Kommentar

Effiziente Gebäudeförderung

Ein neuer Ansatz bei den Förderprogrammen für einen klimaneutralen Gebäudesektor kann dafür sorgen, dass künftig nur gefördert wird, was dem Klimaschutz auch wirklich dient. Eine kritische Analyse der aktuellen BEG und Vorschläge zur Steigerung der Effizienz von Fördermaßnahmen.

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Jörg Linnig fordert mehr direkten Einsatz von Solarenergie, etwa in Hybridsystemen. Foto: stock.adbobe.com/bilanol
Jörg Linnig fordert mehr direkten Einsatz von Solarenergie, etwa in Hybridsystemen. Foto: stock.adbobe.com/bilanol

Von Dipl.-Ing. Jörg Linnig, Ingenieur für Versorgungstechnik (TGA) und Energieeffizienzberatung, Inhaber Ingenieurbüro Eukon und Vorstandsmitglied beim Sonnenhaus-Institut

Die BEG sollte in ein echtes Förderprogramm für Klimaschutz weiterentwickelt werden. Mit einem neuen Ansatz können die bestehenden Fehlsteuerungen und Probleme weitgehend beseitigt werden, so dass künftig nur gefördert wird, was dem Klimaschutz auch wirklich dient. Das nachfolgend vorgeschlagene Verfahren stellt eine erhebliche Vereinfachung gegenüber dem alten dar und funktioniert wie ein sich selbstregelndes System. Einmal umgesetzt, genügt es künftig, die Regelparameter und Rahmenbedingungen anzupassen. Steuergelder würden für das Gemeinwohl eingesetzt, volkswirtschaftliche und personelle Ressourcen geschont und der für die Energiewende und den Klimaschutz erforderliche Innovationsdruck erzeugt.

Einleitung

Der Stopp der Effizienzhaus-Förderungen durch die KfW im Januar war bedauerlich, die Gründe dafür jedoch nachvollziehbar. Wenn die Förderung eine Lenkungswirkung entfalten soll, müssen die begrenzten Ressourcen ebenso wie unsere Steuermittel für mehr Innovation und Klimaschutz eingesetzt werden. Bisher kam es insbesondere zu einer Überförderung etwa beim Effizienzhaus/Effizienzgebäude KfW-55-Standard und einer verfehlten Lenkungswirkung der eingesetzten Fördermittel. Dies führte zu folgenden Problemen:

  • unzureichende Berücksichtigung von Wärmebrücken in Effizienzgebäuden (so werden erhebliche Wärmebrücken nicht in den Grenzwerten bei der Berechnung des Transmissionswärmebedarfes berücksichtigt)
  • fehlende Trennung von Anlagentechnik und Effizienzhaus bei der Förderung beim Neubau
  • Überförderung von wenig effizienten Wärmepumpenanlagen
  • fehlende Berücksichtigung der tatsächlichen Effizienz bzw. Klimawirkung der Anlagentechnik
  • fehlende Qualitätssicherung bei der Planung und Umsetzung von Anlagen
  • der erneuerbare Energien Bonus (EE) für Wärmepumpen ist nicht zielführend
  • mögliche Fehlsteuerung bei der Umsetzung von Maßnahmen durch den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Schwachstellen in der aktuellen BEG

Gebäudestandard

Es ist inzwischen unstrittig, dass der KfW-55-Standard beim Neubau von Gebäuden bereits heute vielfach Standard ist. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und entsprechend gehandelt. In der Vergangenheit gab es sehr viele, nicht zielführende Mitnahmeeffekte. Insbesondere wenn es darum geht, regenerative Energien einzusetzen, ist ein hoher energetischer Standard von Vorteil. Unter Berücksichtigung der aktuellen Energiepreise ist der KfW-40-Standard bezogen auf die Lebensdauer eines Gebäudes ohnehin wirtschaftlicher als der heutige gesetzlich vorgeschriebene Standard gemäß GEG. Zudem sind der KfW-40-Standard oder der Passivhausstandard eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der Klimaziele.

Unzureichende falsche Grenzwerte bei Nichtwohngebäuden

Insbesondere beim Nachweis des KfW-55-Standards nach der DIN EN 18599 für Nichtwohngebäude ist es nicht zielführend, dass beispielsweise die Wärmebrücken nicht bei den Grenzwerten für den Transmissionswärmebedarf berücksichtigt werden. Hier sollte die Systematik der Nichtwohngebäude an die der Wohngebäude angepasst und ein spezifischer Transmissionswärmebedarf inklusive Wärmebrücken im Grenzwert berücksichtigt werden. Alternativ könnten die Wärmebrücken auch in den mittleren U-Wert mit einfließen. Es darf nicht sein, dass erhebliche Wärmeverluste, die tatsächlich auftreten, rechnerisch durch die Bilanzierung einer Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage kompensiert werden. Das ist reine Rechenakrobatik und führt nicht zu mehr Klimaschutz.

Integration der Anlagentechnik in den Effizienzstandard

Bei Neubauten (Effizienzhaus Wohngebäude) schlägt sich eine effizientere Anlagentechnik bei der Förderung lediglich in einer Erhöhung der anrechenbaren förderfähigen Kosten nieder. Dies führt dazu, dass die Anlagentechnik häufig nicht im Hinblick auf ein sinnvolles Gesamtkonzept ausgelegt wird, sondern nur dazu dient, die förderfähigen Kosten mit möglichst geringem Aufwand um 30.000 € zu erhöhen. Zudem führt die unterschiedliche Umsetzung der Fördersysteme in Neubau und Sanierung zu weniger Übersichtlichkeit. Sinnvolle förderungswürdige Optionen, wie der Einsatz von Solarthermie bleiben dann auf der Strecke.

Fehlende Effizienz von Wärmepumpen aufgrund der Diskrepanz zwischen Prüfstand und realer Nutzung

Wärmepumpen sind dann effizient, wenn sie mit einem geringen Einsatz von Antriebsenergie, in der Regel elektrischem Strom, eine große Menge an Nutzwärme bereitstellen. Leider werden die von Herstellern und Handwerkern versprochenen Jahresarbeitszahlen meist nicht erreicht. Dies liegt zum einen an den unrealistischen Rahmenbedingungen auf dem Test- und Prüfstand. Diese Bedingungen basieren auf Normen, die die Branche für sich selbst geschaffen hat. Hier werden etwa Wärmepumpen bei Vorlauftemperaturen von 35° getestet. Für die Warmwasserbereitung oder Heizungsanlagen mit geringen Heizflächen und im Gebäudebestand werden jedoch höhere Temperaturen benötigt. Wärmepumpen können diese Temperaturen zwar bereitstellen, allerdings nur auf Kosten der Effizienz. Auf der anderen Seite ist es wichtig, dass die Wärmequelle eine möglichst hohe Temperatur hat. Das bedeutet, dass die Effizienz der Luftwärmepumpe dann am schlechtesten ist, wenn die meiste Wärme benötigt wird.

Abweichende Herstellerangaben bei Wärmepumpen

Neben den normativ festgelegten falschen Betriebspunkten für die Effizienzmessungen kommt hinzu, dass Wärmepumpen für die Messung auf dem Prüfstand optimiert werden. Ob die Geräte, die dann auf den Markt kommen, halten was die Messungen versprechen, ist z. T. fraglich. so ist es möglich, dass Geräte für den Prüfstand auf Effizienz getrimmt werden, im Feld dann aber eher auf Laufruhe und Lebensdauer. Daher verwundert es nicht, wenn serienmäßig ausgelieferten Wärmepumpen häufig nicht die Effizienz haben, mit der sie auf dem Prüfstand getestet wurden. Parallelen zum Dieselskandal sind hier durchaus zu erkennen.

Fehlende Berücksichtigung der Umweltwirkungen durch die verwendeten Kältemittel

Ein weiterer Knackpunkt sind die Kältemittel und die Leckage-Raten von Wärmepumpen. Da Kältemittel um ein Vielfaches klimarelevanter sind als CO2, reduziert sich auch hier die Ökobilanz. In der Praxis schneiden damit eine ganze Reihe von Anlagen bei der Ökobilanz schlechter ab als etwa ein Gasbrennwertkessel.

Fehlende Anlageneffizienz durch Unzulänglichkeiten bei Planung und Montage

Der Einsatz der Wärmepumpe wird zurzeit überproportional hoch bezuschusst, ohne dass eine geeignete Qualitätssicherung oder Differenzierung hinsichtlich der Effizienz gegeben ist. Aufgrund eines fehlenden hydraulischen Abgleichs, nicht ordentlich und angepasst eingestellten Reglern und oder mangelhafter Anlagenhydraulik hinken Anlagen vielfach weit hinter der zugesicherten Effizienz hinterher. Eine mangelhaft eingebaute und wenig effiziente Wärmepumpenanlage wird bislang jedoch genauso gefördert wird wie eine hochoptimierte Wärmepumpenanlage mit hoher Effizienz.

Wegfall der Verpflichtung zur Baubegleitung

Im bestehenden BEG gibt es im Bereich der Anlagentechnik zwischenzeitlich keinerlei Verpflichtung mehr zu einer unabhängigen Kontrolle durch eine Baubegleitung. Das führt dazu, dass der Errichter der Anlage sich selbst kontrolliert und bescheinigen darf, dass er alles richtig gemacht hat. Das hat in der Vergangenheit schon bei den Fachunternehmerbescheinigungen für die Einhaltung der Dämmung der wärmeführenden Leitungen gemäß HeizAnlVO/EnEV/GEG nicht funktioniert. Nach meiner Erfahrung werden die erforderlichen Dämmstärken zu 80-90 % nicht eingehalten.

Die meisten Heizungsanlagen werden mit den Werkseinstellungen des Herstellers stillgelegt, ohne dass je eine wirkliche Anpassung der Regelung an das Gebäude stattfand. Diese Praxiserfahrungen machen deutlich, welche enormen Potenziale hier zum Teil ungenutzt bleiben. Soll eine Förderung wirklich Lenkungswirkung haben, muss sie in die Qualitätssicherung fließen.

Erneuerbarer Energien (EE) Bonus für Wärmepumpe

Derzeit wird der EE-Bonus allein schon für den Einsatz einer Wärmepumpe gewährt. Das wird damit begründet, dass Umweltwärme als quasi erneuerbare Energie dem Gesamtsystem zugeführt wird. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung der Förderquote der ohnehin überförderten Wärmepumpen. Zudem geht hier der Anreiz für den Einsatz echter regenerativer Energie durch Solarthermie und Photovoltaik verloren.

Problematik iSFP Bonus

In der derzeitigen Ausprägung ist der iSFP Bonus extrem unflexibel und kompliziert. Dies trägt z.T. dazu bei, dass sinnvolle Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Der Bonus läuft in der bisherigen Ausführung den erforderlichen Klimaschutzzielen zuwider. Die Entscheidungen und Möglichkeiten zu Investitionen in energiesparende Maßnahmen in Gebäuden sind von vielen Faktoren abhängig. Rahmenbedingungen und Voraussetzungen können sich ändern, doch eine Anpassung des Fahrplans ist derzeit aufgrund der Inflexibilität des iSFP kaum möglich.

Vorschläge zur Steigerung der Effizienz von Fördermaßnahmen

Viele der zuvor beschriebenen Probleme können durch ein sich selbst regulierendes Fördersystem gelöst werden, mit dem ein Maximum an Lenkungswirkung in Richtung Klimaschutz erreicht wird.

Ein Ansatz wäre, die Förderung der Anlagentechnik und insbesondere der Wärmepumpen an die Gesamteffizienz des Systems zu koppeln - und zwar an die Effizienz, die messtechnisch im realen Betrieb nachgewiesen werden muss. Da eine geeignete Messtechnik für eine Förderung ohnehin vorgeschrieben ist und die Messtechnik kaum zusätzliche Kosten verursacht, wäre es zielführend, diese Messtechnik im Rahmen einer Qualitätssicherung für den realen Betrieb und zur Bemessung der Förderhöhen zu nutzen.

Förderhöhe in Abhängigkeit von der Anlageneffizienz

Da die reale Effizienz einer Anlage bei der Beantragung von Fördermitteln noch nicht bekannt ist, muss sie im Vorfeld zunächst berechnet und später nachgemessen werden. Für reine Wärmepumpenanlagen kann die Jahresarbeitszahl (JAZ) als Kriterium genutzt werden. Bereits heute wird sie über entsprechende Programme und Online-Tools im Vorfeld bestimmt. Das Schönrechnen der Anlage durch die Eingabe unrealistischer Rahmenbedingungen würde sich spätestens nach der Messung rächen.

Neben der Effizienz des Wärmepumpensystems (Elektrowärmepumpe) soll zusätzlich der Einsatz von direkter Solarenergie belohnt werden. Hier können Hybridsysteme, wie z.B. Solarthermie-Wärmepumpen oder Photovoltaik-Wärmepumpen-Systeme über eine im Vorfeld simulierte und im Betrieb entsprechend messbare Systemarbeitszahl (SAZ) bewertet und gestaffelt gefördert werden. Bei Hybridanlagen mit Elektro-Wärmepumpe und Gasbrennwertkessel wird der Gasanteil in der Systemarbeitszahl negativ berücksichtigt.

Ein mögliches Fördermittelszenario könnte folgendermaßen aussehen:

Linnig: Effiziente Gebäudeförderung, Tabelle 1
Tabelle 1: Förderung für Systeme mit Elektrowärmepumpe und Gaswärmepumpe

Bei gekoppelten Systemen darf nur der für die Gebäudeheizung und Bereitstellung von Warmwasser nutzbare Ertrag eingerechnet werden. Für die Wärmepumpe darf nur der Anteil an aktiv erzeugter bzw. gespeicherter regenerativer Energie angerechnet werden. Der Anteil an Umgebungswärme aus der Luft, dem Erdreich oder Wasser gehört nicht dazu.

Dies ist ein Vorschlag für die grundlegende Systematik. Die einzelnen Grenzwerte und Förderquoten müssten noch hinsichtlich der realen Marktbedingungen untersucht und angepasst werden. Hierzu wäre es sinnvoll, eine Studie an ein insbesondere von der Heizungsbranche unabhängiges Institut zu beauftragen. Die einzelnen Fördersätze beziehen sich hierbei sowohl auf die Gebäudesanierung als auch beim Neubau auf die anrechenbaren Investitionskosten für die Anlagentechnik.

Qualitätssicherung und zweistufige Überprüfung

Für die Beantragung der Fördermittel werden zunächst die Prozentwerte aus einer Gebäudesimulation bzw. nach Firmenangaben gewährt. Nach zwei bis drei Jahren Betriebszeit ist ein entsprechender Anlagencheck durchzuführen. Da die Verbraucherzentralen bereits ähnliche Checks anbieten, ist dies kein neues Instrument und es könnte durch die Energieberater, die in der EnergieEffienzExperten-Liste aufgeführt sind, durchgeführt werden.

Neben den Objektdaten und Energiebezugsflächen sind die Jahresverbräuche für Heizung und Warmwasser sowie die Jahres- bzw. Systemarbeitszahlen nachzuweisen. Als zusätzliche Daten wäre es sinnvoll, auch die mittlere Vorlauftemperatur und die mittlere Temperaturdifferenz zu erfassen. Mit Hilfe dieser aggregierten Messdaten ist es möglich, die Anlageneffizienz zu beurteilen.

  • Jahresarbeitszahl à Gesamteffizienz
  • mittlere Vorlauf- und Außentemperatur à Nutzerverhalten / Abgleich Planungsvorgaben
  • mittlere Temperaturdifferenz à Hydraulischer Abgleich

Die Überprüfung und der Nachweis zur tatsächlichen Effizienz können beispielsweise von einem Energieeffizienzexperten durchgeführt und bestätigt werden.

Bei Hybridanlagen sind zusätzlich die Messungen mit zu erfassen, die für die Bilanzierung der nutzbaren solaren Erträge benötigt werden. Die einer Wärmepumpe zugeführte Umweltwärme darf nicht mit gemessen bzw. bilanziert werden.

Bei Unterschreitung der im Vorfeld angegebenen Werte reduziert sich der Tilgungszuschuss. Alternativ muss ein bereits ausgezahlter Zuschuss teilweise zurückgezahlt werden, wenn der gemessene Wert mehr als eine Förderstufe nach unten abweicht. Statt einer Rückzahlung wäre es auch denkbar, die Höhe des Zuschusses erst nach einem zwei- bis dreijährigen Betrieb endgültig festzulegen und den Zuschuss auszuzahlen.

Bei einer verbesserten Bilanz werden die Zuschüsse im Nachgang erhöht. Ein Risiko für den Finanzhaushalt dürfte sich hieraus nicht ergeben, da die nachzuzahlende Förderung vermutlich um ein Vielfaches niedriger liegt als die zurückzufordernden bzw. geminderten Förderbeträge. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, dass der Kunde ein großes Interesse daran hat, dass die ihm versprochenen Werte auch tatsächlich eingehalten werden und der Anlagenbauer im Zweifelsfalle nachbessern muss und/oder möglicherweise regresspflichtig wird. Das wäre für Teile der Heizungsbranche zunächst eine Herausforderung. Allerdings werden diejenigen belohnt, die Qualität wie Innovation liefern und damit echten Klimaschutz betreiben. Gewinner wären auch jene, die innovative Effizienzhaus- und Sonnenhaus-Konzepte entwickeln und realisieren. So kann ein deutlicher Innovationsdruck entstehen, der dazu beiträgt, dass öffentliche Mittel deutlich rationeller und zielgerichteter verwendet werden.

Berücksichtigung der Klimaschädlichkeit

Kältemittel mit hoher Klimarelevanz, d.h. einem hohen Global-Warming-Potential (GWP) sollten bei der Förderung mit einem Malus belegt werden. Alternativ könnten auch Kältemittel mit geringem GWP wie z.B. Propan oder CO2 mit einem Bonus belegt werden. Zudem tragen diese Kältemittel auf Grund der deutlich höheren Anforderungen an die Dichtigkeit in einem Nebeneffekt mehrfach zu einer Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen (THG) bei.

Validierung und Qualitätssicherung des Förderprogramms

Möglicherweise macht es auch Sinn, dass der Kunde verpflichtet wird, über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren einmal im Jahr alle Daten in ein Portal, z.B. bei der KfW oder Bafa, einzutragen. Dies hätte den Vorteil, dass für die Validierung, Weiterentwicklung und Anpassung der Förderstufen o.ä. eine gute Datenbasis geschaffen wird. Gleichzeitig wird der Nutzer gezwungen, sich mit seiner Anlage und den Energiebezügen auseinanderzusetzen. Über das Portal könnte er zudem  erfahren, wo seine Anlage in Relation zu anderen Anlagen liegt. Dies wird bei einigen Nutzern zu einem gewissen sportlichen Ehrgeiz führen. Alleine dieser Aspekt ist vermutlich ein nicht unerheblicher Hebel für den Klimaschutz. Statt einer an die Förderung generell verknüpften Verpflichtung wäre es auch denkbar, entsprechende zusätzliche Anreize durch Förderboni zu schaffen.

Entkopplung von Effizienzhaus / Effizienzgebäude und Förderung von Anlagentechnik

Durch eine Trennung und Herauslösung der Förderung der Anlagentechnik beim Neubau wäre das Fördermodell für den Neubau kompatibel mit dem für die Sanierung. Dies würde die Übersichtlichkeit deutlich erhöhen. Zudem ermöglicht diese Variante eine differenzierte Förderung der unterschiedlichen Qualitäten unterschiedlicher Anlagenkonzepte.

Effizienzhaus / Effizienzgebäude - Förderung Sanierung

Die Effizienzhausförderung für die Gebäudesanierung kann im Wesentlichen so bestehen bleiben, wie sie derzeit praktiziert wird. Allerdings sollte es nicht mehr möglich sein, den EE-Bonus ausschließlich durch den Einsatz einer Wärmepumpe zu erlangen. In Verbindung mit einer Wärmepumpe sollte dafür in jedem Falle der Sonnenhaus-Standard gefordert sein.

Effizienzhaus / Effizienzgebäude - Förderung Neubau

Bei den Neubaustandards sollte nur noch die EH/EG-40-Klasse gefördert werden. Wir schlagen vor, die Förderquote auf 15 % abzusenken und durch Boni für einen verbesserten Standard anzuheben. Auch hier sollte gelten, dass ein verbesserter Klimaschutz stärker belohnt werden soll.

Wir halten drei Boni für sinnvoll:

  • + 2,5% für die Erreichung der NH-Klasse
  • + 2,5% für ein Passivhaus
  • + 2,5% für ein Sonnenhaus (als Ersatz für die EE-Klasse).

Eine Passivhausprojektierung mit einem physikalisch validierten Rechenverfahren und den damit verbundenen Qualitätssicherungen trägt zusätzlich zum Klimaschutz bei. Des Weiteren soll ein entsprechender Sonnenhaus-Bonus als Aquivalent für den bisherigen EE-Bonus wiedereingeführt werden. Als Nachweis sollen die Kriterien des Sonnenhaus Institutes, wie sie seinerzeit mit der Bafa abgestimmt wurden, wieder genutzt werden. Ziel ist es, einen Deckungsanteil an Sonnenenergie (thermisch und/oder elektrisch) ohne Berücksichtigung der Umweltenergie (Wärmepumpe) von mehr als 50 % zu erreichen. Dies schafft zusätzliche Resilienz und Speicherkapazitäten, die im besonderen im Hinblick auf die aktuelle Energiekrise einen zusätzlichen Nutzen mit sich bringt.

Anpassung oder Abschaffung des iSFP-Bonus

Der iSFP-Bonus sollte nach Möglichkeit abgeschafft werden. Alternativ sollte eine detaillierte und damit höherwertige Energieberatung (Energieeinsparberatung vor Ort) ebenfalls mit einem Beratungsbonus versehen und dem iSFP-Weg gleichgestellt werden. Zudem sollte dieser Bonus so vereinfacht und die Flexibilität so erhöht werden, dass sinnvolle Maßnahmen nicht blockiert werden.

Anpassung der Grenzwerte des Transmissionswärmebedarfs bei Nichtwohngebäuden

Anders als bei Wohngebäuden werden die Wärmebrücken bei Nichtwohngebäuden nicht im Grenzwert für den Transmissionswärmebedarf berücksichtigt, sondern erst bei der Betrachtung des Primärenergiebedarfs. Das hat zur Folge, dass insbesondere Gewerbehallen lediglich ein bisschen Photovoltaik und Wärmepumpe einsetzen müssen, um aus einem konventionellen Gebäude per Nachweis nach GEG ein KfW-55-Gebäude zu machen. Dies führte in der Vergangenheit zu erheblichen Mitnahmeeffekten ohne eine im Sinne des Klimaschutzes hilfreiche Steuerung. Ungeachtet dessen halte ich eine Anpassung der Berechnungsvorschriften und Grenzwerte für erforderlich, Wärmebrücken sollen  bauphysikalisch korrekt den Transmissionswärmebedarfsverlusten zugeordnet  und nicht durch eine Photovoltaikanlage schön gerechnet werden können. Rechenkosmetik führt nicht zu mehr Klimaschutz.

Anpassung des VdZ-Formulars für den hydraulischen Abgleich

Das VdZ-Formular für den Nachweis des hydraulischen Abgleichs ist in Teilen widersprüchlich und ermöglicht keine echte Überprüfung des selben. Das Formular wurde von der Heizungsbranche selbst entwickelt. Daher ist eine Überarbeitung durch eine unabhängige Einrichtung dringend erforderlich.

Ergänzende Hinweise

Die hier beschriebenen Vorschläge lassen sich in ihrer Systematik auch auf andere Wärmeerzeuger, wie Holzpelletskessel, Gasbrennwert-Hybridanlagen, Kraft-Wärmekopplung etc. sowie andere Bereiche, wie z.B. die Kälteversorgung übertragen und anwenden.

So habe ich versucht, die unterschiedlichen Varianten und Angriffspunkte durch entsprechende Definitionen und Regelungen im Vorfeld zu regeln sowie Gegenargumente zu entkräften. Hierzu sind sicherlich weitere Expertisen und Untersuchungen erforderlich. Damit sollten Institutionen beauftragt werden, die nicht in irgendeiner Form finanziell von der Heizungsbranche abhängig sind. Gerne stellen unsere Netzwerkpartner und wir uns bei Bearf als Berater zu Verfügung.

Kritische Betrachtung der zunehmenden Elektrifizierung der Wärmeversorgung

Die derzeitigen Preisanstiege für Elektrizität kommen nicht unerwartet. Viele Nutzer stellen fest, dass die Investitionen in elektrische Heizsysteme inklusive der Wärmepumpe nicht ihren finanziellen Erwartungen entsprechen.

Der Begriff Sektorkopplung wird in vielen Diskussionen gern als wesentlicher Schlüssel der Energiewende verwendet aber dabei ebenso vielfach missbraucht. Elektrische Energie lässt sich nur kurzzeitig oder nur mit sehr viel Aufwand sowie hohem Ressourceneinsatz speichern. Dies wird dazu führen, dass sich die Schere zwischen sommerlichem Überschuss an regenerativer Energie und einem steigenden Energiebedarf im Winter immer weiter öffnet. Eine zunehmende Abhängigkeit insbesondere von großen Energieversorgungsunternehmen steht zu befürchten. Gesamtheitlich betrachtet, erscheint es deutlich wirtschaftlicher, die Wärme vor Ort direkt regenerativ zu erzeugen und zu speichern. Gerade durch den Einsatz von Speichermassen ist es möglich, in Verbindung mit Solarthermie sowie intelligenten Nahwärmekonzepten und Anergiespeichern- und/oder -netzen, eine echte Sektorkopplung zu realisieren. Diese sollten auch in der Lage sein, Regelenergie für die elektrischen Netze bereitzustellen. Diese Möglichkeiten sind bereits heute wirtschaftlicher als der Einsatz von Power-to X-Lösungen.

Eigeninteressen

Selbstverständlich vertrete ich mit meinem Anliegen auch Eigeninteressen. Zum einen möchte ich es als Vater meinen fünf Kindern ermöglichen, ein selbstbestimmtes und glückliches Leben zu führen. Auch ich möchte mit meinen Dienstleistungen meinen Lebensunterhalt verdienen und nicht von einem Förderchaos in das nächste zum Wohle der Industrie getrieben werden. ABER: Als ambitionierter Planer und Entwickler möchte ich darüber hinaus mit meinem Team innovative Konzepte entwickeln, realisieren und in eine breitere Anwendung bringen. Insofern würde mir und meinen Kolleginnen und Kollegen, die ähnlich denken und arbeiten sowie auch unseren Auftraggebern eine Förderpolitik mit dem Anspruch nach mehr Qualität eindeutig nutzen.

Krefeld, 10.03.2022

Dipl.- Ing. Jörg Linnig, Ingenieurbüro EUKON, Krefeld
Tel.: +49 (0) 2151 317230 |
E-Mail: info@eukon.de

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Effiziente Gebäudeförderung
Seite 67 bis 70
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