11/23 Editorial

Kommt das Wärmeplanungsgesetz pünktlich?

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Die Verlegung von unterirdischen Wärmeversorgungsnetzen ist nicht kostenfrei zu haben. Bild: stock.adobe.com/Animaflora PicsStock
Die Verlegung von unterirdischen Wärmeversorgungsnetzen ist nicht kostenfrei zu haben. Bild: stock.adobe.com/Animaflora PicsStock

Liebe Leserinnen und Leser,

das GEG ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober nunmehr amtlich und ab 1. Januar auch bindend. Die dringend notwendige Wärmewende im Bestand wird mit den die Heizungstechnik betreffenden Regularien allerdings kaum beschleunigt.

Anders als im Neubau, werden 65 % Erneuerbare in der Heizung hier erst in zwei bis fünf Jahren verpflichtend, wenn die kommunalen Wärmeplanungen vorliegen sollen. Nun sind Wärmenetze eine tolle Sache, besonders in verdichteten Siedlungsgebieten und für den Anschluss von Mehrfamilienhäusern und großen Zweckbauten. Vor allem, wenn sie dem Entwurf zufolge, der wie das GEG ebenfalls in wenigen Wochen Gesetz sein soll, bis 2030 zu einem Anteil von 30 % und bis 2040 zu 80 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. (Wie sich zwei ziemlich konventionelle Unternehmen für ein solches Abwärmeprojekt zusammengetan haben, zeigt der Beitrag auf S. 27.)

Derzeit werden aber gerade einmal 14 % der deutschen Haushalte mit Fernwärme versorgt, die noch dazu überwiegend aus Kohle, Öl und Gas kommt. Eine bis 2028 fertige Planung der Umstellung und/oder Erweiterung ist noch keine fossilfreie Wärmeversorgung und Kommunen ebenso wie große Versorger sind oft wie schwere Tanker, die die Richtung nur schwerfällig ändern.

Zudem verteilt sich knapp die Hälfte des deutschen Wohnungsbestandes auf Ein- und Zweifamilienhäuser, für die potenzielle Anschlussleitungen sehr viel länger ausfallen dürften. Quartierslösungen etwa mit Kalter Nahwärme können hier sicher einiges leisten. Gerade in dünner besiedelten Regionen wird man jedoch schon aus Kostengründen auf dezentrale Lösungen wie die Wärmepumpe nicht verzichten können und wollen.

Nun fordern einige kommunale Verbände einen Förderausschluss in Wärmenetzausbaugebieten und das Thema Anschlusszwang steht im Raum. Menschen, die schon jetzt einen Beitrag zur Wärmewende liefern wollen, sollten jedoch nicht an einer Investition in eine Erneuerbare Heizungsanlage gehindert und folglich auch bei einem späteren Netzausbau vom Anschlusszwang befreit werden, wenn sie den 65 %-Anteil bringen, heißt es vom Bundesverband Erneuerbare Energien BEE. Das will auch die Bauministerin Klara Geywitz, aber verordnen kann sie das nicht.

Ob das Wärmeplanungsgesetz pünktlich kommt, und ob es dem Klima nützt, bleibt abzuwarten. Bei Redaktionsschluss laufen die Diskussionen noch.

DEUTSCHER TGA AWARD 2024

Es geht wieder los: am 1. November hat die Ausschreibung für den DEUTSCHEN TGA AWARD 2024 begonnen. Sind Sie TGA-Fachplaner oder -Planerin oder studieren Sie dieses oder angrenzende Fachgebiete? Haben Sie in den letzten zwei Jahren herausragende Neubau- und Sanierungsprojekte fertiggestellt oder wegweisende Ideen, deren Umsetzung ansteht oder Ihnen am Herzen liegt? Wir möchten Sie herzlich einladen, sich damit zu bewerben!

Der Preis wird alle zwei Jahre von der Redaktion des Fachmagazins Moderne Gebäudetechnik der HUSS-MEDIEN GmbH verliehen. Die Auswahl trifft unsere Jury, die aus anerkannten Fachleuten der TGA-Branche besteht. 2024 findet die Preisverleihung wieder auf der GET Nord Fachmesse Elektro Sanitär Heizung Klima in Hamburg statt. Alle Informationen finden Sie unter www.deutscher-tga-award.de. Nutzen Sie die Chance und verschaffen Ihrer Leistung eine öffentliche Bühne!

Ihre

MSc, Dipl.-Ing. Silke Schilling

Dipl.-Ing. Silke Schilling
Chefredakteurin
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· Artikel im Heft ·

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