Erneuerbare Energie

Was sich 2024 bei Solaranlagen ändert

2023 gab es viele Gesetzesänderungen hinsichtlich Anschaffung und Betrieb einer Solaranlage. Doch wie geht es nun weiter?

PV-Anlagen bleiben auch 2024 attraktiv © alphaspirit, stock.adobe.com
PV-Anlagen bleiben auch 2024 attraktiv © alphaspirit, stock.adobe.com

Das herstellerunabhängige Informations-Portal Solaranlage-Ratgeber.de erklärt, worauf sich private Nutzer von Sonnenenergie 2024 freuen können und worauf sie sich einstellen müssen.

Zunächst einmal die guten Nachrichten: Der Nullsteuersatz auf die komplette Solaranlage samt Lieferung und Installation bleibt bestehen. Auf Einnahmen aus kleinen Anlagen wird weiterhin keine Einkommenssteuer erhoben und für die 70-Prozent-Regelung gibt es kein Comeback. Ab 1. Februar 2024 ändert sich jedoch die Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 10 Kilowatt. 18 Monate lang war diese sozusagen „eingefroren“ und sank nicht wie zuvor um 0,4 Prozent pro Monat. Damit ist jetzt Schluss. Ab sofort beträgt die Degression allerdings nur 1 Prozent pro 6 Monate und ist die Solaranlage erst einmal in Betrieb, bleibt der zu dem Zeitpunkt gültige Vergütungssatz für die nächsten 20 Jahre bestehen.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Viele Menschen fiebern den Erleichterungen für die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken bereits entgegen, nun heißt es aber, noch etwas Geduld zu bewahren. Denn der Wegfall der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber sowie der Anschaffung eines separaten Stromzählers, die Zulassung des Schuko-Steckers und die Erhöhung der Leistungsschwelle auf 800 Watt traten nicht wie erwartet zum Anfang des neuen Jahres in Kraft, sondern verzögern sich noch um einige Monate. Auch der Beschluss zur Beschleunigung von Netzanschlüssen für Anlagen bis voraussichtlich 500 Kilowatt lässt noch ein wenig auf sich warten, soll aber nach aktuellem Stand der Recherchen von Solaranlage-Ratgeber.de 2024 in Kraft treten.

Kommt die Solarpflicht für private Gebäude?

Was die geplante Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen betrifft, können private Immobilienbesitzer sich zunächst zurücklehnen, denn die mit dem neuen Jahr einhergehenden Änderungen beziehen sich nur auf den öffentlichen und gewerblichen Bereich. Ausnahmen bilden Hamburg und Bremen: Für Hauseigentümer an der Stadt an der Alster besteht bereits eine Solarpflicht für Neubauten, seit dem 1. Januar 2024 nun auch für Dachsanierungen und -umbauten. In Bremen kommt diese ab der zweiten Jahreshälfte und eine Pflicht für Neubauvorhaben wird hier – wie in einigen anderen Bundesländern auch – in naher Zukunft ebenfalls folgen. Alle Anpassungen und Neuheiten für 2024, die für aktuelle und zukünftige private Solaranlagen-Besitzer interessant sind, hat das Portal unter www.solaranlage-ratgeber.de/was-sich-2024-bei-solaranlagen-aendert zusammengefasst.

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