Lange wurde um das GEG gerungen, viel wurde es diskutiert, nun gilt es. Schon ab dem Stichtag 1. Januar muss in neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden (NWG) der Automationsgrad der Kategorie B nach DIN V 18599-11 entsprechen – bislang war Kategorie C ausreichend. Bei Bestandsgebäuden greift diese Anforderung ein Jahr später und betrifft NWG mit einer Leistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 kW (dies entspricht bei NWG etwa einer Bruttogrundfläche über 4.000 bis 5.000 m2). Wer davon betroffen ist, hat also wenig Zeit für die Umsetzung.
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Analisa Cresso
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