Zuschüsse vom Staat für Brennstoffzellen
Im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ der KfW unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Markteinführung der innovativen Technologie mit einem Festbetrag von 5.700 €, der darüber hinaus mit einem Zusatzbetrag von 450 € je angefangener 100 W elektrische Leistung aufgestockt wird. Für ein Gerät mit einer Kilowattstunde Stromerzeugung gibt es zum Beispiel 10.200 €. Der Zuschuss ist grundsätzlich mit der Stromvergütung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) kombinierbar. Andere KfW-Programme, z. B. „Energieeffizient Sanieren“ oder „Energieeffizient Bauen“, lassen sich außerdem nutzen.
Merkblatt gibt Auskunft
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen und dieses durch einen Sachverständigen zu begleiten. Die Energieexpertenliste des Bundes ist unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude“ abrufbar. Weitere Anforderungen sind beispielsweise ein hydraulischer Abgleich und der Abschluss eines Vollwartungsvertrags mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren.
Die Initiative Brennstoffzelle (IBZ) weist darauf hin, dass der Einbau einer Brennstoffzelle durch einen Fachunternehmer erfolgen sollte, der vom jeweiligen Hersteller im Vorfeld geschult wurde. Geräte haben z. B. die Anbieter Buderus, Hexis, Junkers, Senertec, Solidpower, Vaillant und Viessmann im Programm. Auch Energieversorger bieten Brennstoffzellen-Komplettlösungen an, zum Beispiel die Unternehmen EnBW in Baden-Württemberg und EWE in Niedersachsen.
Das Merkblatt zum KfW-Programm 433 und eine Geräteübersicht stehen zum Download unter www.ibz-info.de, Rubrik „Förderung“, zur Verfügung. Diese lassen sich auch per E-Mail: info@ibz-info.de oder telefonisch unter Freecall 0800/1011447 bestellen.