Handlungsempfehlungen für Trinkwasserinstallationen nach der Hochwasserkatastrophe
Verkeimtes Nichttrinkwasser könnte über die Versorgungsleitung oder über Apparate und Einbauteile wie zum Beispiel Rückspülfilter oder auch über Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen mit der Trinkwasserinstallation in Kontakt gekommen sein. Sobald die Wasserversorger wieder einwandfreies Trinkwasser liefern können, müssen die betroffenen Installationen gereinigt und gespült werden. In Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen wie zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, und bei Verdacht einer Keimbelastung, ist das Wasser zudem in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt weitergehend zu untersuchen.
Welche Risiken drohen?
- Trinkwasserberührte Oberflächen können mit Krankheitserregern kontaminiert sein.
- Eingespülte Partikel gefährden technische Bauteile und können zu Innenkorrosion führen.
- Durchnässte Dämmungen von Rohrleitungen und Armaturen können zu Außenkorrosion führen.
Sofortmaßnahmen:
- Spülen der Trinkwasserinstallation mit Trinkwasser
- Entfernen und Entsorgen von durchnässten Dämmungen
- Leitungsanlage außen trocknen und reinigen
Weitergehende Maßnahmen
Für die weitergehenden Arbeiten zum Erhalt der Trinkwassergüte in überfluteten Trinkwasser-installationen gelten insbesondere:
- DVGW-Arbeitsblatt W 551-3 (A) [2022-08]
"Hygiene in der Trinkwasser-Installation – Teil 3: Reinigung und Desinfektion“ bzw. - ZVSHK-Merkblatt
"Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen"
Bei noch nicht fertiggestellten Trinkwasserinstallationen (zum Beispiel überfluteten Baustellen) ist ebenfalls eine Reinigung und Spülung nach den vorstehend genannten Regelwerken des DVGW und ZVSHK zu empfehlen. Gleiches gilt für überflutete Lagerware. Bei Anlagen mit erhöhten hygienischen Anforderungen empfiehlt sich eine anschließende mikrobiologische Untersuchung.
In den meisten Fällen wird eine fachgerechte Spülung mit einem Wasser-/Luftgemisch ausreichen, um die Trinkwassergüte wiederherzustellen. Bestehen allerdings Restzweifel oder ein erhöhtes Schutzziel wie in Kindergärten, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen, sollte vorsorglich in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Beprobung durchgeführt werden.
Eine prophylaktische Desinfektion sollte hingegen nicht durchgeführt werden. Erst wenn trotz fachgerechter Reinigungs- und Spülmaßnahmen die Keimbelastung immer noch über den maßgeblichen Grenzwerten liegt, ist eine Desinfektion der Trinkwasserinstallation notwendig.[1]
[1] Übergeordnete Vorgaben und Maßnahmen für hochwasserangepasste TGA-Anlagen sind in VDI 6004-1 [2006-06] „Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung – Hochwasser – Gebäude, Anlagen, Einrichtungen“ enthalten.