Elektrische Geräte und Anlagen sind die häufigsten Verursacher von Bränden – und ihr Anteil steigt weiter: Im Jahr 2023 konnten 32 % der Brände in Deutschland auf Elektrizität zurückgeführt werden (Quelle: IFS – Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V.). Gründe sind unter anderem Mängel bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Instandhaltung der technischen Einrichtungen. Auch Akkubrände haben laut IFS mittlerweile einen erheblichen Anteil an den Bränden durch Elektrizität.
Aktuelles Know-how zur Brandvermeidung
Am 15. Oktober 2024 haben Besucherinnen und Besucher der renommierten VdS-Fachtagung „Brandschutz in elektrischen Anlagen“ wieder die Chance, ihr Fachwissen zur Schadenverhütung auf den neuesten Stand zu bringen. Die Tagung informiert über aktuelle Schadenanalysen und Ursachenermittlungen und über Möglichkeiten der Schadenprävention. Darüber hinaus werden neue technische Entwicklungen sowie Änderungen in relevanten Normen und Vorschriften vorgestellt.
Die Fachtagung findet alle zwei Jahre statt. In diesem Jahr stehen folgende Themen auf dem Programm:
- Erdungsanlagen nach neuer Norm DIN 18014 (Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation)
- Vorausschauender Brandschutz für Batteriespeicher:
Betriebssicherheit durch Batteriemonitoring - Brandschäden und Elektrounfälle
- Auswahl von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
- Differenzstrommonitoring (RCM) mit Doepke e.Guard
- Neues aus Normung und Richtlinien
Zielgruppen
Die Tagung richtet sich an Elektro-Ingenieure und -Sachverständige, Ingenieure für Technische Gebäudeausrüstung und Gebäudeautomatisierung, Elektro-Installateure und Dienstleister zum Prüfen elektrischer Anlagen, Prüf- und Zertifizierungsinstitute, Dienstleister im Bereich Arbeits- und Brandschutz, Versicherer, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie an Werk- und Berufsfeuerwehren.
Die Fachtagung ist unter anderem hervorragend für notwendige Fortbildung von Elektro-Sachverständigen geeignet. Sie erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 4,8 Zeitstunden.
Weitere Informationen zur VdS-Fachtagung gibt es unter
vds.de/ft-ela