Was gilt für Betreiber von Gebäudewasseranlagen?
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) /1/ ist mit ihren 72 Paragrafen und sieben Anlagen formal fast dreimal so umfangreich wie ihre Vorgängerin. Mit ihrem Inkrafttreten Mitte letzten Jahres ergaben sich nennenswerte Änderungen in der Praxis sowie ein großer Informationsbedarf über die Neuerungen. Wichtig ist, die Pflichten und Aufgaben zu kennen. Auch Betreiber von Gebäudewasseranlagen unterliegen der Verordnung und haben gegenüber den Mietern bzw. Bewohnern der Gebäude bzw. Wohnungen Sorgfaltspflichten. Das bedeutet, sie müssen hygienische und toxikologische Risiken durch das Trinkwasser vermeiden. /2/
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Dr. Ulrich Borchers
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