Rauchmelderpflicht in NRW seit April 2013

In Nordrhein-Westfalen wurde die Rauchmelderpflicht eingeführt. Alle Neubauten müssen gemäß Landesbauordnung seit dem 1. April 2013 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Altbauten gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.

Bild: BRUNATA-METRONA
Bild: BRUNATA-METRONA

Durch die vorgeschriebene Ausstattung von Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, wird der Schutz von Menschenleben im Brandfall erheblich verbessert.

In Nordrhein-Westfalen starben allein im letzten Jahr über 60 Menschen bei Bränden, die meisten von ihnen im Schlaf. Die batteriebetriebenen Rauchmelder reagieren auf Rauchentwicklung und können dadurch Leben retten. Künftig müssen Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure, über die Rettungswege zu Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Zu beachten ist, dass auch in Wohnräumen, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden (hierzu zählen insbesondere z. B. Einzimmerappartements) Rauchmelder installiert werden müssen. Diese sind so zu montieren und zu betreiben, dass Rauch im Falle eines Brandes frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Verantwortlich für die Erstinstallation der Rauchmelder - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - ist der jeweilige Eigentümer.

In Deutschland besteht noch keine bundesweit einheitliche gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern, aber die Mehrheit der Bundesländer hat die Ausstattungspflicht bereits in der jeweiligen Landesbauordnung verankert, teilweise schon seit über zehn Jahren. BRUNATA-METRONA bietet schon seit etlichen Jahren in enger Zusammenarbeit mit einem führenden deutschen Rauchmelderhersteller ein umfassendes Ausstattungs- und Servicekonzept für Liegenschaften aller Art. Kunden erhalten einen Rundumservice mit VdS-geprüften Qualitäts-Rauchmeldern, die besonders strenge Prüfvorschriften erfüllen und mit ihrem Q-Label die maximale Alarmsicherheit im Brandfall belegen. Der Service zu diesen professionellen Geräten reicht von der optimalen Ausstattung der Wohnungen über die vorschriftsmäßige jährliche Wartung inklusive einer Sichtkontrolle durch geschultes Personal - komfortabel im Rahmen der Ablesung von Heizkostenverteilern und Wasserzählern - bis hin zur lückenlosen Dokumentation.

 

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