BMWSB

Leitlinie zum Gebäudetyp E für einfaches und kostengünstiges Bauen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die neue Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E vorgelegt.

Der Gebäudetyp E soll Planenden größere Freiheit im Umgang mit technischen Normen einräumen. Cover-Bild: BMWSB
Der Gebäudetyp E soll Planenden größere Freiheit im Umgang mit technischen Normen einräumen. Cover-Bild: BMWSB

Die Leitlinie entstand unter Berücksichtigung von Konzepten und Ideen der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer. Neben den benannten Kammern waren weitere Institutionen und die Länder an der Erarbeitung beteiligt. Das über 70-seitige Praxisdokument liefert u.a. Hinweise von der Betonzwischendecke bis zur Steckdose. (Im Fall der Steckdose wäre etwa künftig bei der Bestandsertüchtigung zu prüfen, ob die Zahl der Dosen wirklich der Mindestzahl nach DIN 18015-2 entsprechen muss. Im Falle einer Badezimmerheizung muss vielleicht kein zusätzlicher Heizkörper her, der durchgehend eine Normtemperatur von 24 °C im Raum herstellt, wenn die Fußbodenheizung schon 20 °C liefert.)

Die Leitlinie soll Bauherrinnen und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des "einfachen Bauens" unterstützen. Der Leitfaden gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Damit kann das "einfache Bauen" in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden. Der Leitfaden ermutigt, zukünftig kreativer und kostengünstiger zu planen und zu bauen.

Im Detail wird gezeigt, wie zwischen Planer/Unternehmer und Bauherrin eine rechtssichere Abweichung von den aRdT vereinbart werden kann. Die Leitlinie erläutert auch die Aufklärungspflicht der Planer/Unternehmer und gibt anhand einiger Planungsbeispiele exemplarische Aufklärungsinhalte und Vertragsformulierungen an die Hand. Ziel der Aufklärung ist es, die Bauherrin so fachkundig zu machen, dass sie eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie die Abweichung zu Gunsten von Kosteneinsparungen befürwortet.

„Bauen muss wieder einfacher und preisgünstiger gemacht werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Hier wird der Gebäudetyp E greifen", sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz. "Die Vertragspartner können künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten. Davon werden beide Seiten profitieren; die Baubranche, weil Bauen kostengünstiger wird, und die Nutzerinnen und Nutzer, weil es preiswerter wird."

Optimistisch äußert sich auch Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: "Durch die Möglichkeit, mit der Einführung des Gebäudetyp E auf nicht notwendige Standards zu verzichten, können Bau- und Sanierungsprozesse nicht nur beschleunigt, sondern auch kostengünstiger und ressourcenschonender gestaltet werden. Dies trägt wesentlich zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Förderung innovativer Bauprojekte bei. Die Bundesarchitektenkammer sieht in den vorgeschlagenen Maßnahmen des Bundesbauministeriums einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Bauwesen und zur Schaffung lebenswerter und zukunftssicherer Räume."

Tim-Oliver Müller, Geschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) begrüßt die Initiative des Bauressorts: „Wir müssen wieder mehr und einfacher bauen. Deshalb ist es richtig, genau hier anzusetzen und gemeinsam mit dem Bundesbauministerium und weiteren Partnern den Gebäudetyp E in die Praxis zu bringen, ein wichtiger Lösungsansatz für bezahlbares Wohnen in Deutschland. Denn es kann dazu beitragen, Baukosten wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Die Bundesregierung wird nun die erforderlichen Änderungen im BGB auf den Weg bringen, die das einfache und kostengünstige Bauen im Zivilrecht unterstützen werden. Zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat sich das BMWSB im Rahmen des Bündnisses zum Ziel gesetzt, den Bau von bezahlbaren Wohnungen signifikant zu fördern. Eine wichtige Maßnahme dies zu erreichen, stellt die Etablierung des „Gebäudetyp E“ dar.

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