Dies beschloss die Bundesregierung am 12. Mai 2021.
Für diese Personengruppe stehe aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff zur Verfügung, heißt es auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Zu den Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gehören Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Schulen der Erwachsenenbildung sind ausgenommen, Einrichtungen für die Oberstufe, Hochschulen und Universitäten offenbar auch.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet derzeit mit Hochdruck an der entsprechenden Novellierung der Förderrichtlinie. Aufgrund der vorgegebenen Verfahrensschritte ist nach derzeitigem Planungsstand mit Inkrafttreten der Richtlinie Mitte Juni zu rechnen. Die Richtlinie wird auf der Bafa-Webseite veröffentlicht.
Das Förderprogramm wurde im Oktober 2020 aufgelegt. Zum 02. April 2021 wurde der Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben von zunächst 40 % auf 80 % erhöht. Neben weiteren Änderungen wurden der Kreis der Förderberechtigten und die Liste der förderfähigen Maßnahmen erweitert.














