2G-Abschaltung: Handlungsbedarf für Betreiber von Aufzugsanlagen
Mehrere Mobilfunkanbieter planen nach eigenen Angaben im Verlauf des Jahres 2028 die 2G-Netze abzuschalten. Bereits heute kann es durch die schrittweise Umwidmung von Frequenzen in moderne Mobilfunkstandards zu Einschränkungen im 2G-Netz kommen. Nach Schätzungen des VDMA Fachverbandes Aufzüge und Fahrtreppen sind rund 400.000 Aufzugsanlagen in Deutschland von dieser Entwicklung betroffen. Insbesondere Notruf- und Kommunikationssysteme, die bislang über 2G-Technik betrieben werden, müssen rechtzeitig auf verfügbare Mobilfunkstandards umgestellt werden.
Notrufsysteme müssen weiterhin zuverlässig funktionieren
Für Aufzüge zur Personenbeförderung ist ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem vorgeschrieben, das im Notfall die Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Serviceleitstelle sicherstellt. Die Anforderungen ergeben sich aus den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121). Der Wechsel des Übertragungsweges oder der damit verbundenen Komponenten, beispielsweise eines Gateways, stellt dabei eine technische Änderung dar, die keiner Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) unterliegt.
Frühzeitige Planung vermeidet Risiken
Der VDMA empfiehlt Betreibern, die notwendigen Maßnahmen nicht bis kurz vor den Abschaltterminen aufzuschieben. Angesichts der hohen Zahl betroffener Anlagen wird ein rechtzeitiger Austausch der erforderlichen Hardware und die Anpassung an moderne Übertragungstechnologien als entscheidend angesehen, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Kommunikationssysteme sicherzustellen. Darüber hinaus weist der VDMA darauf hin, dass Betreiber für den sicheren Betrieb ihrer Aufzugsanlagen verantwortlich sind. Ziel der frühzeitigen Umrüstung ist es, die kontinuierliche Verfügbarkeit der Notrufeinrichtungen sicherzustellen und den sicheren Betrieb der Anlagen auch nach der Abschaltung der 2G-Netze zu gewährleisten.














