Für Batteriespeicher mit einer Nennkapazität über 20 kWh gilt in immer mehr Bundesländern die Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO). Der Anwendungsbereich der übergeordneten Musterverordnung wurde 2022 erweitert: Nunmehr muss bei Speichern innerhalb von Gebäuden der bauliche Brandschutz auf die potenziellen Gefahren abgestimmt werden. Diese ergeben sich etwa aus der Brandlast des Speichers und den möglichen Schäden durch Hitze und Druck bei einem thermischen Durchgehen (thermal runaway) des Speichers.
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Dr.-Ing. Stefan Siegried Veit
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