Neue Energieeinsparverordnung für Gebäude beschlossen

Das Bundeskabinett hat die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Zuvor hatte der Bundesrat nach monatelangem Tauziehen der neuen Verordnung mit Auflagen zugestimmt.

Das Bild zeigt ein Heizungsventil zur Regelung des Wärmedurchflusses. Quelle: dena
Das Bild zeigt ein Heizungsventil zur Regelung des Wärmedurchflusses. Quelle: dena

Die wichtigste Neuerung: Neubauten in Deutschland werden künftig energieeffizienter. Ab 2016 erhöhen sich die entsprechenden Standards um 25 %. Außerdem sollen Gebäude in Zukunft entsprechend ihrer Energieeffizienz in Klassen von A+ bis H eingeteilt werden – eine leicht verständliche Klassifizierung, die man beispielsweise von Haushaltsgeräten kennt.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) begrüßen, dass mit der EnEV-Novelle eine zentrale Grundlage für mehr Energieeffizienz im Baubereich endlich verabschiedet wurde.

Beide hatten sich für eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an Neubauten eingesetzt. Zudem hatten sich die dena und die geea für die Einteilung der Gebäude in Energieklassen ausgesprochen. So können Miet- und Kaufinteressenten auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient ein Objekt ist.

Die Klassen werden im Energieausweis ausgewiesen und verpflichtend in Immobilienanzeigen angegeben.

Ferner forderte der Bundesrat –wie auch die geea – die Bundesregierung auf, das Ordnungsrecht zur Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinfachen, indem die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. „Die Verabschiedung der EnEV ist nur ein erster Schritt zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich, nun müssen weitere folgen. Unter anderem gilt es, die längst überfällige steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungen einzuführen, außerdem müssen die Fördermittel erhöht und verstetigt werden. Nur so lässt sich die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich gestalten“, so Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung und geea-Sprecher. Nun muss die Verordnung noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, in Kraft treten wird sie dann voraussichtlich nach einer Übergangsfrist im Jahr 2014.

www.geea.info

 

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