Im Juni lud der Bundesverband Wärmepumpe wieder zum Besuch einer Reihe von Industrie-, Gewerbe- und Wohnimmobilien ein, die in den letzten Jahren mit Wärmepumpen ausgerüstet wurden. Die Projekte im westlichen Nordrhein-Westfalen demonstrieren, dass sich die Technik nicht nur im Neubau, sondern auch in Bestand und Denkmalschutz rechnet.
Zwei davon, ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus und ein ebenfalls denkmalgeschütztes früheres Luftschutzbauwerk mit Wohnaufstockung, stellen wir Ihnen im Top-Thema ab S. 12 vor. Ein Bestandsbau, der sich oberflächlich vielleicht nicht für eine stromgetriebene Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung empfiehlt, ist auch ein ehemaliger Bauernhof, der nun die Energie für den Betrieb seines Wärmepumpensystems mit fünf unabhängigen Heizkreisen per Ringgrabenkollektor am Grund des Teichs vor der Haustür einsammelt (S. 16).
Was man mit Wärmepumpen sonst noch machen kann, zeigen zwei Berichte aus einem Dialysezentrum – hier erwärmen sie Prozesswasser für die Dialyse, S. 23 – und dem Pressezentrum des Olympiaparks München, in dem sie für Rundumklimatisierung sorgen (S. 40). Dabei wird auch einmal mehr klar, dass sich die Grenzen zwischen Heizungstechnik, Klima/Lüftungstechnik und Gebäudeautomation/Elektrotechnik aufgelöst haben. Wärmepumpen müssen als Teil eines Systems betrachtet werden. Das funktioniert am besten als Ganzes und dann auch für viele verschiedene Einsatzbereiche.
Trotz alledem geht es der Wärmepumpe wirtschaftlich gar nicht mal so gut, in dieser Situation befindet sich aber derzeit der gesamte Heizungssektor; mehr dazu im Kommentar ab S. 34.
Keine ursächliche Verbindung aber ein gleichzeitiges Eintreten könnte in den Anstrengungen der Bundesregierung vermutet werden, Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher zu beschleunigen und zu vereinfachen (S. 7).
Großwärmepumpen und Geothermie, eine erneuerbare Basis für kommunale Netze, haben derzeit nur einen verschwindend geringen Anteil an der Wärmeerzeugung in Deutschland, Genehmigungsverfahren dauern viele Jahre. Das soll künftig deutlich schneller gehen, nicht zuletzt, da dem Entwurf zufolge solche Anlagen künftig ebenso wie andere Anlagen zur Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen. D
er Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft möchte im künftigen Gesetz jedoch Veränderungen an der Wasserbeschaffenheit in Trinkwasserschutzgebieten ausdrücklich ausgeschlossen sehen, denn die Trinkwasserversorgung liege ebenfalls im überragenden öffentlichen Interesse. Wir beobachten die weiteren Entwicklungen.
Ihre
MSc, Dipl.-Ing. Silke Schilling
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