„Mit der Zustimmung des Parlaments zur novellierten Erneuerbaren-Richtlinie hat die Europäische Union einen weiteren Schritt zu einem einfacheren und schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien in Europa gemacht. Allerdings wurden nicht alle Erneuerbaren gleichermaßen begünstigt”, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Neben ambitionierten Ausbauzielen beinhaltet die Richtlinie vor allem Reformen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber auch inakzeptable Eingriffe in bestehende Biogasanlagen.
„Die Erhöhung des 2030-Ziels für den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf in der Summe 45 Prozent ist nötig, um unsere Klimaziele zu erreichen und sendet ein wichtiges Signal sowohl an die Branche wie auch an die internationale Gemeinschaft im Vorfeld der COP 28”, so Peter. Gleichzeitig sei es wichtig, dass die Erneuerbaren Energien mit Inkrafttreten der Richtlinie als im überragenden öffentlichen und Sicherheitsinteresse stehend verankert werden. „Mit der novellierten Richtlinie werden die Maßnahmen für beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren aus der EU-Notfallverordnung dauerhaft und verlässlich festgeschrieben”, so Peter weiter.
Positiv sei hervorzuheben, dass auch unter den Verschärfungen der Nachhaltigkeitsanforderungen die Potenziale der Holzenergie als Teil von nachhaltiger Biomasse weiterhin förderfähig bleiben. Kritisch sei hingegen der massive Eingriff in Biogas-Bestandsanlagen, die vor 2021 gebaut wurden und bereits seit mindestens 15 Jahren in Betrieb sind. Sie müssen eine Treibhausgasminderung von 80% ab 2026 nachweisen. Während der Nachweis einer Treibhausgasmindestminderung für Neuanlagen bereits seit 2021 Sachstand ist, wird damit die Nachhaltigkeitszertifizierung von Bestandsanlagen, die ab 2026 15 Jahre in Betrieb waren, um diese Maßgabe erweitert.