Am 20. November hatten BMJV und BMWSB zunächst ein Eckpunktepapier vorgelegt. Mit einem eigenständigen Vertragstyp Gebäudetyp-E-Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen künftig Bauverträge rechtssicher möglich werden, mit denen sich Partner auf ein einfaches, bedarfsgerechtes Bauen einigen. Die Betonung liegt dabei auf dem Weglassen von Überflüssigem. Der VDMA Fachverband Allgemeine Lufttechnik warnt aber u. a.davor, es sich etwa durch Vorsehen natürlicher Fenster- und Querlüftung zu einfach zu machen und fordert technische Mindestlösungen, um Schimmel, Schadstoffkonzentrationen und Energieverluste zu vermeiden.
Mit der Reform des Baugesetzbuches, die Ende November beschlossen wurde, sollen Bauverfahren einfacher, schneller und digitaler werden. Nach dem Bau-Turbo im Oktober folge damit der nächste wichtige Schritt zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, sagt ZdB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Hoffnungen in der Branche werden zudem von der Rückkehr der Neubauförderung für Effizienzhäuser mit dem Standard EH55 beflügelt.
Die KfW-Förderung für barrierefreies Umbauen kommt auch wieder, aber der ZVSHK warnt vor einer Unterfinanzierung. Steht also etwa ein Badumbau an, ist Schnellsein beim Antrag angeraten.
Kommunen erhalten wieder Förderung für den klimafreundlichen Umbau ihrer Quartiere. Das KfW-Programm 432 fördert Konzepte für energetische Sanierungen und die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung begleitet.
Die Förderung der Wärmenetze wurde derweil in das Sondervermögen verschoben; das kritisiert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Aufgrund der Projekt- und Zahlungsfristen sieht der Verband die Planungs- und Investitionssicherheit gefährdet. Zudem fordert man eine Aufstockung der Mittel auf mindestens 3,5 Mrd. € pro Jahr.
Zum Gebäudeenergiegesetz gab es bei Redaktionsschluss noch nichts Neues. Glaubt man der Politik, wird intensiv daran gearbeitet. „Sie können sicher sein, dass im nächsten halben Jahr gesetzgeberisch ein Abschluss gemacht wird“, verkündete Sepp Müller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf dem Forum Wärmepumpe Ende November in Berlin. Aber: „Wir sind froh um jede Pressemeldung, die es zu diesem Thema nicht gibt“, sagte Stephanie von Ahlefeldt, Leiterin der Wärme, Wasserstoff und Effizienz-Abteilung im BMWE, auf der Heatexpo in Dortmund, ebenfalls im November. Es sei durch die Vorgängerregierung viel zu emotional geworden, meint sie. Ahlefeldt ist für die Gesetzesreform zuständig.
Für das Heizen auch nicht unwichtig: Nachdem die EU-Kommission die Einführung des ETS-2 für Gebäude und Verkehr in Europa auf 2028 verschoben hatte, bestand zunächst Unklarheit zum nationalen CO2-Preis für 2027. Die Bundesregierung will ihn nun auf 55–65€/t begrenzen.
Die europäische Energieeffizienzrichtlinie EPBD muss bis zum 28. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein. Sie verlangt u. a., dass ab 2030 alle Neubauten Nullemissionsgebäude sind, öffentliche Bauten schon ab 2028. Für Neubau und Bestand einschließlich der Nichtwohngebäude gibt es andere Energieregeln: Nicht nur muss der Verbrauch fossiler Energieträger nach unten, sondern der Energieverbrauch insgesamt.
TGA-Systeme nach realen Bedingungen auszulegen, kann hier helfen. Wie das gehen kann, zeigen wir in dieser Ausgabe ab S. 10 und 22. Außerdem berichten wir von diversen Veranstaltungen zu verschiedensten für die TGA relevanten Themen, von BIM und Digitalisierung über Forschung/Entwicklung hin zu Gebäudeautomation und Brandschutz.
MGT wünscht alles Gute! Kommen Sie gut über die Feiertage und bleiben Sie uns gewogen!
MSc, Dipl.-Ing. Silke Schilling
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