HKVO

Erwartete neue Heizkostenverordnung schafft Handlungsbedarf

An der Digitalisierung der Gebäudetechnik führt kein Weg mehr vorbei. Mit der erwarteten Zustimmung des Bundesrates wird die bislang geübte Praxis der Heizkostenabrechnung endgültig der Vergangenheit angehören.

Quelle: Objektus GmbH
Quelle: Objektus GmbH

Mit den vielfältigen Auswirkungen der Corona-Pandemie mag das Thema Heizkostenverordnung (HKVO) bei manchen Immobilienverwaltungen etwas aus dem Blickfeld geraten sein. Mit der vorerst vertagten, aber erwarteten Zustimmung des Bundesrates wird jedoch die bislang geübte Praxis der Heizkostenabrechnung endgültig der Vergangenheit angehören.

Neu installierte Zähler müssen bereits seit Oktober 2020 fernauslesbar sein, noch vorhandene analoge Geräte dürfen höchstens bis zum 31.12.2026 genutzt werden. Zusätzlich gilt für fernauslesbare Zähler künftig die Vorgabe der Interoperabilität. Sobald die novellierte HKVO in Kraft tritt, dürfen an einen bestimmten Anbieter gebundene Zähler nur noch ein Jahr lang installiert und maximal bis zum 31.12.2031 betrieben werden. Weil der Gesetzgeber den Wettbewerb stärken will, gilt ansonsten die Pflicht zur Bereitstellung der Verbrauchsdaten in standardisierter und von allen Anbietern gleichermaßen nutzbarer Form.

Nichtbefolgung kann teuer werden

Mit der Digitalisierung der Zähler und der Öffnung der Systeme geht einher, dass die Nutzer in Zukunft einen Anspruch auf die monatliche Übermittlung der Verbrauchsdaten haben. Zwar gelten auch hier bestimmte Übergangsfristen, die Nichtbefolgung der neuen Vorgaben kann den Eigentümern aber einiges an Geld kosten. Die novellierte HVKO räumt den Nutzern ein Kürzungsrecht der Verbrauchskosten um 3 % ein, wenn die Verbrauchsinformationen nicht in den vorgeschriebenen Zeiträumen bereitgestellt werden und weitere 3 %, wenn die rechtzeitige Umstellung auf fernauslesbare Zähler verpasst wurde.

Digitalisierung verschlankt den Verwaltungsaufwand

„Statt Fristen abzuwarten oder sich auf Übergangslösungen einzulassen, sollten die Hausverwaltungen jetzt gleich auf nachhaltige Lösungen setzen“, empfiehlt Björn Borst, Geschäftsführer der Objektus GmbH, Anbieter digitaler Technik und Services für die Wohnungswirtschaft. Indem die Gebäudetechnik grundlegend auf digitale Datenerfassung umgestellt wird, werden Verwaltungen nicht nur den Anforderungen der HKVO gerecht, sondern sparen über verschlankte Arbeitsprozesse langfristig auch Geld. „Offene Systeme bieten den Vorteil, dass neben den Heizmessdaten auch weitere Status- und Verbrauchsinformationen abgerufen werden können“, so Björn Borst.

„In der Summe spart das nicht nur viel Zeit, sondern eröffnet den Verwaltern auch die Möglichkeit zur Erweiterung des eigenen Portfolios.“ Damit die Umstellung gelingt, bietet Objektus individuell maßgeschneiderte Lösungen, von der Installation der passenden Technik bis hin zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder. „Die neue HKVO und die Digitalisierung verlangen Hausverwaltungen zwar einiges ab, unter dem Strich macht sich der Aufwand aber langfristig in jeder Hinsicht bezahlt“, stellt Björn Borst fest.

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