05/2021: Editorial

Klimaschutz ist jetzt Grundgesetz

1105
Damit unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheit künftiger Generationen vermieden werden, muss nach Auffassung des BVG die Reduzierung der THG-Emissionen ab 2030 jetzt schon festgelegt werden. Bild: stock.adobe.com/Animaflora PicsStock
Damit unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheit künftiger Generationen vermieden werden, muss nach Auffassung des BVG die Reduzierung der THG-Emissionen ab 2030 jetzt schon festgelegt werden. Bild: stock.adobe.com/Animaflora PicsStock

Liebe Leserinnen und Leser,

Ende April deklarierte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Klimaschutzgesetz als teilweise verfassungswidrig. Bis zum Jahresende müssen die Reduktionsziele für THG-Emissionen ab 2030 nachgebessert werden, denn die zurzeit geltenden Vorschriften verschieben hohe Minderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume danach. Die vereinbarte Begrenzung der Klimaerhitzung ist dann nur noch schwer machbar. Ähnliche Klagen liegen auch Verfassungsgerichten anderer Länder vor, so dass Deutschland nicht allein bleibt.

Damit steigt der Druck auf den Gebäudesektor, der schon in der Bilanz des Umweltbundesamtes durchfiel, die nach dem bereits bestehenden Gesetz Pflicht ist. Das forderte ein Sofortprogramm für den säumigen Sektor. Ob Sofortprogramm oder Klimaschutzgesetzesnovelle mit höheren Zwischenzielen – für Bauwillige und Planende können die sich überstürzenden Entwicklungen m. E. nur heißen, im Neubau wie bei der Bestandssanierung ohne weitere Debatte sofort den klimafreundlichsten und technologisch bestmöglichen Standard anzusetzen, sei er nun Vorschrift oder nicht. Klimaneutral bauen ist heute Stand der Technik und wirtschaftlich ist es in jedem Fall die bessere Option.

Wärme- und Kältenetze

Gerade im städtischen Raum sind zahlreiche Gebäude an Wärme- und Kältenetze angeschlossen. Diese spielen beim Übergang zur Klimaneutralität eine zentrale Rolle, denn nicht alle Gebäude können den Net-Zero-Standard mit lokalen Maßnahmen liefern. Man denke nur an den Denkmalschutz oder die begrenzten Flächen in vielen Bestandsquartieren. Wie die Netze dekarbonisiert werden können, zeigen wir ab S. 12.

Raumlufttechnische Anlagen

Auf RLT-Anlagen kann sowohl beim Thema Gebäudeeffizienz als auch beim Infektionsschutz kaum noch verzichtet werden. Für Corona-gerechte Anlagen gibt es nun auch 80 % Zuschuss. Mit der Auslegung nach realen Bedingungen, die in Annahmen und Festlegungen in Richtlinien und Standards nicht immer adäquat repräsentiert sind, befassen sich drei Beiträge aus der Forschung im Top-Thema ab S. 30.

Ihre

MSc, Dipl.-Ing. Silke Schilling

Dipl.-Ing. Silke Schilling
Chefredakteurin
AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen210.89 KB

· Artikel im Heft ·

Klimaschutz ist jetzt Grundgesetz
Seite 3
25.04.2025
03/25 Editorial
07.11.2025
08/25 Editorial
12.08.2025
Auslaufmodell Erdgas
Als erstes Energieversorgungsunternehmen in Deutschland kündigte die Mannheimer MVV Energie AG das Aus für die Versorgung mit Erdgas ab dem Jahr 2035 an. Mindestens 25.000 Haushalte allein in Mannheim...
11.02.2025
Von Kopf bis Fuß aufs Klima fixiert
Eine Kombination aus Geothermie, Sonne und Umgebungsluft sowie umweltfreundliche Baumaterialien, d. h.sparsam eingesetzte graue Energie, sorgen im neu entstehenden Dockyard an der Berliner Spree für...
12.06.2025
Kohlendioxid
Es gibt nur wenige Ziele, die so unumstritten sind, wie das des Klimaschutzes. Zugleich ist der Weg dorthin höchst strittig und von wirtschaftlichem und politischem Kalkül beeinflusst. Auch wenn...
18.07.2025
Grundsteinlegung in Berliner Quartier
Am Innsbrucker Platz in Berlin wurde am Freitag der Grundstein für den klimaneutrale Bürokomplex The Friedenauer gelegt. Die Wärme dafür kommt u.a. vom Berliner Kanalnetz.