Kurzfristig gekürzt

Weniger Förderung für Energieberatungen

Aufgrund einer hohen Zahl an Förderanträgen und der prekären Haushaltslage senkt das Bundesklima- und Wirtschaftsministerium ab 07. August den Zuschuss für Energieberatungen von 80 % auf 50 %.

Bild: stock.adobe.com/ Christian Schwier
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Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Deshalb senkt das BMWK angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage die Fördersätze für Wohngebäude (EBW) und für Nichtwohngebäude (EBN) ab dem 7. August von bisher 80 auf 50% des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung werden um 50% gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen gesenkt.

Unverändert bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, z.B. für die Gebäudehülle und für Fenster.

Entwicklung der Förderantragszahlen

Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024).

Kritik von den Energieberatern

Die Kürzung trifft auf scharfe Kritik von Seiten des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V.

„Diese erheblichen und unangemessenen Kürzungen durch das Bundeswirtschaftsministerium, die zudem äußerst kurzfristig angekündigt wurden, verspielen das Vertrauen in die Bau- und Klimapolitik, sowohl auf Seiten der Energieberatenden als auch auf Seiten der Bauherren“, sagt DEN-Vorständin Dipl.-Ing. Marita Klempnow. “Das Ausbremsen dieses erfolgreichen Programms führt zu weiterem Imageschaden beim BMWK.“

Das Ministerium hatte am Montag mitgeteilt, dass so auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten könnten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.

„Hier wird deutlich, dass das Förderprogramm ‚Energieberatung für Wohngebäude‘ zum Opfer seines eigenen Erfolgs gemacht wird“, so Marita Klempnow. Die Energieberatung für Wohngebäude existiere seit über 20 Jahren und sei ein wichtiges Element bei der Sanierungs- und Klimapolitik. "In dieser Zeit sind durch sie nämlich viele Anstöße zu sinnvollen energetischen Sanierungen ausgelöst worden. Darüber sollte man sich eigentlich freuen!“

Klempnow prognostiziert einen Rückgang der gesamten Sanierungsnachfrage und warnt davor, dass der Kommunikationsaufwand der Energieberatende und damit auch die Kosten der Sanierungsfahrpläne steigen werden.

Die jetzige Kürzung der Förderungen führe dazu, dass sich bei Einfamilienhäusern der maximale Zuschuss um 650 € reduziere, so die DEN-Vorständin. Auch bisher hätten die Zuschüsse nur einen Teil der Beratungskosten gedeckt. Bei einer kompletten Datenaufnahme und Berechnung sowie einer individuellen Beratung könnten diese Kosten zwischen 3.000 und 5.000 € betragen.

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