GEG 2024

Automatisieren ist nun Pflicht

Im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) 2024 wird erstmals ein erhöhter Effizienzstandard in Bezug auf die Regelung, den Gebäudebetrieb und das Energiemanagement für Nichtwohngebäude gefordert. Eigentümer und Betreiber von Bestandsgebäuden sollten Sanierungsmöglichkeiten unbedingt prüfen und Sanierungen baldmöglichst angehen.

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Kaum ein Thema sorgte in letzter Zeit für so viele Kontroversen und Unsicherheiten wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Welche Einsparungen sich im Bestand mit einer neuen technischen Gebäudeausstattung und der Aufrüstung von Heiz-, Kühlanlagen sowie Gebäudeautomation erzielen lassen, zeigt ein Objekt des Immobilienfonds- und Asset-Manager Verifort Capital in Mannheim. Bild: Sauter
Kaum ein Thema sorgte in letzter Zeit für so viele Kontroversen und Unsicherheiten wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Welche Einsparungen sich im Bestand mit einer neuen technischen Gebäudeausstattung und der Aufrüstung von Heiz-, Kühlanlagen sowie Gebäudeautomation erzielen lassen, zeigt ein Objekt des Immobilienfonds- und Asset-Manager Verifort Capital in Mannheim. Bild: Sauter

Lange wurde um das GEG gerungen, viel wurde es diskutiert, nun gilt es. Schon ab dem Stichtag 1. Januar muss in neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden (NWG) der Automationsgrad der Kategorie B nach DIN V 18599-11 entsprechen – bislang war Kategorie C ausreichend. Bei Bestandsgebäuden greift diese Anforderung ein Jahr später und betrifft NWG mit einer Leistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 kW (dies entspricht bei NWG etwa einer Bruttogrundfläche über 4.000 bis 5.000 m2). Wer davon betroffen ist, hat also wenig Zeit für die Umsetzung.

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Analisa Cresso

Analisa Cresso

· Artikel im Heft ·

Automatisieren ist nun Pflicht
Seite 33 bis 35
22.12.2023
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