Flüchtige Gase und harte Gewinne

Organisierte Umweltkriminalität profitiert von der Verknappung

Bei der Diskussion um Klimaschutz geht es meist um Kohlendioxid. Wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hingegen so genannte F-Gase – Kältemittel, die in fast jeder Kälte- und Klimaanlage vorhanden sind. Ihre Menge ist zwar im Vergleich zum CO₂ gering, doch die Wirkung auf den atmosphärischen Treibhauseffekt oft dramatisch höher. Hier hat sich ein schwunghafter Schwarzhandel zu Lasten der Umwelt entwickelt. Der organisierten Bandenkriminalität wird es viel zu leicht gemacht, ihr schmutziges, aber lukratives Handwerk zu betreiben.

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Weltweit gibt es mehr als 3 Mrd. Klimageräte – Tendenz steigend. Die meisten enthalten klimawirksame Kältemittel. Die chinesische Metropole Chongqing gilt mit ihren über 32 Mio. Einwohnern als die möglicherweise größte Stadt der Welt. Praktisch jede der Wohnungen verfügt über eine Klimaanlage. Bild: Martin Boeckh
Weltweit gibt es mehr als 3 Mrd. Klimageräte – Tendenz steigend. Die meisten enthalten klimawirksame Kältemittel. Die chinesische Metropole Chongqing gilt mit ihren über 32 Mio. Einwohnern als die möglicherweise größte Stadt der Welt. Praktisch jede der Wohnungen verfügt über eine Klimaanlage. Bild: Martin Boeckh

„Umweltkriminalität ist eines der wichtigsten Betätigungsfelder für die Organisierte Kriminalität und bedroht unsere Lebensgrundlagen“, heißt es im Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Bundesregierung. Und so steht es im Vorwort einer Tagung, die Ende April an der Goethe-Universität Frankfurt am Main stattfand. Dieser „Science-Policy-Dialog“ wurde von dem Mercator Science-Policy Fellowship-Programm und dem ENGAGEgreen-Projekt der Rhein-Main-Universitäten organisiert. Eingeladen hatten der Fachbereich Rechtswissenschaft | Organisierte Klimakriminalität der Uni Frankfurt sowie das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. „Blinde Flecken im Klimaschutz“, war die Veranstaltung überschrieben, auf der eine Investigativjournalistin des „Spiegel“ ebenso referierte wie Professoren der Rechtswissenschaften aus Frankfurt und Basel, des Frankfurter Instituts für Atmosphäre und Umwelt, eine Vertreterin des Bundeskriminalamtes, ein Vertreter des Bundesverbandes Kältemittelwirtschaft sowie ein Oberstaatsanwalt aus Frankfurt/M.

Die geballte Fachkompetenz beleuchtete ein Problemfeld, das von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, dabei ist, die europäischen, wenn nicht gar die globalen Bemühungen um den Klimaschutz zu untergraben droht. „Die organisierte Umweltkriminalität gilt nach Drogenhandel und Produktfälschungen als einer der stärksten Treiber transnationaler illegaler Aktivitäten“, so die übereinstimmende Einschätzung auf der Tagung.

Im Fokus von Zoll, Ermittlungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden steht der illegale Handel mit fluorierten Treibhausgasen, den so genannten F-Gasen.

 

Fluorierte Treibhausgase und ihre Emissionen

F-Gase kommen nicht natürlich vor, sondern werden zum größten Teil gezielt für eine Anwendung in der Industrie hergestellt. Dazu zählen die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF₆) und Stickstofftrifluorid (NF).

Fluorierte Treibhausgase kommen überwiegend als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen sowie als Feuerlöschmittel zum Einsatz. Andres als das verbotene FCKW schädigen sie die Ozonschicht nicht und ersetzten FCKW in vielen Bereichen. Doch ihr Klimaeffekt liegt je nach Substanz beim bis zu 24.300-fachen von CO (siehe Tabelle unten).

Sie sind daher Teil des Kyoto-Protokolls und der Nachfolgeregelungen.

Hauptursache für die starke Zunahme in der Atmosphäre ist der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel.Emissionsminderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht ist.

Künftig ist damit zu rechnen, dass die Emissionen aus F-Gasen, insbesondere HFKW, durch die Umsetzung der EU-Verordnung 2024/573, gültig ab 11. 03. 2024 („Verordnung über fluorierte Treibhausgase“), weiter sinken. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Mengen. Das wirkt sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen aus.

 

F-Gase sind extrem klimaschädlich. Ihr Treibhauspotenzial („Global Warming Potential“, GWP) beträgt das bis zu 24.000-Fache dessen von Kohlendioxid (GWP 1). Der GWP-Wert ist ein Maß dafür, wie stark ein bestimmtes Treibhausgas im Vergleich zu CO₂ zur Erderwärmung beiträgt und wird in der Regel über einen Zeitraum von 100 Jahren berechnet.

Prof. Dr. Joachim Curtius vom Institut für Atmosphäre und Umwelt der Goethe-Universität Frankfurt zufolge erkannte man Ende der 1980er Jahre die Gefährlichkeit der voll fluorierten Kohlenwasserstoffe (FCKW) für die stratosphärische Ozonschicht und begann – global recht erfolgreich – den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben: In Klimaanlagen wurden FCKW fortan durch teilfluorierte Kohlenwasserstoffe wie R134a ersetzt. Diese F-Gase verschonen zwar die Ozonschicht, haben aber teils ein enormes Potenzial, den menschgemachten Treibhauseffekt massiv zu verstärken. Nach Erkenntnissen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) wird der Treibhauseffekt von CO₂ durch weitere Treibhausgase wie Methan (CH₄), Lachgas (N₂O) und die Gruppe der Halogenverbindungen verstärkt: Am Temperaturanstieg zwischen den Jahren 1750 und 2019 von 1,27 K (0,96–1,64) haben letztere einen Anteil von 0,19 K (0,14–0,27). „Das ist immerhin ein Fünftel dessen, was CO₂ ausmacht“, warnt der Atmosphären-Physiker Curtius „und das ist definitiv nicht vernachlässigbar!“

Bild: Martin Boeckh

Gebot der Stunde

An mehreren Beispielen von Hitzerekorden und von Flächen, die durch Waldbrände heimgesucht wurden, verdeutlicht Curtius die Auswirkungen der Klimaveränderungen auf Europa und prognostiziert, dass die 1,5-Grad-Temperaturgrenze aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015 bereits im Januar 2029 überschritten wird. „Und da werden wir niemals wieder darunter kommen“, gibt sich Curtius wenig optimistisch. Die Klimaveränderung werde Kipppunkte erreichen und überschreiten. Damit käme die Menschheit in Notsituationen mit eingeengten Handlungsspielräumen.

Der Einfluss der F-Gase ist immens. Weltweit sind geschätzte 3 Mrd. Kühlgeräte im Einsatz, rund 17 % des weltweiten Stromverbrauchs entfallen auf das Kühlen, und der Jahresumsatz liegt bei mindestens 300 Mrd. US-Dollar. Hier setzt ein Teufelskreis ein, denn der Temperaturanstieg führt zu einer immens wachsenden Nachfrage an Kühl- und Klimageräten – in industrialisierten Regionen der Welt und besonders in Ländern wie Bangladesch und Indien. „Der Stromverbrauch durch Kühlung wird sich in den nächsten 25 Jahren vermutlich verdoppeln“, so Curtius.

Das Gebot der Stunde ist also eine drastische Verringerung der Kältemittel, die den Treibhauseffekt verstärken.

Das sieht auch die Europäische Union so. Die Verwendung von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) und anderen fluorierten Gasen (F-Gase) in der EU nähert sich dem Ende. Der weltweit erste vollständige Ausstieg (Phase-out) aus der Verwendung von HFKW ist für 2050 beschlossen. Im Februar 2024 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung), die den HFKW-Phase-out im Vergleich zur vorherigen Fassung (2014/517) deutlich verschärft.

Die in der EU in den Verkehr gebrachten Mengen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) werden nach Vorgaben der aktuellen EU-Verordnung 2024/573 weiter schrittweise reduziert. Bild: Umweltbundesamt

Die Verordnung von 2024 sieht das völlige Verwendungsverbot ab 2050 vor und beschleunigt den Übergang zu alternativen Technologien auf Basis natürlicher Kältemittel. Sie verbietet das Inverkehrbringen für Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräte (bis 12 kW) mit F-Gasen mit einem GWP > 150 bereits ab 2027 und enthält ein komplettes F-Gase Verbot bei diesen Anlagen ab 2032. Ferner gilt ein Verbot des Inverkehrbringens stationärer Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP >150 ab 2030.

Die europäische F-Gas-Verordnung ist Teil des Green Deals und soll bis 2050 rund 500 Mio. t CO₂-Äquivalente (CO₂eq) vermeiden helfen. Dies entspricht den jährlichen Emissionen von 129 Kohle-kraftwerken. Der schrittweise Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen soll mit einer Quotenregelung erreicht werden. Sowohl „historische“ als auch neue Marktteilnehmer (solche, die bisher keine Mengen gemeldet haben) können Quoten erhalten. Dies erfordert eine Registrierung im elektronischen System der Europäischen Kommission, dem F-Gas-Portal (kurzlinks.de/u4pp). Für die Quotenzuweisung muss der Hersteller oder Einführer Erfahrungen im Handel mit Chemikalien oder in der Wartung von Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzeinrichtungen nachweisen können.

Bemühungen werden untergraben

Die neue F-Gas-Verordnung soll ein Beitrag sein, um die Emissionen des Industriesektors weiter zu senken. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:

  1. Weitere schrittweise Beschränkung (Phase-down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW),
  2. Erlass weiterer Verwendungs- und Inverkehrbringens-Verbote, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind, sowie neuer Inbetriebnahmeverbote,
  3. Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Emissionsbegrenzung, Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

„Doch der anhaltende illegale Handel mit HFKW droht Investitionen in umweltfreundliche Alternativen und die Bemühungen um eine Dekarbonisierung zu untergraben“, schreibt die Environmental Investigation Agency EIA (siehe Kasten) in ihrem Handbuch zur EU-F-Gas-Verordnung 2024. Dieser illegale Handel ist Teil einer international agierenden, bandenmäßigen Klimakriminalität, der die EU-Mitgliedsstaaten mit einem strategischen Verbund der europäischen Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Umweltkriminalität beizukommen versuchen. Eine wichtige Koordinierungsaufgabe auch zwischen den deutschen Bundesländern – Strafverfolgung ist in Deutschland primär Ländersache – übernimmt das Bundeskriminalamt (BKA).

 

Die Environmental Investigation Agency (EIA)

Die Environmental Investigation Agency EIA (https://eia-international.org/) ist eine Umwelt-NGO (Nichtregierungsorganisation), die verdeckt ermittelt, um Umwelt- und Wildtierkriminalität aufzudecken. Sie wurde 1984 von den drei Umweltaktivisten Dave Currey, Jennifer Lonsdale und Allan Thornton in England gegründet. Sie verfolgt u. a. den illegalen Handel mit Kältemitteln und setzt sich für die Stärkung und Durchsetzung regionaler und internationaler Abkommen gegen kurzlebige Klimaschadstoffe ein – dazu gehören ozonschädigende Substanzen, Fluorkohlenwasserstoffe und Methan. Sie fördert Maßnahmen von Unternehmen und Politik, die den Übergang zu nachhaltiger klimagerechter Kühlung unterstützen.

Die EIA sieht sich als die einzige NGO, die sich für die Bekämpfung der Klimakriminalität im Zusammenhang mit ODS (ozonabbauenden Substanzen/Ozone Depleting Substances) und F-Gasen (fluorierten Treibhausgasen) einsetzt und den illegalen Handel und die unsachgemäße Entsorgung von Kältemitteln und Klimagasen bekämpft.

 

„Das Quotensystem der EU verfolgt das Ziel, das gehandelte F-Gase-Volumen sukzessive zu reduzieren und die Förderung von Alternativen von Kältemitteln zu erreichen“, erklärtJuliane Lomb vom BKA in Wiesbaden. Aber wenn ein Gut künstlich verknappt würde, steige sein Preis: „Bei Behältern mit F-Gasen verzeichnen wir mittlerweile eine Preiserhöhung von 1.000 Prozent. Früher hat so ein Behälter 50 bis 80 € gekostet, heute sind es gut 500 €“, so Lomb.

Juliane Lomb, BKA Wiesbaden, referierte auf dem Science-Policy-Dialog der Goethe-Universität Frankfurt zum Thema „Illegaler Handel mit F-Gasen – Die Rolle der Polizei auf nationaler und internationaler Ebene“. Bild: Goethe-Universität Frankfurt/J. Lecher

Darüber, dass dies einen idealen Nährboden für einen global vernetzten Schwarzmarkt darstellt, sind sich alle Akteure einig. Die Spiegel-Journalistin Sophia Stahl deckte schon 2024 in einer Investigativrecherche die Zusammenhänge illegaler F-Gas-Geschäfte auf. Wie Stahl in Frankfurt berichtet, war es ein Leichtes, über Online-Plattformen wie Ebay und Kleinanzeigen.de aber auch direkt über seriös wirkende Webseiten von Kältemittelhändlern illegale Ware in Deutschland zu erwerben. Die Ware kommt überwiegend aus China und wird über die Balkanroute nach Mitteleuropa verbracht. Polen, die Ukraine, aber auch Frankreich und Italien sind hier die Verteilstationen. Teilweise werden auch ganze Containerladungen mit Flaschen nach Hamburg oder Rotterdam verschifft – nicht selten in längst verbotenen Einweg-Gasbehältern oder schlicht falsch deklariert.

Die Warenströme für illegale HFKW entspringen praktisch alle in China und werden dann in der Türkei, in Polen, in Belarus, der Ukraine und in Spanien aufgeteilt. Die roten Pfeile kennzeichnen die Warenströme nach Europa, die orangefarbenen Pfeile die Warenströme innerhalb Europas. Bild: EIA 2026

Dreistigkeit ohne Grenzen

Auch unsere eigenen Recherchen decken sich mit diesen Erkenntnissen. Fünf Mausklicks und fünf Treffer: Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei der angebotenen Ware auf Kleinanzeigen.de oder Ebay um illegale Ware handelt, ist hoch. Indizien dafür gibt es einige (siehe Links und Literatur).

Wenn es nicht der auffallend niedrige Preis ist, der stutzig machen sollte, sind es Begriffe wie „Eigentumsflasche“ oder „Kaufflasche“. Die Dreistigkeit scheint grenzenlos. In wohl formulierten Worten wird der Sachkundenachweis des Käufers erwähnt, und die selbstverständlich vorhandene Lizenz und F-Gas-Quote des Verkäufers. Nach unserer Recherche haben Verkäufer ihre Firmensitze etwa in Italien, in Polen, aber auch in Berlin.

Dass Kältemittel wie R22, deren Nutzung und Vertrieb in der EU bereits seit 01. 01. 2015 komplett verboten sind, dennoch zum Verkauf angeboten werden, sollte die Vollzugsbehörden aktiv werden lassen. Ob chinesischen Verkaufsplattformen wie Temu und Alibaba mit ihrem reichhaltigen Angebot an R134a und R22 jedoch von Europa aus beizukommen ist, muss man bezweifeln. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden dem Hessischen Ermittlerteam, der Projektgruppe F-Gase im Polizeipräsidium Frankfurt/M. bereits zur Verfügung gestellt. Ein ebenso illegales Feld stellt vermutlich der Handel mit Kühlmittel-Reparatursets dar, die in der Regel auf R134a basieren und in Spraydosen an Werkstätten und Hobbyschrauber verkauft werden. Dutzende solcher Angebote mit Händlern meist in Polen bevölkern die Online-Plattformen. Dass die Händler zugelassen und die Käufer im gesetzlichen Umfang sachkundig sind, muss stark bezweifelt werden.

Gemeldete HFKW-Beschlagnahmungen in der EU, Norwegen und dem Vereinigten Königreich, 2019–2023: Die EIA sammelt regelmäßig Daten zu gemeldeten Beschlagnahmungen aus verschiedenen Quellen, darunter direkte Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden, offiziell gemeldete Daten und Nachrichtenberichte. Sie sind öffentlich zugänglich im Tracker der EIA (kurzlinks.de/snla). Der Rückgang nach 2020 könnte auf weniger illegale Aktivitäten oder weniger Strafverfolgung zurückzuführen sein. Bild: EIA-Datenbank zu Beschlagnahmungen

„30 bis 40 Prozent der in Europa gehandelten F-Gase stammen aus illegalen Quellen“, vermutet BKA-Mitarbeiterin Lomb. „Die Quotenregelung hat die Entwicklung eines Schwarzmarktes begünstigt, der sich dann erst zurückentwickeln wird, wenn die Abnehmer der F-Gase sich umstellen.“ Doch das ist Zukunftsmusik. Der Verfolgungsdruck und die Sanktionen seien im Vergleich zu anderen Delikten zu gering und die Verlockungen riesiger Gewinnmargen zu groß.

Legale und illegale Strukturen werden geschickt miteinander kombiniert, so dass bestens funktionierende Lieferketten vom Produzenten in China bis zum Abnehmer vor Ort bestehen. Nach Eintreffen in der EU werden diese Großlieferungen aufgeteilt und schließlich an die Anwender verkauft. Dabei sind oft legal arbeitende Unternehmen wie Importeure, Logistik- und Transportunternehmen, aber auch Händler und Installateure beteiligt. Manch einer handelt unwissend.

Von der EU, Norwegen und dem Vereinigten Königreich beschlagnahmte Kältemittel nach Jahr und meldendem Land zwischen 2019 und 2023: In diesem Zeitraum meldete Polen die höchste Menge an, gefolgt von Spanien, Rumänien, Italien und Bulgarien. Nicht  alle Länder melden Beschlagnahmungen. Ein Händler teilte den Ermittlern der EIA mit, dass er illegale HFKW aus Polen bezieht, seit das Angebot aus der Ukraine aufgrund des Krieges zurückging. Bild: EIA-Datenbank zu Beschlagnahmungen

Allerdings scheuen die Banden keine Tricks. So werden z. B. die Transitverfahren ausgenutzt oder so manipuliert, dass die Ware am Ende irgendwo auf dem Transportweg angeblich verloren geht. Sie findet sich dann auf der Ladefläche eines Sprinters bei einer Hinterhofwerkstatt wieder.

Hier herrscht ein eklatantes Missverhältnis zwischen Gewinn und drohendem Strafmaß: An einer Containerladung mit 900 Gasbehältern lassen sich bei Verkauf für die Hälfte des offiziellen Marktpreises gut 170.000 € verdienen, rechnet Juliane Lomb vor. Bei einem Gerichtsverfahren in Berlin, bei dem ein Händler knapp 3.000 illegale Gasflaschen im Lager hatte, davon bereits 200 verkauft, wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von lediglich 3.500 € an die Deutsche Umwelthilfe eingestellt. Dies berichtet Spiegel-Journalistin Stahl.

 

Illegale Behälter erkennen

Die Risiken, die mit dem Kauf illegaler Kältemittel einhergehen, sind hoch und reichen von saftigen Strafen bis hin zu Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Anlagenbauern und Nutzern, denn illegale Ware ist oft falsch etikettiert. Beim Kauf von Kältemitteln sollte folgendes beachtet werden:

Kältemittel sollten von einem verlässlichen Fachhändler erworben werden.

Kältemittel in Einwegflaschen sind in der EU grundsätzlich verboten und ein eindeutiger Hinweis auf illegale Ware. Entleerte Kältemittelflaschen müssen dem Lieferanten zurückgegeben werden.

Online-Händler sind mit besonderer Vorsicht zu behandeln.

Ist der Preis ungewöhnlich niedrig, sind folgende Kriterien zu überprüfen:

Kältemittelflaschen müssen den Vorgaben der Transportdruckgeräterichtlinie entsprechen (TPED), das heißt, sie müssen regelmäßig gemäß TPED getestet und gestempelt werden und das Datum für den nächsten Test ausweisen. Die Ventile müssen mit der Zulassungsnummer versehen sein.

Kältemittellieferungen müssen grundsätzlich von einem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt (SDB) begleitet sein, das von dem Kältemittelhersteller oder Lieferanten ausgestellt wird.

 

Die Kennzeichnungen auf zugelassenen Kältemittelflaschen sind durch die DIN EN ISO 13769 geregelt. Manche Angaben sind per Laser dauerhaft in die Flasche eingraviert (rechts). Dazu gehören Zertifizierungs- und Zulassungsdaten, technische Daten wie Betriebs- und Fülldaten sowie Prüf- und Überwachungsdaten der Prüfstelle. Bild: Martin Boeckh
Die Kennzeichnungen auf zugelassenen Kältemittelflaschen sind durch die DIN EN ISO 13769 geregelt. Manche Angaben sind per Laser dauerhaft in die Flasche eingraviert (Bild oben rechts). Dazu gehören Zertifizierungs- und Zulassungsdaten, technische Daten wie Betriebs- und Fülldaten sowie Prüf- und Überwachungsdaten der Prüfstelle. Bild: Martin Boeckh

 

Die Etiketten alle Kältemittelflaschen müssen gut leserlich sein mit klarer Angabe des Herstellers, Sicherheitshinweisen in der Landessprache und dem ADR-Transportsymbol und der UN-Nummer.

Wiederbefüllbare Zylinder, die HFKW und HFO enthalten, müssen mit einem Nachweis über ein Rücknahmesystem versehen sein, das die Namen der beteiligten Parteien, ihre Verpflichtungen und die entsprechenden logistischen Vorkehrungen enthält. Alle Akteure entlang der Lieferkette, von Importeuren über Händler bis hin zu Weiterverkäufern, sind an diese Verpflichtung gebunden. Sind diese Bedingungen von den Importeuren nicht erfüllt, ist der Zoll verpflichtet, die Behälter zu beschlagnahmen und den Inhalt zu vernichten.

Kältemittelflaschen müssen mit den folgenden Angaben versehen sein: Pi (π)-Stempel, EN 13322-1: Konformität mit Bau- und Herstellungsnorm, TPED-Zulassung, Herstellungsjahr und -monat. Die Flaschen müssen nach Ablauf von 10 Jahren gewartet und überprüft werden. Das Ende der Nutzungsdauer muss auf der Flasche zu sehen sein.

 

Gut gewollt – nicht gut gemacht

Überrascht wurden die Tagungsteilnehmer in Frankfurt vom aktuellen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 29. 04. 2026 zur Umsetzung der Umweltstrafrechts-Richtlinie. Das Gesetz setzt die betreffende europäische Richtlinie in deutsches Recht um und greift dabei auch in das deutsche Chemikalienstrafrecht ein. Künftig sollen in besonders gravierenden Fällen von Umweltkriminalität höhere Strafmaße möglich sein. Zudem sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten und die Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

In Art. 10 des „Gesetzentwurfs zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ finden sich die im Chemikaliengesetz vorgesehenen Änderungen. § 27d enthält künftig alle auf die europäische F-Gase-Verordnung (EU-VO 2024/573) bezogenen Straftatbestände und § 27f definiert die „Schweren Chemikalienstraftaten“.

Neu ist nun § 27f Abs. 1. Dieser ermöglicht, gegen Mitglieder einer Bande, die gewerbsmäßig illegalen Handel mit F-Gasen betreibt, Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bis zu maximal zehn Jahren zu verhängen.

Doch in einem kleinen Wort steckt ein unverzeihlicher Lapsus, der den Verfassern des Gesetzes nicht hätte passieren dürfen und der von den Teilnehmenden des Science-Policy-Dialog in Frankfurt heftig kritisiert wurde, denn er könnte die gesamte Wirkung des Gesetzentwurfes aushebeln: „… Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 27d Absatz 1 Nr. 2 bis 4, 10 bis 13 oder 14 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, gewerbsmäßig handelt.“ Als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig zu handeln bedeutet, dass die Merkmale ‚Bande‘ und ‚gewerbsmäßig‘ gleichzeitig eintreten müssen, um eine Strafverfolgung nach dieser Vorschrift zu rechtfertigen. Das „und“ ist zwar nicht ausgeschrieben im § 27d, aber in seiner Formulierung impliziert.

Aus Sicht der Rechtswissenschaftler und insbesondere aus der Sicht der Staatsanwaltschaft, vertreten in Frankfurt durch Oberstaatsanwalt Holger Buchhold, wäre es angemessener und praxisgerechter, wenn es sich entweder um eine Bande oder um gewerbsmäßige Begehung der Taten handeln müsste. „Bleibt es bei der ‚und‘-Verknüpfung in § 27f Abs. 1, dürfte die Vorschrift kaum Anwendung finden; fügt man ein ‚oder‘ ein, wäre sie eine wirkungsvolle Waffe gegen die organisierte Klimakriminalität“, meint auch Dr. Jens Martin König vom Referat II 3 – Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Störfallvorsorge | Abteilung Kreislaufwirtschaft, Immissions- und Strahlenschutz des Hessischen Umweltministeriums.

 

Chemiekonzern auf frischer Tat ertappt

Die Wissenschaftler des Instituts für Atmosphäre und Umwelt der Goethe-Universität Frankfurt um Prof. Dr. Joachim Curtius und Prof. Dr. Andreas Engel betreiben mit MEDUSA im Taunus eine hochmoderne und vor allem hochsensible Messstation für über 50 verschiedene F-Gase und FCKWs in der Atmosphäre. Diese Gase können bis auf eine Genauigkeit von 1 ppt (Parts per trillion), also 1 zu 1.000.000.000.000 gemessen werden. Ein besonderes Auge haben die Atmosphärenforscher auf das F-Gas SF₆ mit seinem extrem hohen GWP von 24.300. In einer 2025 veröffentlichten Studie berichteten sie über einen ungewöhnlichen Schwerpunkt der SF₆-Emissionen in Deutschland: Dieser befindet sich in Bad Wimpfen bei Heilbronn, wo das Unternehmen Solvay der europaweit einzige Produzent von SF₆ seinen Sitz hat. Die Messwerte lagen um ein Vielfaches höher als erwartet. Im Rahmen der behördlichen Überwachung forderte das Regierungspräsidium Stuttgart die Firma Solvay daraufhin auf, zusätzliche Untersuchungen durchzuführen und mögliche Leckagen zu finden und zu beseitigen. Im Zuge dieser aufwändigen Untersuchungen wurden bislang unerkannte SF₆-Emissionen identifiziert. Allerdings gab es offenbar nicht nur das eine – leicht zu behebende – Leck. Die Gründe für die deutlich überhöhten Werte haben mehrere Ursachen an unterschiedlichen Punkten der hochkomplexen Anlage. Daher dauern die Überprüfungen und daraus folgenden Änderungen an der Anlage von Mitte 2024 bis heute an.

Bisher vorliegende Ergebnisse zeigen, dass die SF₆-Emissionen bis September 2025 nach einigen Abdichtungsmaßnahmen um 80 % reduziert werden konnten. Damit liegen sie allerdings immer noch zu hoch.

„Solvay ist der einzige Ort mit einem in Frage kommenden relevanten SF₆-Aufkommen in Baden-Württemberg, der bekannt ist. Aufgrund der Modellierung der Studie mit einem sehr großen Erfassungsgebiet reichen die Studienergebnisse zwar nach den Regeln der Logik, aber nicht unter harten juristischen Gesichtspunkten aus, um rechtlich gegen Solvay vorzugehen“, so das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg offiziell.

Darauf reichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, ein. Gegenstand ist ein geheim gehaltener Vertrag zwischen der Behörde und Solvay zum „engmaschig überwachten Testbetrieb“. Dieser Geheimdeal konterkariert möglicherweise einen sofort vollziehbaren Bescheid zur Emissionsminderung, den die Behörde wenige Tage zuvor erlassen hatte, vermutet die DUH. Genaueres weiß die DUH nicht, denn die Vertragsinhalte sind nicht bekannt. Die DUH fordert die vollständige Offenlegung des Vertrags. Unter Berufung auf das Recht der Umweltinformationsfreiheit will die Umweltorganisation klären, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Zugeständnissen Solvay weiter in Bad Wimpfen in Betrieb ist.

„Der Ende vergangenen Jahres bekanntgewordene Vorfall beim Chemiekonzern Solvay ist einer der größten bekannten Emissionsskandale mit dem Klimagas SF₆. Nach dem Klimagas-Skandal hat das Regierungspräsidium erst einen Bescheid erlassen, um dann wenige Tage später einen Vertrag mit dem Verursacher Solvay zu schließen. Dies stinkt zum Himmel“, erklärt DUH-BundesgeschäftsführerJürgen Resch. „Das Gesetz sieht für die Informationsfreigabe eine Frist von einem Monat vor. Diese ist nicht eingehalten. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Deshalb ziehen wir jetzt vor Gericht.“

Das Regierungspräsidium verweigert der DUH die Herausgabe des Vertrags mit Verweis auf laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Nach Auffassung der DUH ist dies unzulässig. Denn das Regierungspräsidium hätte innerhalb einer Monatsfrist bei der Staatsanwaltschaft anfragen müssen, ob diese Einwände gegen die Freigabe des Vertrags habe. Außerdem besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an Transparenz nach einem der größten bekannten SF₆-Emissionsskandale.

 

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie mit enger Einbindung des Bundesinnenministeriums erarbeitet. Doch der Lapsus scheint dort niemandem aufgefallen zu sein.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt. Dort gibt es noch Gelegenheit zur Korrektur.

Links und Literatur

  • „Inventarermittlung der F-Gase 2023/2024“ – Daten von HF(C)KW, FKW, H(C)FE und PFPMIE für die nationale Emissionsberichterstattung gemäß Klimarahmenkonvention für die Berichtsjahre 2023 und 2024 | Texte 74/2026 | Umweltbundesamt

  • EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase: https://kurzlinks.de/re9f

  • Die novellierte F-Gase-Verordnung – Wesentliche Änderungen für Betreiber von stationären Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen | Bundesfachschule Kälte – Klima – Technik | www.bfs-kaelte-klima.de

  • Handbuch zur EU-F-Gas-Verordnung 2024 – Der weltweit erste Phase-out von klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen | EIA: https://kurzlinks.de/57ah

  • Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014: https://kurzlinks.de/584e

  • „Klima | Kälter denn je – Bekämpfung des anhaltenden illegalen Handels mit fluorierten Kältemitteln (F-Gase) in Europa“ April 2024) | EIA: https://kurzlinks.de/d0yv

  • „EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase“ | Umweltbundesamt: https://kurzlinks.de/wbxr

  • „Illegal? Egal!“ | Götze, S., Obermaier, F., Stahl, S. In: Der Spiegel, Nr. 49/30.11.2024

  • Globaler Tracker für Umweltkriminalität | EIA: https://kurzlinks.de/snla

  • Gesetz zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-schutz: https://kurzlinks.de/z7yg

  • Summary table of GWP values of refrigerant gases and Ton CO₂eq by type of packaging, according to the new Reg. (EU) 2024/573: https://kurzlinks.de/3x8y

Martin Boeckh

Martin Boeckh
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· Artikel im Heft ·

Organisierte Umweltkriminalität profitiert von der Verknappung
Seite 12 bis 17
19.08.2026
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
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