emissionen im Wärmemarkt außerhalb des EU-ETS erfasst. Die Ausgestaltung des nEHS ab 2027 ist durch die kommende Bundesregierung zu konkretisieren. Eine Preisobergrenze, wie sie im Jahr 2026 gelten wird, sollte es für einen effektiven Klimaschutz nicht mehr geben. Die Fortführung eines Mindestpreises scheint mit der Zielsetzung von deutlichen und vorhersehbaren Preissignalen hingegen sinnvoll.
3. Ordnungsrecht weiterentwickeln
Attraktive Förderbedingungen der erneuerbaren Wärme sollten durch ordnungsrechtliche Weiterentwicklungen flankiert werden. Die Transformation der Fernwärme in Richtung Klimaneutralität erfordert ein Marktdesign, das diesen Grundgedanken deutlich widerspiegelt. Mögliche Instrumente umfassen u. a.
- Prüfung, ob das KWKG in Richtung eines „FernwärmeG“ weiterentwickelt werden kann (inkl. Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Wärme 2030, 2040 und ggf. 2050)
- Möglichst zügige Umstellung der Berechnung der Primärenergiefaktoren von der Stromgutschrift- z. B. auf die Carnot-Methode bzw. weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen (erneuerbare Verpflichtungen/Quoten; Primärenergie- oder CO2-Grenzwerte)
- Einspeisevorrang für erneuerbare Wärme
- Anschlusszwang ohne/mit Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien
- Verpflichtende Bereitstellung öffentlicher Flächen für erneuerbare Anlagen im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung.
Nils Weil
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