Das neue GEG: Möglichkeiten für die Industrie

Ab 01.01.2024 tritt das neue „Heizungsgesetz“ in Kraft. Die vielen Diskussionen haben Kunden verunsichert und selbst Fachleute müssen sich in die Vielzahl der möglichen Gesetzesauslegungen intensiv einarbeiten.

Bild: Schwank GmbH
Bild: Schwank GmbH

Was bei der Beheizung von Gewerbe- und Industriehallen ab Januar 2024 möglich und notwendig ist, lesen Sie hier.
Es gilt grundsätzlich, dass 65 % der Heizenergie ab dem Jahr 2024 regenerativ eingebrachten werden muss. Als regenerative Energien zählen Strom, Wasserstoff und Bio-Flüssiggas. Für Nichtwohngebäude wie Hallen über 4 m Raumhöhe, hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen formuliert. Die Vorgaben werden schrittweise, abhängig ob es sich um Bestandsgebäude oder Neubauten handelt sowie von der Größe einer Stadt bzw. Kommune und der damit verbundenen Wärmeplanung, in Kraft treten. weiterlesen...

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