Zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben wurden viele Änderungen durchgeführt, der Aufbau völlig neu strukturiert.
Der DVQST liefert das Wichtigste in Kürze:
- Geänderter Rechtsbezug im Anwendungsbereich auf das Infektionsschutzgesetz
- Erweiterte Begriffsdefinition von „Wasser für den menschlichen Gebrauch“
- Neue Definition „Betreiber“ (bisher UsI) und „Nichttrinkwasseranlage“
- Weitere Anzeigepflichten
- Der technische Maßnahmenwert für Legionellen ist nun bei ERREICHEN von 100 KBE überschritten
- Erweiterte Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
- Grenzwert Blei reduziert, neue Anzeigepflicht für Installationsunternehmen
- Strengere Vorgaben zu den Zwecken der Wasseraufbereitung
- Konkretisierung bei zugelassenen Untersuchungsstellen (Labore + Probenahme)
Alle Einzelheiten in übersichtlicher Form liefert untenstehender Beitrag, der in Moderne Gebäudetechnik 06/2023 erschienen ist.
Die neue TrinkwV finden Sie hier
Ergänzend zur TrinkwV treten nun auch zwei UBA-Papiere in Kraft:
- UBA-Empfehlung zur systemischen Untersuchung wurde aktualisiert
- neue UBA-Liste der zugelassenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren