Geräuscharme Sanitärtechnik im Hochbau ist kein Zufall
Ist der Werkvertrag – beispielsweise für die neue Komfortwohnung – so allgemein gehalten, dass weder Schallschutznorm noch Grenzwerte im Detail genannt sind, ist der Konflikt vorprogrammiert. Wie geräuscharm soll und muss es sein? Sind anspruchsvolle Grenzwerte z. B. nach Schallschutznorm DIN 4109, Beiblatt 2, festgelegt, sollten Architekt, Planer und Installateur von Anfang an gut zusammen arbeiten. Dies gilt erst recht, wenn eine ambitionierte Geräuschdämmung nach der neuen VDI 4100 zu erfüllen ist. Denn für den Nutzer einer Komfortwohnung zählt allein das Ergebnis: keine störenden Geräusche.
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