"Die positive Entwicklung bei der Luftqualität der letzten Jahre setzte sich auch 2021 fort. Das ist erfreulich und zeigt, dass mit geeigneten und konsequent umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen viel zu erreichen ist", sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA).
„Allerdings muss man trotz dieser Erfolge berücksichtigen, dass die EU-weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden und dringend an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung angepasst werden müssen.“
Die Forderung des Umweltbundesamtes (UBA), aus Gründen der Lufteinhaltung auf das Heizen mit Holz zu verzichten, wurde am Donnerstag bekannt. Es sei nicht nur mit Blick auf die Klimaschutzbemühungen des Bundes kontraproduktiv, heißt es dazu beim Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband e.V.
Moderne, automatisch betriebene und vom Staat geförderte Holzfeuerungen seien heute so sauber wie noch nie. So werden die gesetzlich vorgegebenen Staubgrenzwerte von 0,02 g/m3 Abluft vom Schornsteinfeger regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus sind in den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Förderung von Holzfeuerungen in der Bun-desförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergehende Beschränkungen (0,015 g/m3 Abluft) vorgeschrieben. Der BEG-Innovationsbonus fordert gar eine Emission von unter 0,0025 g/m3, wofür heute alle Hersteller von Pelletkesseln im DEPV entsprechende Modelle anbieten.
„Das zeigt den großen, kontinuierlichen Entwicklungsfortschritt bei emissionsärmerer Technologie wie auch den eigenen Anspruch der Kesselhersteller bei Klimaschutz und Luftreinhaltung“, sagt DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt-Menig. Bei der Energiewende spiele die Holzenergie eine entscheidende Rolle.„Ohne moderne Holzenergie ist die von der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 geplante Reduzierung der Treibhausgase aus Gebäuden keinesfalls möglich.“ so Schmidt-Menig.
Zum Heizen mit Scheitholz, das gerade im Privatbereich mit Sicherheit verbesserungswürdig ist, veröffentlichte das Umweltbundesamt am 26. Januar Empfehlungen zum Heizen mit Holz, die dazu beitragen, möglichst emissionsarm und mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad zu heizen.