27.06.2023
Zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben wurden viele Änderungen durchgeführt, der Aufbau völlig neu strukturiert.
Der DVQST liefert das Wichtigste in Kürze:
- Geänderter Rechtsbezug im Anwendungsbereich auf das Infektionsschutzgesetz
- Erweiterte Begriffsdefinition von „Wasser für den menschlichen Gebrauch“
- Neue Definition „Betreiber“ (bisher UsI) und „Nichttrinkwasseranlage“
- Weitere Anzeigepflichten
- Der technische Maßnahmenwert für Legionellen ist nun bei ERREICHEN von 100 KBE überschritten
- Erweiterte Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
- Grenzwert Blei reduziert, neue Anzeigepflicht für Installationsunternehmen
- Strengere Vorgaben zu den Zwecken der Wasseraufbereitung
- Konkretisierung bei zugelassenen Untersuchungsstellen (Labore + Probenahme)
Alle Einzelheiten in übersichtlicher Form liefert untenstehender Beitrag, der in Moderne Gebäudetechnik 06/2023 erschienen ist.
Die neue TrinkwV finden Sie hier
Ergänzend zur TrinkwV treten nun auch zwei UBA-Papiere in Kraft:
- UBA-Empfehlung zur systemischen Untersuchung wurde aktualisiert
- neue UBA-Liste der zugelassenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
Das Masterdokument der Trinkwasserhygiene
Der folgende Text ist auf Basis der durch den Bundesrat korrigierten Version der neuen TrinkwV entstanden. Die finale Version, ohne Korrekturen, stand...















