ErP: Was sich jetzt für OEMs, Anlagenbauer und Betreiber ändert

Verschärfte Effizienzanforderungen, klare Systemgrenzen und neue Herstellerpflichten

Die im Juli 2026 in Kraft tretende ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 der Europäischen Union verschärft die Anforderungen an Ventilatoren. ebm-papst informiert über die wichtigsten Änderungen.

Die Mindestwirkungsgrade für Axialventilatoren wurden seit 2013 schrittweise angehoben. Ab 2026 gilt ein Minimum Fan Efficiency Grade von 50 Prozent – maßgeblich ist der statische Gesamtwirkungsgrad am Bestpunkt. (Pe = elektrische Eingangsleistung; ηmin = Mindestventilatoreffizienz; ηse = statischer Gesamtwirkungsgrad; BEP = Bestpunkt) - Bild: ebm-papst
Die Mindestwirkungsgrade für Axialventilatoren wurden seit 2013 schrittweise angehoben. Ab 2026 gilt ein Minimum Fan Efficiency Grade von 50 Prozent – maßgeblich ist der statische Gesamtwirkungsgrad am Bestpunkt. (Pe = elektrische Eingangsleistung; ηmin = Mindestventilatoreffizienz; ηse = statischer Gesamtwirkungsgrad; BEP = Bestpunkt) - Bild: ebm-papst

Neue Effizienzgrenzen, veränderte Bewertungsmethoden und erweiterte Dokumentationspflichten betreffen nicht nur Ventilatorhersteller, sondern auch OEMs, Anlagenbauer und Betreiber.

Höhere Effizienzanforderungen – vor allem unter Teillast

Die neue Ventilatorenverordnung hebt die Mindestwirkungsgrade spürbar an und bewertet die Effizienz weiterhin über den Fan Efficiency Grade (FEG), jedoch auf Basis aktualisierter Messbedingungen. Neu ist der stärkere Fokus auf das Teillastverhalten. Damit rückt nicht mehr allein der Bestpunkt in den Mittelpunkt, sondern das gesamte Wirkungsgradniveau über den realen Betriebsbereich.

Der vollständige Ventilator rückt in den Fokus

Erstmals definiert die Verordnung eindeutig, wann ein Ventilator als vollständig gilt. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Laufrad, Motor und Stator. Wer unvollständige Ventilatoren vervollständigt oder in eigene Systeme integriert und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, gilt regulatorisch als Hersteller – mit allen Pflichten zur Konformitätsbewertung und CEKennzeichnung.

Neue Pflichten bei Information, Dokumentation und Reparatur

Mit ErP 2026 steigen die Anforderungen auch an die Transparenz deutlich. Hersteller müssen künftig umfangreiche Informationen zum Effizienzverhalten, zur Reparierbarkeit und zur Demontage bereitstellen. Zudem sind definierte Ersatzteile bis zu zehn Jahre nach Produktabkündigung verfügbar zu halten, während Produktinformationen bis zu 20 Jahre digital vorzuhalten sind.

Übergangsfristen rechtzeitig berücksichtigen

Die Verordnung gilt ab dem 24. Juli 2026 für sogenannte StandaloneVentilatoren und Neuprodukte. Für Ventilatoren, die in anderen Produkten oder Anwendungen – wie Lüftungsgeräten, Wärmepumpen oder Kälteanlagen – integriert werden und vor diesem Datum bereits vermarktet werden, greifen die Anforderungen ab dem 24. Juli 2027. Ersatzventilatoren unterliegen ab 2027 klaren Einschränkungen und dürfen nur noch unter definierten Bedingungen eingesetzt werden.

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