Von Jens-Peter Meyer, Fachjournalist und promovierter Chemiker, Redaktionsteam des Solarthermie-Jahrbuchs
Seit Jahresbeginn gibt es in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darin hat der Bund sämtliche Förderprogramme zusammengefasst, die es zuvor für Energieeffizienz von Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien gab. Die BEG-Förderung fußt auf drei Säulen: BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen. Grundsätzlich können Bürger und Bürgerinnen wählen, ob sie einen Investitionszuschuss erhalten wollen oder ob sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen wollen. Der Tilgungszuschuss ist gleich groß wie der Investitionszuschuss. Bisher ist nur die Zuschussförderung im Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen über das BAFA möglich. Ab Juli 2021 sollen dann die Kreditvariante BEG Einzelmaßnahmen über die KfW und die beiden anderen Teilprogramme BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude folgen.
Solarthermie-Förderung im Gebäudebestand
Für die Förderung von Solarheizungen ist das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen relevant. In diesem Förderprogramm sind Maßnahmen wie die Heizungssanierung, die Heizungsoptimierung, aber auch neue Fenster, Türen, Dämmmaßnahmen und sogar Smart-Home-Systeme förderfähig. Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger nur nutzen, wenn sie die Solarheizung in einem Bestandsgebäude einsetzen wollen. Neubauten sind generell ausgeschlossen.
Solarthermie-Anlage in der BEG-Förderung
Die Solarthermie-Anlage ist eine der in der BEG-Förderung aufgeführten Einzelmaßnahmen. Wer eine Solarwärme-Anlage nachrüstet, erhält vom Staat 30 % der Investitionskosten erstattet. Anders als im früheren Marktanreizprogramm sind jetzt sämtliche Kosten der Solarthermie-Anlage enthalten. Neben den Sonnenkollektoren sind das auch der Speicher, die Solarstation, bei Bedarf eine Aufständerung und die Regelung. Alle Anschlussarbeiten und die notwendigen Demontagearbeiten vorhandener Geräte gehören ebenfalls dazu. Sollte ein neuer Heizungsraum erforderlich sein, wird auch dieser anteilig gefördert.
Eine Solarthermie-Anlage, die neben der Warmwasserbereitung auch Solarwärme für die Heizung bereitstellt, ist besonders effizient in Verbindung mit einer Fußbodenheizung. Auch der Einbau einer solchen Flächenheizung wird vom Staat im Rahmen der BEG-Förderung einer Solarthermie-Anlage bezuschusst. Einen Überblick über die förderfähigen Kosten gibt ein BAFA-Merkblatt.
Zu den 30 % Fördersatz kommen 5 hinzu, wenn die Errichtung der Solaranlage in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt ist, den ein BAFA-gelisteter Energieberater erstellt hat.
Bei allen Kosten kann man die Bruttokosten ansetzen. Nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt die Nettokosten an.
Ertragsabhängige BEG-Förderung für Solarthermie
Für Solarthermie-Anlagen mit mehr als 20 m2 Kollektorfläche kommt eine auch ertragsabhängige Förderung in Frage. Diese ergibt sich aus dem Kollektorjahresertrag für den Standort Würzburg für eine mittlere Temperatur von 50 °C, den das jeweilige Prüfinstitut auf dem Solar Keymark Datenblatt ausweist. Diesen Kollektorjahresertrag multipliziert man mit der Anzahl der Kollektoren und 0,45 Euro. Das ergibt dann die Fördersumme für die Solarthermie.
Die ertragsabhängige Förderung berücksichtigt die Umfeldmaßnahmen wie die Kosten für den Speicher nicht und ist daher in der Regel geringer als die prozentuale Zuschussförderung.
Gas-Hybridheizung in der BEG-Förderung
Wer sich für die Kombination aus einem neuen Gas-Brennwertgerät und einer Solarheizung entscheidet, erhält für diese so genannte Gas-Hybridheizung ebenfalls die Förderquote von 30 %. Wenn in diesem Fall eine alte Ölheizung ersetzt wird, steigt die Förderquote auf 40 %. Mit iSFP-Bonus kommt man dann auf maximal 45 %.
EE-Hybridheizung in der BEG-Förderung
Noch besser ist die BEG-Förderung, wenn man die Solarthermie-Anlage mit einem weiteren Wärmerzeuger auf der Basis erneuerbarer Energien koppelt. Denn die Kombination aus Pelletkessel und Solaranlage oder aus Wärmepumpe und Solaranlage erhält 35 % Förderung. Mit Ölkesseltauschbonus und iSFP-Bonus summiert sich die Förderquote auf 50 %. Für besonders emissionsarme Pelletkessel gibt es noch den Innovationsbonus Biomasse, der weitere 5 % bringt. Anders als die anderen Boni gilt der Innovationsmodus nur für den Pelletkessel und nicht für die Umfeldmaßnahmen. Daher ergibt sich insgesamt für den Pelletkessel eine maximale Förderquote von 55 %. Alle anderen Kosten wie auch die Solarthermie-Anlage erstattet der Bund dann mit bis zu 50 %.
Für alle Wärmeerzeuger gibt es Anforderungen an die Effizienz. Das BAFA führt Listen mit förderfähigen Kollektoren, Wärmepumpen und Pelletkessel. Für Pelletkessel, die den Innovationsbonus Biomasse erfüllen, gibt es auch eine spezielle Liste.
Um die BEG-Förderung für eine Heizungsmodernisierung zu erhalten, muss die Investition mindestens 2.000 € betragen. Die maximalen Kosten, von denen man die entsprechende Förderquote erhält, betragen 60.000 €/WE.
Solarthermie-Förderung im Neubau
Im Neubau fördert der Bund seit diesem Jahr die Heizung nicht mehr. Im Rahmen von BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 % mit erneuerbaren Energien beheizt wird. BEG Wohngebäude fördert Bauherren und Bauherrinnen, die ein Effizienzhaus mit den Standards KfW55, KfW40 oder KfW40 plus bauen. Mit EE-Bonus steigt der maximale Kredit auf 150.000 €. Der Tilgungszuschuss beträgt mit EE-Bonus bei KfW55 17,5 % der Kreditsumme. Beim KfW40-Effizienzhaus sind es 22,5 %. KfW40 plus ist vom EE-Bonus ausgenommen.
Das Programm BEG Wohngebäude können auch Hausbesitzer*innen nutzen, die ihren Altbau in ein Effizienzhaus umbauen wollen. Die Fördersätze dafür sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.
Kritik an der BEG-Förderung für Solarthermie
Den EE-Bonus können auch Investoren erhalten, die ein Sonnenhaus bauen. Denn 55 % solare Deckung ist für ein Sonnenhaus ein Kinderspiel. Eine spezielle Förderung für diesen Haustyp gibt es aber nicht, obwohl das Sonnenhaus eine der umweltfreundlichsten Hausvarianten ist. Sie gewinnt die Heizenergie zum allergrößten Teil von der Sonne. Dabei nutzt sie eine robuste und langlebige Technik. Und Sonnenhäuser belasten vor allem die Stromnetze an kalten Tagen nicht, während strombasierte Heizungen dann besonders viel elektrische Energie benötigen.
Unverständlich ist auch, dass Pelletheizungen und Wärmepumpe 35 % BEG-Förderung erhalten, Solarthermie aber nur 30 %. Will der Gesetzgeber damit andeuten, dass die Solarthermie nur zweitklassig und gerade einmal so förderwürdig wie der fossil befeuerte Gaskessel ist?
Das Gegenteil ist wahr: Die Solarthermie erntet Solarenergie, die kostenlos und nach menschlichen Maßstäben unendlich zur Verfügung steht. Sie benötigt nur ganz wenig Pumpenstrom, ansonsten ist sie völlig CO2-frei, klimaneutral und emissionslos. Wärmepumpen benötigen hingegen eine Menge Strom. CO2-frei und klimaneutral sind sie erst dann, wenn der ganze Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Pelletkessel sind nur dann CO2-neutral, wenn man nicht mehr Holz in ihnen verbrennt als im entsprechenden Zeitraum nachwachsen kann. Das limitiert ihren Einsatz und zudem emittieren sie Feinstaub und andere Schadstoffe. Keine Frage: Wärmepumpen und Pelletskessel sind für die Wärmewende notwendig, doch besser und damit förderwürdiger als Solarthermie sind sie beileibe nicht.