Sanitärräume in Kindertagesstätten
Kindertagesstätten und -krippen fallen unter die Ländergesetzgebung. Deshalb gibt es keine bundeseinheitlichen gesetzlichen Vorgaben zur Ausstattung. Entsprechend vielfältig und von Land zu Land unterschiedlich sind die Gesetze, Richtlinien und Normen zu diesem Thema. Zudem enthalten viele Regelwerke nur grundsätzliche Vorgaben und bieten keine nennenswerten Informationen zur Planung und Ausführung der Sanitärräume.
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Michael Schröder

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