Schornsteinfegen ist systemrelevant

Schornsteinfegertätigkeiten dürfen nicht ausgesetzt oder beliebig verschoben werden, denn sie dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen.

Das Schornsteinfegerhandwerk fühlt sich auch in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie seiner Tradition als Glücksbringer verpflichtet. Quelle: www.schornsteinfeger.de
Das Schornsteinfegerhandwerk fühlt sich auch in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie seiner Tradition als Glücksbringer verpflichtet. Quelle: www.schornsteinfeger.de

Bereits im März dieses Jahres ordneten die zuständigen Behörden an, dass Schornsteinfeger unter Beachtung der Hygienevorschriften (Informationen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz auch auf: www.schornsteinfeger.de) weiterhin ihrer Arbeit nachkommen sollen bzw. müssen. Diese Empfehlungen werden vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks unterstützt. Bestimmte Aufgaben könnten im Rahmen der Fristen zwar verschoben
werden, wenn es aus Sicht der Gefahrenabwehr vertretbar sei, so die Empfehlung der Landesbehörden. Ein Aussetzen der Arbeiten oder ein beliebig langes Verschieben ist dem Schornsteinfeger aber untersagt. Denn die Schornsteinfegerarbeiten sind systemrelevant. Sie dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen. Tatsache ist, dass die Tätigkeiten des Schornsteinfegers zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungs- und Abgasanlagen letztendlich dem Schutz von Leib und Leben dienen und daher unabdingbar in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchgeführt werden müssen.

Die Gesundheit der Kunden wie der Mitarbeiter in den Schornsteinfegerbetrieben liegt dem Schornsteinfegerhandwerk am Herzen. Auch das Schornsteinfegerhandwerk möchte in Zeiten der Corona-Pandemie die Kontakte und das Infektionsrisiko zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern weitestgehend minimieren.

Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind gehalten, die empfohlenen Hygienemaßnahmen bezüglich des Infektionsschutzes einzuhalten und zugleich ihren Pflichten nachzukommen.

Bei Unsicherheiten bzw. Fragensollten verbraucher frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger Kontakt aufnehmen
und sich bzgl. der anstehenden Termine informieren. Gemeinsam lassen sich so Lösungen finden, die sowohl der Wahrung der Betriebs- und Brandsicherheit wie auch des gebotenen Infektionsschutzes Rechnung tragen.

Eine Information des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks, Zentralinnungsverband (ZIV)

Printer Friendly, PDF & Email
16.09.2024
Personalie
Am 13. September 2024 haben die Delegierten des Europäischen Schornsteinfegerverbandes (ESCHFOE) einen neuen Präsidenten gewählt. Mit Alexis Gula steht erneut ein deutscher Verbandsvertreter an der...
29.08.2024
Notwendiger Heizungstausch
Nach aktuellen Zahlen des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg sind rund eine Million Öl- und Gasheizungen im Land veraltet. Das SHK-Handwerk Baden-Württemberg rät dringend zum Austausch von...
18.03.2025
ISH 2025
Im Rahmen der ISH wurde am 18. März 2025 eine neue Taskforce Gebäudetechnik gegründet.
12.04.2024
AEG Haustechnik
Die Durchlauferhitzer DDLE Kompakt 11/13 und DDLE Basis von AEG Haustechnik gewährleisten durch ihre energieeffiziente Arbeitsweise hohe energetische Standards und erfüllen hohe...
29.01.2025
Das Jahr 2025 bringt viele neue gesetzliche Vorgaben mit sich: Der CO2-Preis wurde erhöht, Stromtarife werden dynamischer und mehrere Bundesländer setzen auf eine erweiterte Solarpflicht. Ungewiss ist...
30.04.2024
figawa
Der Arbeitskreis Wasserbehandlung der figawa hat die Technische Mitteilung „Enthärtungsanlagen in der Trinkwasserinstallation“ aus dem Jahr 2020 grundlegend überarbeitet. Gegenstand der Mitteilung ist...