Neuausrichtung der BEG-Neubauförderung

DGNB Nachhaltigkeitsklasse im Fokus

BEG-Förderung der KfW für Neubauvorhaben gibt es ab sofort nur noch für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Die Änderungen im Einzelnen

BEG-Förderung mit Nachhaltigkeitsfokus. Quelle: DGNB
BEG-Förderung mit Nachhaltigkeitsfokus. Quelle: DGNB

Das staatliche „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist nun für die Förderung obligatorisch. Die Erfüllung der Anforderungen ist über eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle wie die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB).

Der Nachweis erfolgt in Form einer regulären DGNB Zertifizierung. Diese Förderoption gab es bei Wohngebäuden bereits im letzten Jahr. Der Erwerb des QNG-Siegels für Nichtwohngebäude ist nun ganz neu möglich. Zusätzlich gibt es hier auch bei Sanierungsprojekten eine Förderung von Nachhaltigkeitsleistungen.

DGNB Zertifizierung als Methode zum Nachweis der QNG-Anforderungen

Die BEG-Förderung von Neubauten geht nun deutlich in Richtung Nachhaltigkeit. „Dass dies passieren würde, ist eigentlich keine Überraschung, sondern war schon länger angekündigt“, so Kreißig. „Schließlich werden bei energieeffizienten Gebäuden die Hälfte der Treibhausgasemissionen bereits bei der Herstellung der Baustoffe und den Bauprozessen verursacht. Die andere Hälfte verteilt sich auf die angenommene Gebäudenutzungsdauer von 50 Jahren.“ Die größten Hebel zur kurzfristigen Reduktion von klimaschädlichen Emissionen liegen bei Neubauten in der Optimierung der Konstruktion.

Hier setzt das ganzheitliche Nachhaltigkeitsverständnis an, wie es sowohl die DGNB Zertifizierung als auch QNG verfolgen. So ist für die Vergabe des Qualitätssiegels ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden Voraussetzung.

QNG-Kriterien

Zu den QNG-Kriterien zählt die Verwendung umweltfreundlicher und schadstofffreier Baustoffe ebenso wie die Raumluftqualität, die Behaglichkeit in Innenräumen, Barrierefreiheit, ein nachhaltiger Ressourceneinsatz oder der Einsatz erneuerbarer Energien. Auch die Reduktion der Umwelteinflüsse, erfasst über eine Ökobilanz, sowie die Berechnung der Betriebskosten über den Lebenszyklus sind Teil der Betrachtung. „All diese Kriterien tragen dazu bei, die Gebäudequalität gezielt zu verbessern und den Menschen in den Räumen ein gesundes, lebenswertes Umfeld zu schaffen, ohne dass es zu ungewollten Nebeneffekten durch Problemverlagerungen kommt“, sagt Kreißig.

Der Bund hat sich entschieden, den Nachweis zur Erfüllung der QNG-Anforderungen nicht alleinstehend anzubieten. Stattdessen erfolgt die Prüfung über etablierte Systeme zur Nachhaltigkeitsbewertung. Die DGNB kann den QNG-Nachweis als Teil der eigenen Zertifizierung nur deshalb mit abdecken, weil die DGNB Zertifizierungssysteme die vom Bund definierten Voraussetzungen erfüllen und offiziell registriert sind. Außerdem ist die DGNB Zertifizierungsstelle bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zur Akkreditierung angemeldet. „Als Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, Nachhaltigkeit im Bauen zum neuen Normal zu machen, sehen wir diese Entwicklung nicht als Geschäftsmodell, sondern als wichtigen Schritt, um ganzheitlich nachhaltiges und klimagerechtes Bauen endlich in die Breite zu bringen“, verdeutlicht Kreißig.

QNG in Neubau und Sanierung für Nichtwohngebäude – Förderprozess bleibt unverändert

Im Zuge der Debatte um den Förderstopp fast untergegangen ist die Information, dass ab sofort auch Nichtwohngebäude die Nachhaltigkeitsförderung in Anspruch nehmen können. Ebenso wie bei den Wohngebäuden ist die DGNB auch hier als unabhängige Zertifizierungsstelle offiziell anerkannt.

Dies bedeutet, dass eine erfolgreiche DGNB Zertifizierung und die Erfüllung der besonderen Anforderungen von QNG als Nachweis zum Erhalt des QNG-Siegels und damit den Erhalt der beantragten Fördergelder gelten. Anders als bei Wohngebäuden ist es bei Nichtwohngebäuden möglich, die NH-Klasse der BEG-Förderung auch bei Sanierungsprojekten zu nutzen.

Der Prozess zum Erhalt des Nachhaltigkeitsbonus bleibt derselbe wie bislang. So können Bauherren und Eigentümer beim Förderantrag wählen zwischen einem Zuschuss, also einer zweckgebundenen Kapitalzuwendung, die bei ordnungsgemäßer Verwendung nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Kredit. Wichtig ist, dass ein Förderantrag bereits vor Vorhabenbeginn bei der KfW gestellt wird.

Um für ein Projekt die NH-Klasse zu erreichen, müssen alle vom Bund für das QNG formulierten Anforderungen erfüllt sein. Zudem muss es parallel mit einem DGNB Zertifikat oder nach einem anderen anerkannten Bewertungssystem ausgezeichnet werden. Für die DGNB Zertifizierung wird ein ausgebildeter DGNB Auditor benötigt. Dieser unterstützt und begleitet ein Bauvorhaben bei der Einhaltung der Zertifizierungskriterien und der QNG-Anforderungen während des Planungs- und Bauprozesses bis zum Abschluss. Die DGNB Zertifizierung läuft parallel zu den übrigen Prozessen eines Bauvorhabens ab, sodass mögliche Fehlentwicklungen, die einer Förderung im Wege stehen könnten, frühzeitig entdeckt werden.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen verleiht die DGNB je nach Erfüllungsgrad der Zertifizierungskriterien ein Nachhaltigkeitszertifikat in den Auszeichnungsstufen Platin, Gold oder Silber. Bei Erfüllung aller besonderen QNG-Anforderungen gibt es zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“. Abschließend meldet die DGNB die erfolgreiche Zertifizierung dem zuständigen Bundesamt, welches eine Registrierungsnummer vergibt, mit dem die Förderung abgerufen werden kann.

Kosten für Zertifizierung Teil der Fördersumme

Grundsätzlich setzen sich die Kosten bei einer DGNB Zertifizierung zusammen aus Zertifizierungsgebühren und den Honorarkosten für die beauftragten Auditorenleistungen. Die Zertifizierungsgebühren für kleine Wohngebäude liegen je nach Anzahl der Vollgeschosse zwischen 750 und 1.250 Euro. Bei Wohngebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden sind die Zertifizierungsgebühren abhängig von der Bruttogrundfläche.

Die Honorarkosten für Auditoren werden zu 50 % im Rahmen der BEG-Förderung bezuschusst. Darüber hinaus sind im Rahmen der BEG-Förderung zahlreiche weitere Leistungen im Rahmen einer Zertifizierung zusätzlich förderfähig. Hier zählen etwa die Erstellung einer Ökobilanz, die Messung der Innenraumluftqualität oder die Berechnung der Lebenszykluskosten. Weitere Anforderungen umfassen u.a. die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit eines Gebäudes, den Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase oder die Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit. Auch die Vermeidung von Schad- und Risikostoffen in den verwendeten Materialien sowie die Barrierefreiheit stehen im Fokus. Förderfähig sind zudem Leistungen, die den Schallschutz und den thermischen oder visuellen Komfort einer Immobilie erhöhen.

Qualifizierungsmöglichkeiten für Energieberatende, Fachplanende und Architekten

Wer selbst zur Nachhaltigkeitsklasse Beratungs- oder Auditorenleistungen anbieten möchte, kann sich über die Angebote der DGNB Akademie entsprechend qualifizieren. Der DGNB arbeitet mit Hochdruck an einer Ausweitung der Kapazitäten, die zurzeit aufgrund der neuen Förderbestimmungen im Wesentlichen ausgereizt sind.

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