BWP

Wärmepumpen: Anpassung der Strompreisbremse entlastet Haushalte

Der gestrige Beschluss des Bundeskabinetts einer Anpassungsnovelle zum Strompreisbremsengesetz behebt Ungerechtigkeiten für Wärmepumpenhaushalte.

stock.adobe.com/ Robert Poorten
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Die vorgesehene Anpassung des Referenzpreises für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde entlastet Wärmepumpennutzer spürbar. Zusätzlich wird für die Berücksichtigung neu eingebauter Wärmepumpen bei der Strompreisbremse mehr Klarheit geschaffen. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. begrüßt die Anpassungen, mahnt aber weiterhin dazu, über die temporäre Strompreisbremse hinaus, den Strompreis auch langfristig zu entlasten, um die notwendige Lenkungswirkung weg von Gas hin zu Wärmepumpen im Sinne von Klimaschutz und Energieunabhängigkeit zu erreichen.

„Mit ihrem Entwurf korrigiert die Bundesregierung an wesentlichen Stellen Konstruktionsfehler des Strompreisbremsengesetzes, das im Dezember unter großem Zeitdruck beschlossen wurde“, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. So sei für die Berechnung des Entlastungskontingents häufig eine zu niedrige Jahresverbrauchsprognose angenommen worden, wodurch zahlreiche Haushalte mit neu installierten Wärmepumpen aus dem Raster fielen und nicht ausreichend von der Strompreisbremse berücksichtigt wurden. Besonders bekamen dies Haushalte im Zuge des gewollten Wechsels von einer Gasheizung zur Wärmepumpe zu spüren, die als Folge ihrer Entscheidung von keiner der Energiepreisbremsen entlastet wurden.

Eine weitere Änderung erfährt der Referenzpreis für Heizstrom: Bisher lag dieser analog zum Haushaltsstrom bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Mit der Anpassungsnovelle korrigiert das Kabinett nun soziale Ungerechtigkeiten, da Haushalte mit Heizstrom durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet wurden. Nach dem Gesetzentwurf soll nunmehr für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis sowohl für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Der BWP begrüßt diese Anpassung als überfällig. „Im Schnitt der vergangenen Jahre bewegten sich Heizstromtarife in der Regel knapp über 20 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung auf 40 Cent pro Kilowattstunde führte zu einer sozialen Schieflage, die nun korrigiert wurde. Das stellt eine wichtige sozialpolitische Maßnahme dar, die Endverbraucher, die bereits in eine klimafreundliche Heizung investiert haben, spürbar entlastet. Die Bundesregierung sendet damit ein klares Signal“, so Sabel. Der BWP hatte daher bereits im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren darauf gedrungen, Heizstromtarife auf einem niedrigeren Niveau als Haushaltsstromtarife zu deckeln.

Die Energiepreisbremsen sind in erster Linie eine sozialpolitische Maßnahme für die verbleibende Geltungsdauer der staatlichen Preisbremsen. Der BWP betont jedoch, dass es nun darauf ankomme, dauerhaft spürbare Anreize für den Wechsel zum erneuerbaren Heizen mit Wärmepumpe zu setzen und Vertrauen in die zukünftige Preisentwicklung für Wärmestrom zu schaffen. Der hohe Anteil von Steuern und Umlagen am Strompreis schaffe ausreichend Spielraum, den Preis politisch zu gestalten. Angesichts des hohen Aufwands, der mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen insbesondere für die Energieversorger verbunden war, seien Steuerentlastungen zudem ein einfaches und etabliertes Instrument und damit effizient umsetzbar. 

„Auch im Zuge der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz und mögliche Mehrbelastungen der Bürger muss daher flankierend eine deutliche Entlastung des Strompreises in den Fokus genommen werden“, betont Sabel. “Über eine Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmestrom auf sieben Prozent ließen sich wichtige Anreize für den Wärmepumpeneinsatz schaffen. Maßnahmen beim Strompreis setzen zudem direkt bei den Verbrauchskosten an und entlasten die Verbraucher transparent und unmittelbar.

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