GEG-Novelle

Alle Klarheiten beseitigt?

Besser spät als nie: Die GEG-Änderung kommt nun doch noch diese Woche in den Bundestag. Am Montag haben die Koalitionspartner Leitplanken formuliert.

Der Weg ist das Ziel, oder? Quelle: stock.adobe.com/Alena
Der Weg ist das Ziel, oder? Quelle: stock.adobe.com/Alena

Das Gebäudeenergiegesetz soll mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und beide Gesetze zum 01.01.2024 in Kraft treten. Das heißt im wesentlichen, dass selbige Planung bis 2028 „angestrebt wird". Liegt sie dann nicht vor, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht. Alle Optionen einschließlich Holz und Wasserstoff sind wieder möglich.

Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gemäßigte Zufriedenheit äußert, fallen die Reaktionen von Verbänden und Organisationen erwartbar kontrovers aus:

„Mit diesem aufgeweichten Heizungsgesetz rückt das Erreichen der Regierungsziele beim Klimaschutz in weite Ferne", heißt es von Greenpeace-Seite. „Wenn zunächst die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen werden soll, dann werden bis 2028 in den meisten Kommunen weiter klimaschädliche Gasheizungen eingebaut."

„Dieses Gebäudeenergiegesetz ist [...] ein Tiefpunkt für die Klimapolitik dieser Bundesregierung", sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe. „Am schwersten wiegt, dass die Wärmewende bei Bestandsgebäuden auf einen Zeitpunkt nach 2028 und damit auf eine nächste Regierung verschoben wird und das sogar bei einem großen Teil der Neubauten, wo es besonders einfach umsetzbar ist." Darüber hinaus werde das Märchen von wasserstofffähigen Gasheizungen aufrechterhalten. Die könnten sogar bis 2045 mit fossilem Gas betrieben werden, wenn sie nur einen Sticker ‚H2-Ready‘ tragen.

„Die [...] Einigung der Ampelfraktionen bedeutet in erster Linie eine Aufschiebung von Planungssicherheit für Industrie, Handwerk und Verbraucher*innen. Bis zum Vorliegen von kommunalen Wärmeplänen erhalten die Betroffenen keine Orientierung, welche Heizungssysteme sie im Falle eines anstehenden Heizungstauschs auf den Weg zur Klimaneutralität bringen", beklagt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe. Verlässliche Rahmenbedingungen für die Wärmepumpenbranche seien damit nicht gegeben. Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2045 brauche jedoch dringend ein verlässliches industriepolitisches Fundament.

Zustimmend äußert sich die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, Dr. Simone Peter: „Mit der Einigung hat die Ampelkoalition ihr Ziel, das Gebäudeenergiegesetz bis zur Sommerpause zu verabschieden, umgesetzt. Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird ab dem 01.01.2024 für Neubauten Pflicht, im Bestand wird der Austausch an die Kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese ist bereits in vielen Bundesländern in der Planung und soll jetzt auch durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Damit werden wichtige Grundlagen für die Wärmewende vor Ort gelegt. Auch soziale Härten sollen weiter abgefedert werden. Sicherheit bringen die Leitplanken auch in Bezug auf den Zeitplan und die Bandbreite an Erneuerbaren Technologien, die ausgereift und verlässlich zur Verfügung stehen - von Wärmepumpen über Bioenergie und Solarthermie bis hin zur Geothermie. Jetzt sind die Fraktionen gefragt, das Gesetz auf den Weg zu bringen.“

Froh ist Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es ist gut, dass sich die Koalition auf den letzten Metern vor der Sommerpause geeinigt hat und das Gesetzgebungsverfahren nun doch noch starten kann. [..] Auch die Öffnung der Erfüllungsoptionen hin zu Holzpellets und die Streichung der Transformationspläne macht die Umsetzung des Gesetzes für alle Beteiligten praktikabler.“

Und Zukunft Gas Vorstand Dr. Timm Kehler begrüßt, „... dass die Regierungsfraktionen anerkennen, welche wichtige Rolle die neuen Gase wie Wasserstoff zur Sicherung der Resilienz auch im Wärmemarkt spielen können." Positiv zu vermerken sei auch, dass die Ampel unseren Empfehlungen folgt, die kommunale Wärmeplanung vorzuziehen.“

Als jemand, die einige Jahre im öffentlichen Dienst tätig war, hege ich selbst eher begrenzte Hoffnung, dass eine nennenswerte Mehrheit personell und digital unterbesetzter Kommunen bis 2028 eine Wärmeplanung hinlegt. Zu befürchten ist m.E. auch, dass Menschen, Unternehmen und Organisationen, die eigentlich willig sind, dezentrale Lösungen umzusetzen und sich damit auch von diversen lokalen und globalen Abhängigkeiten zu befreien, nun auf diese Pläne warten, denn damit wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Anschlusszwang einhergehen. (Sc)

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