Studie

Eckpunkte für ein Gebäudeenergiegesetz 2.0

Eine neue Studie zeigt, wie der Gebäudebestand in Deutschland klimaneutral werden kann.

In den Niederlanden ist die serielle Sanierung bereits mehrere Schritte weiter. Net-Zero-Wohnhaus mit hochgedämmter Fassade und Dach, neuen Fenstern, Dach-PV und Wärmepumpenmodul in Gorredjik. Foto: Energiesprong International / dena
In den Niederlanden ist die serielle Sanierung bereits mehrere Schritte weiter. Net-Zero-Wohnhaus mit hochgedämmter Fassade und Dach, neuen Fenstern, Dach-PV und Wärmepumpenmodul in Gorredjik. Foto: Energiesprong International / dena

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll energieeffizientes Bauen und Sanieren in Deutschland vorantreiben. Ob das Regelwerk ambitioniert genug ist, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, bezweifeln viele Expertinnen und Experten. Neubauten und Sanierungen müssten energetisch deutlich besser werden, als es das GEG derzeit fordert.

Wie ein GEG 2.0 aussehen könnte, das zu einem klimaneutralen Gebäudebestand führt, haben nun hochrangige Forschende und Fachleute in einer Studie dargelegt. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Die Experten stellten ihre Hauptaussagen auf den Berliner Energietagen am 29. April 2021 vor. Der Kern: Anspruchsvollere Energiestandards für Neubau und Bestand, die stufenweise erreicht werden müssen, sowie eine Versorgung mit erneuerbaren Energien.

Das am 1. November 2020 in Kraft getretene GEG führte die Vorgaben verschiedener bis dahin geltender Gesetze zusammen. Die bisherigen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz bleiben praktisch unverändert bestehen, sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch bei Neubauten. Es gibt nur wenige Änderungen, unter anderem ein Verbot für den Einbau von reinen Ölheizungen in bestehenden Gebäuden ab 2026, das allerdings durch sehr weitreichende Ausnahmen ausgehöhlt wird. Zudem werden Sanierungen auf Quartiersebene erleichtert.

Bund muss zentrale Weichenstellung jetzt vornehmen

Problematisch ist: Wenn sich Sanierungswillige an den GEG-Vorgaben orientieren, wird die von der Bundesregierung angestrebte Klimaneutralität für den Gebäudesektor mit Sicherheit verfehlt. Daher braucht es eine baldige Überarbeitung des erst sechs Monate alten Gesetzes, deutlich vor der regulären Überprüfung 2023. Länger damit zu warten, empfiehlt sich nicht, denn Häuser, die jetzt gebaut oder saniert werden, sollte man beim Wärmeschutz aus wirtschaftlichen Gründen die nächsten 30 Jahre nicht mehr anfassen müssen.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, ebenfalls vom 29. April, steigen zudem die Anforderungen an das Klimaschutzgesetz. Dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Auswirkungen für den Gebäudesektor haben.

Experten empfehlen seit langem ein ambitionierteres Vorgehen. Laut Frank Hettler von Zukunft Altbau ist es möglich, durch Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle einen deutlich verminderten Heizwärmebedarf zu erreichen, der dann durch erneuerbare Energien klimaneutral gedeckt wird. „Aktuell werden nicht nur für das Klima wichtige, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle Einsparpotenziale verschenkt. Deutschland sollte bei der energetischen Sanierung vorangehen, die nötige Expertise dazu ist vorhanden“, ist Hettler überzeugt. Flankiert werden sollte dies mit guten Beratungsangeboten, einer umfassenden Förderung sowie steigenden Kosten für den klimaschädlichen CO2-Ausstoß.

Gebäudeenergierecht klimagerecht weiterentwickeln

In diese Richtung zielen auch die Vorschläge der neuen Studie. Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), das Energie Effizienz Institut (EEI) und das Architekturbüro Schulze Darup haben die Untersuchung auf Initiative und im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg erarbeitet. Die Empfehlungen sollen das Gesetz auf die richtige Spur bringen. Die wichtigsten Forderungen: Das GEG muss zuerst das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands gesetzlich verankern. Um diesem Ziel optimal entsprechen zu können, ist eine grundlegende Überarbeitung der Gesetzessystematik erforderlich. Treibhausgasemissionen und Heizwärmebedarf sollten künftig die zentralen Anforderungsgrößen sein, anstatt Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust. Anstelle der Effizienzklassen A bis H kämen dann die Klimaklassen A+++ bis H. Mit ihnen ist der Treibhausgasausstoß von Gebäuden direkt ablesbar.

Um die Emissionen auf das notwendige Maß zu senken, braucht es anspruchsvollere, aber erreichbare energetische Standards für den Neubau, die deutlich über das aktuelle Niveau hinausgehen. Hinzu kommen adäquate Standards für Bestandsgebäude mit vorgegebenen Klimaklassen, die stufenweise verpflichtend erreicht werden müssen. Ab 2025 müsse im gesamten Gebäudebestand mindestens die Klimaklasse F und damit ein Wert von unter 50 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr erreicht werden. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern sind das fünf Tonnen CO2. Alternativ können zwei Erfüllungsmaßnahmen, wie beispielsweise Dachdämmung, Fenstertausch oder Umstellung auf eine erneuerbare Heizungsanlage durchgeführt werden. Ab 2032 sind die Klimaklasse D oder vier Erfüllungsmaßnahmen Pflicht, 2039 dann mindestens die Klimaklasse B oder sechs Erfüllungsmaßnahmen. Solche Gebäude stoßen nur noch rund zehn Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr aus. Heute sind es oft 65 Kilogramm und mehr. Einige Jahre später lautet das Ziel dann A+ und null CO2-Emissionen im Durchschnitt für den gesamten Gebäudebestand. Dafür ist, neben den Verbesserungen an der Gebäudehülle, die Umstellung auf eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien nötig.

Ein Schlüsselbegriff auf dem Weg dahin ist „EE fit“. Damit werden Maßnahmen am und im Gebäude bezeichnet, die die Häuser gezielt auf die Nutzung erneuerbarer Energien vorbereiten. Für Erneuerbare-Heizungen wie Wärmepumpen ist das entscheidend, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau wesentlich effizienter. In der Regel muss dazu die Vorlauftemperatur des Heizsystems auf maximal 55 Grad Celsius ausgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt: Durch steigende Treibhausgas-Anforderungen werden fossile Energieträger stufenweise unattraktiver, da der Heizwärmebedarf mittelfristig ausschließlich mit erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Unterstützt werden müsse das Ganze durch die ab 2025 deutlich steigende CO2-Bepreisung sowie eine gute finanzielle Förderung. Bei der Förderung solle künftig gelten: Was gesetzlich gefordert wird, darf dennoch durch Fördermittel finanziell unterstützt werden.

Energieverbrauch für Wärme derzeit doppelt so hoch wie für Strom

Die Zeit für einen Systemwechsel drängt: Deutschland verbraucht deutlich mehr als doppelt so viel Energie für Wärme wie für Strom. Doch während der Strom zunehmend aus erneuerbaren Energien stammt, sinken die CO2-Emissionen im Gebäudebereich seit zehn Jahren praktisch nicht mehr. So können die Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Mit den neuen Vorschlägen soll die Entwicklung umgekehrt werden. Die Studie soll im Sommer 2021 erscheinen und könnte als Blaupause für ein reformiertes GEG dienen.

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