Auswahl der Kältemittel
Wen betrifft die Verordnung?
Mit der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase (sogenannte "F-Gas-Verordnung") wurde die Verringerung der Höchstmengen von in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen geregelt. Bis 2030 dürfen nur noch 21% (in CO2- Äquivalenten) gegenüber.
Diese Quotenregelung hat ab 2017 zu drastischen Preissteigerungen und Problemen der Verfügbarkeit von teilfluorierten Kältemitteln (z. B. R134a, R404A, R410A und Weitere) geführt.
Diese Information soll als Entscheidungshilfe für Anlagenbetreiber, Anlagenplaner und Anlagenhersteller dienen und eine praktische Hilfe darstellen. In regelmäßigen Abständen erfolgen Aktualisierungen, um wesentliche Änderungen zu erfassen.
In dieser Information werden Ersatzkältemittel tabellarisch aufgeführt, die den zukünftigen Umweltansprüchen genügen und die auch aktuell verfügbar sind.
Ersatzkältemittel
- In den dargestellten Tabellen werden Ersatzkältemittel aufgeführt und sortiert nach nachfolgenden Aspekten:
- Normalkühlung/Tiefkühlung / Klimaanwendung (Sonderanwendungen bedürfen einer individuellen Betrachtung!)
- Anlagengrößen < 3 KW/< 30 KW/< 300 KW/> 300 KW
- Theoretischer Leistungsvergleich bei einer Verdampfungstemperatur von to -10°C/tc 45°C/∆toh = 15 K/∆tcu = 2K
- Umwelteinfluss als GWP
- Sicherheitsklassen A1/A2L/A2/A3/B2L
- Verfügbarkeit gegeben, da Produktion schon vorhanden (andere z. Zt. noch nicht benannt)
- Ersatzkältemittel für Neuanlagen oder für bestehende Altanlagen benannt
Diese Information soll die Zusammenarbeit zwischen Anlagenbetreibern, Planern und Anlagenbauern vereinfachen und unterstützen und wird regelmäßig aktualisiert. Zukünftig wird es immer mehr darauf ankommen, Kältemittel auszuwählen, die einen niedrigen GWP haben – je niedriger desto besser. Die Politik fordert die Prüfung, ob der Einsatz mit natürlichen Kältemitteln sinnvoll und machbar ist.