Whitepaper zur novellierten Hessischen Bauordnung (HBO)

In der im Juli 2018 überarbeiteten HBO wird dem Thema Brandschutz in Wohnungen, Kitas und Hotels mehr Gewicht verliehen. Ein Whitepaper von Hekatron Brandschutz klärt auf und gibt Empfehlungen für die Ausstattung dieser Gebäude mit Rauchwarnmeldern oder Brandmeldeanlagen.

Das Whitepaper gibt Auskunft über alle wichtigen Fragen zur Ausstattung von Beherbergungsbetrieben mit Rauchwarnmeldern oder Brandmeldeanlagen (Bild: Hekatron)
Das Whitepaper gibt Auskunft über alle wichtigen Fragen zur Ausstattung von Beherbergungsbetrieben mit Rauchwarnmeldern oder Brandmeldeanlagen (Bild: Hekatron)

Rauchwarnmelder sind nicht mehr nur in Wohnungen, sondern auch in allen Nutzungseinheiten, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird, Pflicht. Dazu zählen auch kleine Pensionen und Hotels sowie Kindertagesstätten. Diese Ausstattungspflicht für privat genutzte und vermietete Wohnungen muss folgendermaßen umgesetzt werden: in sämtlichen Räumen – ausgenommen Küche und Badezimmer – müssen Rauchwarnmelder installierten werden. Bei Beherbergungs- und Kindertagesstätten ist die ganze Sache etwas komplizierter.

Hinweise und Empfehlungen

Das Whitepaper von Hekatron Brandschutz thematisiert Fragen zur Ausstattung von Hotels, Pensionen, Kindertagesstätten und Kindergärten. Das Schriftstück erläutert detailliert die Änderungen der HBO, zeigt Ausstattungsbeispiele für die einzelnen Anwendungsgebiete und gibt Empfehlungen für Ausstattung mit Rauchwarnmeldern oder Brandmeldeanlagen.

Beherbergungsstätten in Hessen mit weniger als 31 Betten unterliegen nicht der hessischen Beherbergungsstättenrichtlinie. Die Ausstattungspflicht mit Rauchwarnmeldern betrifft vor allem kleine Pensionen und Hotels. Die Vorschrift der HBO umzusetzen, obliegt dem Besitzer. In Hotels ab 31 Gastbetten kann basierend auf der Beherbergungsstättenrichtlinie über das Brandschutzkonzept bzw. die Baugenehmigung eine Brandmeldeanlage gefordert werden – bei mehr als 60 Gastbetten mit Aufschaltung zur Feuerwehr.

Kostenloser Download

Die Auswahl der richtigen Brandschutzlösung in Kindertagesstätten und Kindergärten hängt von der Lage der Kindertagesstätte im Gebäude sowie von der Anzahl der betreuten Kinder ab. In Hessen gelten Kindertagesstätten mit mehr als 10 Kindern als Sonderbau, sofern sie nicht im Erdgeschoss liegen. Die HE-Kita (Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder) weist zudem darauf hin, dass im Einzelfall auch höhere Anforderungen, wie beispielsweise der Einbau einer Brandmeldeanlage, erforderlich sein kann.

Das Whitepaper lässt sich unter www.hekatron-brandschutz.de/rauchmelderpflicht-hessen/ herunterladen.
 

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