Gebäudetyp E finalisiert

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen.

Einfach seriell und modular bauen. Bild: stock.adobe.com/Jarama
Einfach seriell und modular bauen. Bild: stock.adobe.com/Jarama

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die finalen Leitlinien und Prozessempfehlungen Einfach Bauen – Gebäudetyp E – Leitlinie und Prozessempfehlung vorgelegt, die das einfache Bauen in die Praxis bringen.

„Gebäudetyp E steht nicht nur für einfach und experimentell, sondern auch für entbürokratisiert" sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. "Gemeinsam mit der durch mein Haus und unseren Partnern erarbeiteten Leitlinie stellt die Vertragsrechtsänderung durch das BMJ einen wichtigen Schritt für einfacheres, kostengünstiges und innovatives Bauen dar. Die BGB-Anpassung ermöglicht es, beim Gebäudetyp E rechtssicher vom Baustandard abzuweichen. Das ist eine große Erleichterung für Architekten, Planer, Bauträger und Bauherren.

Parallel dazu haben wir die gemeinsame Leitlinie ‚Einfach bauen‘ finalisiert. Das Praxisdokument ist in Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Bündnis bezahlbarer Wohnraum entstanden und bildet durch seine Beispiele und Prozessempfehlungen das Fundament für die Zusammenarbeit beim Gebäudetyp E.

Unser Ziel ist, auch in Zukunft qualitätsvoll zu bauen und dabei gleichzeitig schneller und günstiger zu werden, denn der Wohnraumbedarf bleibt hoch. Mit dem Gebäudetyp E überlassen wir kostenintensive, komfortbezogene Entscheidungen darüber, wie künftig gewohnt werden soll, den Vertragsparteien. Das schafft mehr Freiraum, Bauherren finanziell zu entlasten. Ob ich dann 47 Steckdosen in meiner Dreizimmerwohnung brauche oder nur 30, kann ich in direkter Abstimmung und Abwägung mit meinem Planer entscheiden. Die Gebäudesicherheit, z. B. die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt.“

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass

  • bestimmte technische Normen und Regeln, wie zum Beispiel solche, die ausschließlich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungspflicht sind,
  • eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, begrüßt die Entscheidung, mahnt aber juristische Anpassungen an, damit das Modell in der Praxis angenommen wird: „Wir müssen wieder mehr und einfacher bauen. Der Gebäudetyp E hat das Potential, auf nicht notwendige Standards zu verzichten und das Bauen für unsere Unternehmen zu vereinfachen. Gerade in den aktuellen Zeiten war es ein wichtiges Signal, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegten."

Damit das Bauen aber einfacher wird, müssten nun die Länder in ihren 16 Landesbauordnungen oder der Bund technisch festlegen, wie jene Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden kann. Durch so eine technische Unterfütterung könne der Gebäudetyp E rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden, so Pakleppa.

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