Ausweitung der Prüfpflicht für Heizöltanks weiterhin strittig

Ob und wann eine wiederkehrende Prüfpflicht für oberirdische Heizöltanks ab 1.000 l kommt, ist derzeit nicht absehbar. Denn auch in 2012 konnte keine Einigung über eine neue bundesweit gültige Anlagenverordnung (AwSV) erzielt werden.

Unabhängig von einer Ausweitung der Prüfpflicht von Heizöltanks sind Hausbesitzer für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich.
Unabhängig von einer Ausweitung der Prüfpflicht von Heizöltanks sind Hausbesitzer für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich.

Die Verhandlungen zwischen den beteiligten Ministerien werden in diesem Jahr fortgesetzt. Für viele der Ölheizungsbetreiber besteht daher bis auf weiteres kein Handlungsbedarf.

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dient dem Gewässerschutz. Sie soll bundesweit einheitliche Anforderungen unter anderem für die Heizöllagerung schaffen und die bisherigen Landesverordnungen ablösen.

Der Bund hat eine einheitliche Regelung aufgrund der Föderalismusreform und der damit verbundenen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz in Angriff genommen. Ein erhöhtes Umweltrisiko durch Sicherheitsmängel im derzeitigen Tankbestand ist de facto nicht der Hintergrund der neuen Anlagenverordnung.

Bislang müssen in Deutschland nur unterirdische Tanks (alle Tanks mit mehr als 10.000 l Volumen) sowie oberirdische Tanks mit mehr als 1.000 l in Wasserschutzgebieten regelmäßig geprüft werden.

Unverhältnismäßig und teuer

In der Ressortabstimmung über die künftige AwSV ist unter anderem die Ausweitung der wiederkehrenden Prüfpflicht auf alle oberirdischen Heizöltanks ab 1.000 l Fassungsvermögen ein strittiger Punkt. Würde diese Regelung verabschiedet, wären davon bundesweit rund vier Millionen Heizöltanks betroffen. Sie müssten dann künftig alle zehn Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden. Auf die Betreiber, überwiegend Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, würden nach IWO-Schätzung alle zehn Jahre Kosten in Höhe von insgesamt 400 Mio. € zukommen.

Da private Heizöltanks in der offiziellen Statistik zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen so gut wie nicht in Erscheinung treten, stellt die Mineralölwirtschaft die Verhältnismäßigkeit der geplanten Einführung einer wiederkehrenden Sachverständigenprüfung in Frage. Ob vor diesem Hintergrund die Regierungskoalition eine große Anzahl privater Haushalte finanziell zusätzlich belasten will, bleibt abzuwarten.

Da momentan noch unklar ist, ob und wann die Prüfpflicht für Heizöltanks ausgeweitet wird, besteht für Ölheizungsbetreiber derzeit kein Handlungsbedarf. Sie sind unabhängig davon allerdings weiterhin für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich.

Der Weg der Verordnung durch die politischen Instanzen

Aktuell befindet sich die AwSV in der Ressortabstimmung. Nachdem der erste Referentenentwurf in den vergangenen zwei Jahren mehrfach überarbeitet wurde, hat ihn das federführende Bundesumweltministerium im Januar 2012 zur Abstimmung in die anderen Bundesministerien gegeben. Eine Einigung wurde bislang nicht erzielt.

Sobald eine von allen Ressorts bestätigte Fassung vorliegt, geht die Verordnung in das so genannte EU-Notifizierungsverfahren, da die AwSV teilweise EU-Recht in nationales Recht umsetzt. Dieser Prozess dauert mindestens drei Monate. Erst danach kann dann das Bundeskabinett die Verordnung verabschieden. Da die Bundesländer betroffen sind, muss auch der Bundesrat über die Verordnung abstimmen. Sollten die Länderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, kann das Gremium die Verordnung stoppen. Winkt der Bundesrat die AwSV durch, kann die Verordnung in Kraft treten - Zeitpunkt offen.

 

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