Das Gebäudemodernisierungsgesetz aus der Feder von Katharina Reiche ist aus Sicht der DUH aus Klimaschutzgründen verfassungswidrig.
Das Grundgesetz verpflichte den Staat nach Artikel 20a, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Daraus folge eine staatliche Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Laut DUH widerspricht das GModG dieser Verpflichtung. Statt einen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vorzugeben, würden demnach Öl- und Gasheizungen für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten und vermeintlich grüne Gase, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar sind, als Lösung angepriesen. Dadurch entstehen erhebliche Mehremissionen, die das deutsche Treibhausgasbudget bereits vor dem Jahr 2033 überschreiten – mehr als ein Jahrzehnt vor dem Ziel der Klimaneutralität 2045. Diese zusätzlichen Emissionen gefährden damit die Grundlage dafür, auch in Zukunft frei und sicher leben zu können.
„Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig – deshalb ziehen wir nach Karlsruhe", sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten. Gerade jetzt erleben Verbraucherinnen und Verbraucher mit explodierenden Öl- und perspektivisch stark steigenden Gaspreisen, was diese Abhängigkeit bedeutet." Insbesondere Mieterinnen und Mieter würden die Rechnung für eine Heizungsentscheidung zahlen, die sie selbst gar nicht treffen könnten.
Die Bundesregierung verspiele zudem mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz das verbleibende CO₂-Budget und damit Freiheit und Lebensgrundlagen junger und künftiger Generationen. Statt eines verlässlichen Pfades raus aus Öl und Gas schaffe Wirtschaftsministerin Katherina Reiche neue fossile Lock-ins für Jahrzehnte.
Die Verfassungsbeschwerde wird juristisch vertreten von Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte. „Mit dem Gesetz entstehen Mehremissionen, die mit dem verfassungsrechtlichen Ziel des Staates, alsbald für Klimaneutralität zu sorgen, unvereinbar sind", sagt Klinger. Verfassungsrechtlich sei gefordert, dass der Staat den Menschen die nötige Orientierung dafür biete, wie der Weg zur Klimaneutralität aussieht. „Das Gesetz schafft keine Orientierung, sondern Verwirrung", so Klinger. Denn niemand wisse, zu welchem Preis und mit welchen klimaneutralen Brennstoffen die im Gesetz weiterhin zeitlich unbefristet erlaubten Gasheizungen noch betrieben werden könnten.














