Klimaschutz braucht Maßnahmen im Wärmemarkt
Dies ist das Fazit einer Auswertung von insgesamt 22 Studien, die die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) jetzt vorgenommen hat. Die Meta-Analyse vergleicht die unterschiedlichen Studienaussagen zur Entwicklung des Wärmemarkts in den kommenden Jahrzehnten und misst die Ergebnisse an den klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung. Dabei wird nach Einschätzung der AEE klar, „dass die politischen Instrumente und Maßnahmen für die Wärmewende rasch Wirkung entfalten müssen, um die Lücke zwischen den energie- und klimapolitischen Zielen und der tatsächlichen Entwicklung zu schließen“.
Von der Strom- zur Wärmewende
Ein wesentlicher Grund für diese Lücke liegt in der Tatsache, dass der notwendige Umstieg auf erneuerbare Energien bisher lediglich auf dem Stromsektor echte Dynamik entfaltet. Die Einspar-Chancen durch regenerative Technologien im Wärmebereich werden dagegen noch immer sowohl in wissenschaftlichen Untersuchungen als auch in den politischen Beschlüssen vernachlässigt. Dabei könnten Biomasse, Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme längst größere Teile des wärmebedingten Energiebedarfs in Deutschland abdecken.
Ebenso wie die Dämmung spielt also nach Angaben der AEE die Anlagentechnik eine entscheidende Rolle. Und das gilt nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für den Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Hinzu kommt der Bedarf für die Klimatisierung sowie die Bereitstellung von Prozesswärme und Prozesskälte in der Industrie, wo ebenfalls noch immer überwiegend fossile Energieträger genutzt werden. In diesen Bereichen können Unternehmen und Gewerbebetriebe heute relativ einfach ihre eigene Wärmewende einleiten und damit auch in den Genuss der wirtschaftlichen Spar-Potenziale kommen.
Empfehlungen
Die ausgewerteten Studien belegen weiteren politischen Handlungsbedarf, um Gebäudeeigentümern und den Verantwortlichen in Betrieben die Entscheidung für solche Maßnahmen zu erleichtern. Empfohlen werden z. B. eine Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-Gesetz) sowie die Bereitstellung ausreichender Fördermittel.














