Die Geräte erfüllen damit nicht nur dieses Förderkriterium des BAFA, sondern sie bieten durch die Reihe weg bessere COP-Werte als gefordert. Damit die BAFA den Förderzuschuss in Zukunft gewährt, muss u. a. der COP-Wert bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe mindestens 3,10 betragen – bei einer Außentemperatur von 2 °C und einer Wasservorlauftemperatur von 35 °C. Ein AQUAREA-System mit einer Nennleistung von 9 kW z. B. besitzt in diesem Betriebspunkt bereits einen COP-Wert von 3,74.
Seit dem 1. Januar 2012 betrachtet das BAFA bei einem Förderantrag zusätzlich zur Jahresarbeitszahl (JAZ) auch den COP-Wert. Dabei orientiert sich das Amt an den Mindestwerten des europäischen Umweltzeichens „Euroblume“ für Wärmepumpen. Sie gehen zurück auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die mit dem EEWärmeG bereits in nationales Recht umgesetzt wurde. In einer aktualisierten Liste führt das BAFA alle Hersteller und Wärmepumpen auf, die die neuen Kriterien erfüllen.