Nach § 19 der novellierten Verordnung müssen viele Abgasführungen künftig anders verlaufen bzw. höher über das Gebäude geführt werden. Das soll für bessere Luft im Umfeld von Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kaminen sorgen. Mit höheren Schornsteinmündungen will die Politik erreichen, dass die Abgase sich nicht zwischen Häusern ansammeln und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen: Die Schornsteinaustrittsöffnung muss am Dachfirst angebracht werden („firstnah angeordnet“) und diese Dachspitze auch noch um mindestens 40 cm überragen.
Das gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Die Verordnung unterscheidet verschiedene Situationen:
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RA Christoph Schade
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