Was bei der Beheizung von Gewerbe- und Industriehallen ab Januar 2024 möglich und notwendig ist, lesen Sie hier.
Es gilt grundsätzlich, dass 65 % der Heizenergie ab dem Jahr 2024 regenerativ eingebrachten werden muss. Als regenerative Energien zählen Strom, Wasserstoff und Bio-Flüssiggas. Für Nichtwohngebäude wie Hallen über 4 m Raumhöhe, hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen formuliert. Die Vorgaben werden schrittweise, abhängig ob es sich um Bestandsgebäude oder Neubauten handelt sowie von der Größe einer Stadt bzw. Kommune und der damit verbundenen Wärmeplanung, in Kraft treten. weiterlesen...