Verbände warnen vor Normungs-Moratorium am Bau

In einem gemeinsamen Schreiben warnen Bau- und Ingenieurverbände vor einem möglicherweise geplanten Aussetzens von Baunormen.

Mit einem Normenmoratorium wären Klimafolgenanpassung, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz nicht mehr umsetzbar, heißt es in einem gemeinsamen Verbändeschreiben. Foto: stock.adobe.com/Michael Derrer Fuchs/
Mit einem Normenmoratorium wären Klimafolgenanpassung, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz nicht mehr umsetzbar, heißt es in einem gemeinsamen Verbändeschreiben. Foto: stock.adobe.com/Michael Derrer Fuchs/

Anlässlich der Bauministerkonferenz planen einige der Bauminister und -ministerinnen den Beschluss eines Moratoriums für Baunormen und damit ein Aussetzen der Normungsarbeit. Dagegen argumentieren in einem gemeinsamen Schreiben der Verband Beratender Ingenieure VBI, der Hauptverband der Bauindustrie, der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes mit weiteren Verbänden der Baubranche.

Die Planungs- und Baubranche steht aktuell vor immensen Herausforderungen. Trotz negativer Konjunkturprognosen muss die notwendige Transformation zu nachhaltigem, innovativem Bauen sowie zu digitalen Planungs- und Bauprozessen vorangetrieben werden. Dafür braucht die Branche die wirksame Unterstützung der politischen Entscheidungsträger.

Ein regulatorisches Einfrieren der Musterbauordnung und der darauf aufbauenden Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB (Fassung 2023) bis zum Jahr 2027, wie es das geplante Moratorium vorsieht, wird weder zur gewünschten Planungssicherheit noch zur Eindämmung von Baukostensteigerungen führen. Hingegen könnte die Erreichung vorrangiger gesellschaftspolitischer Ziele durch eine derartige Maßnahme massiv behindert und teilweise unmöglich gemacht werden. Es kann nicht wünschenswert sein, technischen Fortschritt in Normen nicht weiter abzubilden, wenn das Bauen den Erfordernissen der Zeit standhalten und die Wende zur Nachhaltigkeit am Bau bewältigt werden soll.

Eine grundsätzliche Überprüfung vorhandener gesetzlicher und nachgesetzlicher Vorschriften und gegebenenfalls eine Neuausrichtung nach aktuellen gesellschaftlichen Prioritäten ist generell erforderlich. So kann beispielsweise eine verbesserte Umgangsweise in der Verknüpfung von Normen, Bauordnungsrecht und MVV TB, BGB und Vertragswerken zweifelsohne hilfreich und kostendämpfend sein. Die Ansatzpunkte hierfür liegen im Vertragsrecht und in der Rechtsprechung: Es muss in der Baupraxis möglich sein, Standards frei vereinbaren zu können, ohne unvorhersehbare haftungsrechtliche Risiken befürchten zu müssen. Dieses Thema wird derzeit auf Bundesebene in einer gemeinsamen Initiative des Bauministeriums mit dem Justizministerium angegangen.

Das Verbändeschreiben finden Sie hier:

Kein Normenmoratorium am Bau

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