03/24 Editorial

Luftschlösser aus Wasserstoff

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 Bild: AA+W/stock.adobe.com
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Liebe Leserinnen und Leser,

die Bundesregierung hat Wasserstoff als klimarettenden Energieträger fest eingeplant und klopfte bereits 2020 eine gleichnamige Strategie fest, die fortlaufend aktualisiert wird. Hintergrund ist, dass sich große Teile der Industrie und des Verkehrs nur mit grünem Wasserstoff klimafreundlich gestalten lassen.

„Grundvoraussetzung für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist, dass Wasserstoff überhaupt in ausreichendem Maße zur Verfügung steht“, heißt es auf der Projektseite des Bundesforschungsministeriums. Die Bundesregierung will deshalb bis 2030 Elektrolysekapazitäten in Höhe von 10 GW aufbauen, die dann etwa 30–50 % des Bedarfs decken – für Industrie und Verkehr. Der Rest kommt aus Importen, doch auch die sind noch Zukunft.

Die meisten Heizungshersteller bieten bereits H2-ready-Geräte an. Es lohnt sich aber, nachzusehen, was im Einzelnen damit gemeint ist, ob die Heizsysteme also für 10 %, 20 % oder für 100 % Wasserstoff im Gasgemisch ausgelegt sind.

Der Gesetzgeber hat den Begriff „Wasserstoffnetz“ im neuen Gebäudeenergiegesetz § 71k zwar erwähnt und Wasserstoff als Erfüllungsoption für die 65 %-Regelung zugelassen. Der Aufbau von Kapazitäten für den Gebäudesektor ist jedoch nicht vorgesehen; das GEG weist die Verantwortung für die ausreichende Bereitstellung von Wasserstoff im Wesentlichen dem Gasnetzbetreiber zu.

Für die klimaneutrale Gebäudebeheizung gibt es diverse Lösungen auf Basis erneuerbarer Energien mit ungleich höherem Wirkungsgrad. Ein Besuch auf der SHK+E, der Light+Buildung oder der IFH Intherm kann hier ggf. Perspektiven eröffnen. Abgesehen von individuellen Pilotprojekten für netzunabhängige Insellösungen erscheint ein Festhalten an Wasserstoff als vergebliche Hoffnung oder gar Verzögerungstaktik. Konzentrieren wir uns also lieber auf das, was jetzt schon geht.

Ihre

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MSc, Dipl.-Ing. Silke Schilling

Dipl.-Ing. Silke Schilling
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