Hat Smart Metering Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft?
Als Grund für den Einbau von Smart Metern in ihre Immobilien gaben beide Gruppen am häufigsten die vereinfachte Abrechnung von Nebenkosten durch präzise Verbrauchsdaten an (48 % bzw. 55 %), gefolgt von der Reduzierung des Verwaltungsaufwands (38 % bzw. 54 %). Platz drei belegte mit 43 % bei den gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen, bei den privat Vermietenden war es mit 36 % die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem: „Unter den Vermietenden, die in ihren Liegenschaften bereits intelligente Messsysteme verbaut haben, herrscht Zufriedenheit insbesondere im Hinblick auf Datengenauigkeit, die Transparenz bei Energierechnungen sowie bei Zuverlässigkeit und Nutzerfreundlichkeit.“
Zurückhaltung beim Smart-Meter-Ausbau
Dennoch zeigt die Umfrage auch, dass viele Vermietende noch zögern, intelligente Messsysteme in ihren Immobilien zu installieren. Als Hauptgründe für die Zurückhaltung nannten die Befragten ohne Smart-Meter-Ausstattung zu hohe Kosten (33 % bzw. 35 %) und fehlende Informationen zum Thema Smart Metering (33 % bzw. 35 %). Nur 8 % der privat Vermietenden und 25 % der Geschäftskunden berichten, in den nächsten sechs Monaten eine (weitere) Ausstattung ihrer Immobilie mit Smart Metern zu planen. Rund ein Fünftel (21 %) der Befragten (sowohl privat Vermietende als auch Geschäftskunden), die ursprünglich einen Einbau von Smart Metern angedacht hatten, gab an, ihre Pläne zum Einbau eines intelligenten Messsystems aufzuschieben, bis eine neue Regierung gebildet wurde. Besonders unter den privat Vermietenden war die Zurückhaltung gegenüber des Smart-Meter-Ausbaus deutlich spürbar: Knapp die Hälfte der Befragten (47 %) sagte aus, keine Ausstattung geplant zu haben.
Intelligente Gebäudetechnologien besonders bei gewerblich Vermietenden gefragt
Vor allem vor dem Hintergrund der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) spielt der Smart-Meter-Rollout eine entscheidende Rolle. Im Rahmen dieses Versorgungsmodells wird den Nutzenden einer Immobilie anteilig der Strom aus einer auf dem Gebäude installierten Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt. Durch die genaue Erfassung der Erzeugungsmengen sowie der Strombezugsmengen der teilnehmenden Mietparteien schaffen intelligente Messsysteme die Voraussetzung für die praktische Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Bei der Frage, wie vertraut die Teilnehmenden mit diesem Konzept sind, zeigte sich im Rahmen der Techem-Umfrage eine deutliche Diskrepanz zwischen privat Vermietenden und Geschäftskunden. Während knapp die Hälfte (47 %) der gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden angab, mit der Möglichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vertraut zu sein, trafen lediglich 11 % der privat Vermietenden diese Aussage. 58 % der privat Vermietenden und 66 % der Geschäftskunden, die das GGV-Konzept kannten, planten eine Umsetzung dieses Versorgungsmodells innerhalb der nächsten sechs Monate.
Auch bei der Planung des Einbaus von E-Ladesäulen und Wärmepumpen in den nächsten sechs Monaten zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den beiden Kundengruppen: Jeweils 41 % der Geschäftskunden gaben an, in den nächsten sechs Monaten E-Ladesäulen bzw. Wärmepumpen in ihre Liegenschaften einbauen zu wollen, während dies unter den privat Vermietenden nur 13 % angaben.
„Techem ist wettbewerblicher Messstellenbetreiber und bietet das Smart Metering für Strom und Gas spartenübergreifend an. Unsere digitale Zählerinfrastruktur schafft die Basis für Transparenz, ESG-Reporting und optimierte Energieeffizienz im Gebäude. Tägliche Verbrauchsanalysen, der Abschluss dynamischer Stromtarife und die Einbindung in digitale Geschäftsmodelle werden so möglich. Mit allen energierelevanten Daten aus einer Hand werden Immobilienbesitzer datenbasierte Entscheidungen für eine nachhaltige Energieversorgung effizient treffen können“, so Gero Lücking abschließend.
Hintergrund
Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh/Jahr sind verpflichtet, einen Smart Meter zu nutzen. Ebenso müssen Betreiber einer Photovoltaik-Anlage, deren Leistung zwischen sieben und 100 kW liegt, sowie Besitzer einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung – dazu zählen Wärmepumpen oder auch E-Ladestationen oder stationäre Batteriespeicher in Zusammenhang mit PV-Anlagen – ein intelligentes Messsystem installiert haben. Diese gesetzliche Vorgabe soll die Transparenz bei Energieerzeugung und -verbrauch erhöhen, die Anlagen perspektivisch steuerbar machen und so die Integration erneuerbarer Energien erleichtern.